Neue EU‑Regeln für Airbnb & Kurz­zeit­ver­mie­tun­gen

Die EU plant stren­ge­re Vor­ga­ben für Airbnb und ähn­li­che Platt­for­men, um die ange­spann­te Wohn­raum­si­tua­ti­on in tou­ris­ti­schen Städ­ten zu ent­schär­fen.

Kern­in­hal­te des Geset­zes­ent­wurfs („Afforda­ble Housing Act“)

  • Vor­stel­lung am 9. Sep­tem­ber durch EU‑Vizepräsidentin Tere­sa Ribe­ra. Danach fol­gen Debat­ten im EU‑Rat und Par­la­ment.
  • Ziel: Har­mo­ni­sie­rung der Regeln in Euro­pa, da Städ­te wie Paris, Bar­ce­lo­na und Vene­dig bereits gegen Airbnb vor­ge­hen.
  • Grund­la­ge für Ein­grif­fe:
    • Preis‑Einkommens‑Verhältnis und des­sen Ent­wick­lung über die Zeit.
    • Bevöl­ke­rungs­wachs­tum, Woh­nungs­an­ge­bot und Nach­fra­ge.
  • Mög­li­che Maß­nah­men:
    • Quan­ti­ta­ti­ve Ober­gren­zen für Kurz­zeit­ver­mie­tun­gen in belas­te­ten Gebie­ten.
    • „Grand­fa­the­ring“: bestehen­de Anbie­ter dür­fen unter alten Regeln wei­ter­ma­chen.

Hin­ter­grund: Woh­nungs­not & Pro­tes­te

  • In vie­len euro­päi­schen Städ­ten stei­gen die Mie­ten stark, u. a. wegen des Booms von Feri­en­woh­nun­gen.
  • Beson­ders jun­ge Men­schen sind betrof­fen und pro­tes­tie­ren gegen die Ent­wick­lung.

Reak­ti­on der Bran­che

  • Die Lob­by­grup­pe CCIA (u. a. Airbnb) warnt vor unver­hält­nis­mä­ßi­gen Ein­schrän­kun­gen.
  • Sie for­dert kla­re Ver­hält­nis­mä­ßig­keits­prü­fun­gen, um klei­ne Ver­mie­ter und tou­ris­mus­ab­hän­gi­ge Regio­nen nicht zu gefähr­den.

Ver­bin­dung zu frü­he­ren EU‑Regulierungen

  • Das Gesetz folgt der neu­en EU‑Datenverordnung für Kurz­zeit­ver­mie­tun­gen (seit Mai in Kraft).
  • Platt­for­men müs­sen Daten an Behör­den lie­fern, um ille­ga­le Ange­bo­te zu erken­nen.

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