Beamte zahlen ganz normal Einkommensteuer
- Beamte sind steuerlich normale Steuerbürger.
- Es gibt keine Sondersteuern für Beamte.
- Die Steuerhöhe hängt – wie bei Angestellten – von Einkommen und Steuerklasse ab.
- Für Beamte gilt die besondere Lohnsteuertabelle, weil ihr Einkommen nicht rentenversicherungspflichtig ist.
Beamte zahlen keine Sozialabgaben
Grund: Versicherungsfreiheit
- Keine Beiträge zur gesetzlichen
- Rentenversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Krankenversicherung (Pflicht)
- Pflegeversicherung
- Hintergrund: Alimentationsprinzip
- Beamte können nicht arbeitslos werden.
- Sie erhalten später eine Pension, keine gesetzliche Rente.
Krankenversicherung: Beihilfe + PKV
- Beamte sind nicht GKV‑pflichtig.
- Sie können freiwillig in die GKV, erhalten aber keinen Arbeitgeberzuschuss.
- Standardmodell: Beihilfe + Private Krankenversicherung (PKV)
- Beihilfe übernimmt meist 50 % der Kosten
- Bei Pensionären bis zu 80 %
- Beamte zahlen nur das Restkostenrisiko (20–50 %), daher sind PKV‑Beiträge deutlich niedriger als bei Nicht‑Beamten.
Netto vs. Brutto: Beamte verdienen oft weniger
- Beamte haben geringere Sozialabgaben, aber auch niedrigeres Bruttogehalt als Angestellte in vergleichbaren Tätigkeiten.
- Für den Staat gleichen sich die Kosten über die Lebenszeit aus:
- Während der aktiven Zeit spart der Staat Sozialabgaben
- Später zahlt er die Pension
Was Beamte steuerlich absetzen können
Wie Angestellte:
- Werbungskosten
- Haushaltsnahe Dienstleistungen
- Außergewöhnliche Belastungen
Zusätzlich:
- PKV- und Pflegeversicherungsbeiträge als Sonderausgaben
- Bis 1900 € pro Jahr
- Bei gemeinsamer Veranlagung 3800 €
Pensionen sind steuerpflichtig
- Pension = Einkommen → voll steuerpflichtig
- Seit 2005 werden gesetzliche Renten und Pensionen schrittweise stärker besteuert.
- Ab 2058: Keine Steuerfreibeträge mehr für neue Rentner und neue Pensionäre.