Par­tei­en­macht und demo­kra­ti­sche Legi­ti­ma­ti­on

In par­la­men­ta­ri­schen Demo­kra­tien spie­len Par­tei­en eine zen­tra­le Rol­le bei der Orga­ni­sa­ti­on poli­ti­scher Macht. Sie stel­len Kan­di­da­tin­nen und Kan­di­da­ten auf, for­mu­lie­ren Pro­gram­me, bün­deln gesell­schaft­li­che Inter­es­sen und struk­tu­rie­ren die Mehr­heits­bil­dung in Par­la­men­ten. Dar­aus ent­steht häu­fig der Ein­druck, Bür­ge­rin­nen und Bür­ger wür­den unmit­tel­bar von Par­tei­en regiert. Ver­fas­sungs­recht­lich ist die­se Beschrei­bung jedoch unge­nau. Regiert wird durch staat­li­che Orga­ne: Par­la­ment, Regie­rung und Ver­wal­tung. Par­tei­en wir­ken an der poli­ti­schen Wil­lens­bil­dung mit, sie erset­zen die­se aber nicht.

Die demo­kra­ti­sche Legi­ti­ma­ti­on poli­ti­scher Herr­schaft geht in Deutsch­land vom Volk aus. Die­ses Prin­zip ist im Grund­ge­setz ver­an­kert und bil­det den Aus­gangs­punkt jeder staat­li­chen Macht. Wah­len über­tra­gen kei­ne Herr­schafts­rech­te an Par­tei­en als sol­che, son­dern Man­da­te an Abge­ord­ne­te. Die­se Abge­ord­ne­ten wir­ken im Par­la­ment an Gesetz­ge­bung, Kon­trol­le der Regie­rung und poli­ti­scher Rich­tungs­ent­schei­dung mit. Aus par­la­men­ta­ri­schen Mehr­hei­ten ent­ste­hen Regie­run­gen, die ihrer­seits an Ver­fas­sung, Gesetz und par­la­men­ta­ri­sche Kon­trol­le gebun­den sind. Die Legi­ti­ma­ti­on ver­läuft daher nicht direkt von der Par­tei zur Regie­rung, son­dern über die Wahl­ent­schei­dung der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger und die dar­aus fol­gen­de Zusam­men­set­zung des Par­la­ments.

Par­tei­en erhal­ten ihre poli­ti­sche Bedeu­tung aus ihrer Ver­mitt­lungs­funk­ti­on. Moder­ne Mas­sen­de­mo­kra­tien sind ohne orga­ni­sier­te poli­ti­sche Wil­lens­bil­dung kaum funk­ti­ons­fä­hig. Ein­zel­ne Bür­ger­inter­es­sen müs­sen gesam­melt, gewich­tet und in poli­ti­sche Pro­gram­me über­setzt wer­den. Par­tei­en leis­ten die­se Über­set­zungs­ar­beit. Sie machen poli­ti­sche Alter­na­ti­ven sicht­bar, rekru­tie­ren Füh­rungs­per­so­nal und ermög­li­chen eine dau­er­haf­te Ver­ant­wor­tungs­zu­rech­nung. Wäh­le­rin­nen und Wäh­ler kön­nen nicht nur ein­zel­ne Per­so­nen, son­dern auch poli­ti­sche Rich­tun­gen bestä­ti­gen oder abwäh­len.

Die­se Funk­ti­on begrün­det jedoch kei­ne eigen­stän­di­ge Herr­schafts­le­gi­ti­ma­ti­on der Par­tei­en. Ihre Rol­le ist abge­lei­tet und begrenzt. Das Grund­ge­setz spricht davon, dass Par­tei­en an der poli­ti­schen Wil­lens­bil­dung des Vol­kes mit­wir­ken. Der Begriff der Mit­wir­kung ist wesent­lich: Par­tei­en sind pri­vi­le­gier­te Akteu­re des poli­ti­schen Wett­be­werbs, aber sie sind nicht iden­tisch mit dem Volk, dem Staat oder der Demo­kra­tie selbst. Auch Ver­bän­de, Medi­en, Initia­ti­ven, Gewerk­schaf­ten, Kir­chen, Wis­sen­schaft, sozia­le Bewe­gun­gen und ein­zel­ne Bür­ge­rin­nen und Bür­ger neh­men Ein­fluss auf poli­ti­sche Wil­lens­bil­dung. Eine demo­kra­ti­sche Ord­nung setzt vor­aus, dass die­ser Pro­zess offen bleibt.

