Hintergründe des Scheiterns der deutschen Bewerbung um einen nichtständigen Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen
Worum es geht
Die Bundesregierung beantwortet eine Kleine Anfrage der AfD zum Scheitern der deutschen Bewerbung für einen nichtständigen Sitz im UN‑Sicherheitsrat. Die Fragen drehen sich um Ursachen, Kosten, diplomatische Strategien und mögliche Konsequenzen für die deutsche Außen‑ und Entwicklungspolitik.
Kernpunkte der Vorbemerkung der Fragesteller
- Deutschland gehört zu den größten finanziellen Unterstützern der UN (Pflichtbeiträge, Friedensmissionen, freiwillige Beiträge).
- 2025 stellte Deutschland 26 Mrd. Euro für Entwicklungszusammenarbeit bereit – weltweit größter Geber.
- Trotz dieser Leistungen scheiterte die Sicherheitsratskandidatur.
- Die Fragesteller vermuten mögliche Fehleinschätzungen, diplomatische Fehler oder kommunikative Probleme.
- Sie kritisieren die Unterstützung der Bundesregierung für die Wahl von Annalena Baerbock zur Präsidentin der UN‑Generalversammlung.
Antworten der Bundesregierung
1. Beginn des Wahlkampfs
- Kandidatur wurde 2019 erklärt.
- Strategische Planungsunterlagen werden nicht detailliert offengelegt.
2. Zugesagte Leistungen an Staaten
- Keine Angaben zu geheimen Absprachen bei UN‑Wahlen.
3. Gesamtkosten der Bewerbung
- Keine genaue Berechnung möglich, da die Kandidatur über Jahre in viele außenpolitische Aktivitäten integriert war.
4. Beauftragte Agenturen
- Kommunikationsagentur „Ahoy“ erhielt zwischen 2023–2026 insgesamt 223.813,43 Euro.
5. Rückmeldungen nicht unterstützender Staaten
- Keine Angaben – Verweis auf Geheimhaltung bei UN‑Wahlen.
6. Einfluss deutscher Äußerungen auf das Abstimmungsverhalten
- Keine Erkenntnisse, da Staaten ihr Wahlverhalten üblicherweise nicht offenlegen.
7. Unterstützung Baerbocks für UN‑GA‑Präsidentschaft
- Entscheidung im März 2025.
- Wahl Baerbocks am 2. Juni 2025.
- Bundesregierung betont: Getrennter Vorgang zur Sicherheitsratskandidatur.
8. Bewertung mangelnder Unterstützung trotz hoher Beiträge
- Staaten entscheiden aus einer Vielzahl von Beweggründen.
9. Abstimmungsverhalten von Empfängerstaaten (Indien, Vietnam, Südafrika)
- Entwicklungspolitische Zusammenarbeit bleibt im deutschen Interesse.
- Zukunftsentscheidungen sind aktuelles Regierungshandeln → keine Auskunft.
10. Überprüfung der UN‑Beiträge
- Pflichtbeiträge bleiben unverändert.
- Freiwillige Beiträge richten sich nach politischen Prioritäten.
11. Überprüfung der Entwicklungszusammenarbeit
- Verweis auf Frage 9 → keine konkreten Angaben.
12. Lehren für zukünftige Kandidaturen
- Deutschland wird weiterhin kandidieren.
- Entscheidungen erfolgen situationsabhängig.
Kurzfazit
Die Bundesregierung:
- vermeidet detaillierte Offenlegung diplomatischer Vorgänge,
- betont die Komplexität internationaler Wahlentscheidungen,
- hält an ihrer multilateralen Ausrichtung fest,
- sieht keine direkte Verbindung zwischen Baerbocks Wahl und dem Scheitern der Sicherheitsratskandidatur,
- gibt keine Hinweise auf grundlegende strategische Änderungen.
Quelle: Bundestags‑Drucksache 21/7679