Aus die­ser Son­der­stel­lung fol­gen Anfor­de­run­gen. Par­tei­en müs­sen demo­kra­ti­schen Grund­sät­zen ent­spre­chen, ins­be­son­de­re bei inner­par­tei­li­cher Wil­lens­bil­dung, Kan­di­da­ten­auf­stel­lung und Ent­schei­dungs­ver­fah­ren. Sie müs­sen zudem über ihre Finan­zie­rung Rechen­schaft able­gen. Die­se Vor­ga­ben sol­len ver­hin­dern, dass Par­tei­en als geschlos­se­ne Macht­ap­pa­ra­te agie­ren, ohne selbst demo­kra­tisch kon­trol­lier­bar zu sein. Die Legi­ti­ma­ti­on par­tei­po­li­tisch gepräg­ter Regie­rung hängt daher nicht allein vom Wahl­er­geb­nis ab, son­dern auch davon, ob inner­par­tei­li­che Ver­fah­ren trans­pa­rent, fair und plu­ra­li­täts­fä­hig blei­ben.

Pro­ble­ma­tisch wird Par­tei­en­macht dort, wo die Ver­mitt­lungs­funk­ti­on in eine Abschot­tungs­funk­ti­on umschlägt. Wenn der Zugang zu Kan­di­da­tu­ren fak­tisch stark begrenzt ist, wenn inner­par­tei­li­che Debat­ten durch Appa­ra­te domi­niert wer­den oder wenn Koali­ti­ons­lo­gik poli­ti­sche Ver­ant­wor­tung ver­wischt, kann die demo­kra­ti­sche Qua­li­tät lei­den. For­mal bleibt die Legi­ti­ma­ti­on durch Wah­len bestehen. Mate­ri­ell kann jedoch der Ein­druck ent­ste­hen, dass Bür­ge­rin­nen und Bür­ger nur noch zwi­schen bereits vor­struk­tu­rier­ten Optio­nen wäh­len, wäh­rend ent­schei­den­de poli­ti­sche Wei­chen in Par­tei­gre­mi­en, Koali­ti­ons­run­den oder infor­mel­len Füh­rungs­zir­keln gestellt wer­den.

Gleich­zei­tig ist Par­tei­en­kri­tik von einer grund­sätz­li­chen Dele­gi­ti­mie­rung demo­kra­ti­scher Insti­tu­tio­nen zu unter­schei­den. Par­tei­en sind nicht bloß Stör­fak­to­ren demo­kra­ti­scher Herr­schaft, son­dern not­wen­di­ge Orga­ni­sa­ti­ons­for­men poli­ti­scher Reprä­sen­ta­ti­on. Ohne sie wür­de poli­ti­sche Ver­ant­wor­tung schwe­rer zure­chen­bar, par­la­men­ta­ri­sche Mehr­heits­bil­dung insta­bi­ler und Regie­rungs­bil­dung oft unüber­sicht­li­cher. Die Alter­na­ti­ve zu Par­tei­en­herr­schaft ist nicht auto­ma­tisch unmit­tel­ba­re Volks­herr­schaft, son­dern häu­fig eine Ver­la­ge­rung von Ein­fluss auf weni­ger trans­pa­ren­te Akteu­re: Ver­wal­tun­gen, Lob­by­struk­tu­ren, Medi­en­macht, Exper­ten­netz­wer­ke oder cha­ris­ma­ti­sche Ein­zel­per­so­nen.

Die ent­schei­den­de Fra­ge lau­tet daher nicht, ob Par­tei­en legi­tim sind, son­dern unter wel­chen Bedin­gun­gen ihre Macht demo­kra­tisch hin­rei­chend rück­ge­bun­den bleibt. Legi­ti­ma­ti­on ent­steht durch freie und glei­che Wah­len, durch Wett­be­werb zwi­schen poli­ti­schen Alter­na­ti­ven, durch inner­par­tei­li­che Demo­kra­tie, durch par­la­men­ta­ri­sche Kon­trol­le, durch unab­hän­gi­ge Gerich­te, durch öffent­li­che Rechen­schaft und durch die Mög­lich­keit des Macht­wech­sels. Par­tei­en bezie­hen ihre Legi­ti­ma­ti­on nicht aus sich selbst, son­dern aus ihrer Funk­ti­on inner­halb die­ses Sys­tems.

In einer funk­ti­ons­fä­hi­gen par­la­men­ta­ri­schen Demo­kra­tie sind Par­tei­en somit weder blo­ße pri­va­te Ver­ei­ni­gun­gen noch staat­li­che Herr­schafts­trä­ger eige­ner Art. Sie ste­hen zwi­schen Gesell­schaft und Staat. Gera­de die­se Zwi­schen­stel­lung macht sie ein­fluss­reich, aber auch kon­troll­be­dürf­tig. Ihre Legi­ti­ma­ti­on ist dau­er­haft nur gesi­chert, wenn sie poli­ti­sche Wil­lens­bil­dung ermög­li­chen, statt sie zu mono­po­li­sie­ren.


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