Wenn Friedrich Merz erklärt, die AfD stehe „in der Tradition des schlimmsten Unrechts unseres Landes“, dann ist das kein beiläufiger Satz. In Deutschland kann eine solche Formulierung nur als Bezug auf den Nationalsozialismus verstanden werden. Wer diese historische Dimension aufruft, erhebt einen der schwersten Vorwürfe, die im politischen Streit überhaupt möglich sind. Gerade deshalb muss genauer gefragt werden, was mit einer solchen Aussage tatsächlich behauptet wird – und ob sie der Wirklichkeit gerecht wird.
Zunächst ist festzuhalten, dass die AfD weder mit der NSDAP identisch ist noch Deutschland heute unter Bedingungen lebt, die mit der Endphase der Weimarer Republik oder der nationalsozialistischen Diktatur gleichgesetzt werden könnten. Die AfD tritt zu freien Wahlen an, arbeitet in Parlamenten, unterliegt der Verfassung, verfügt über keine paramilitärische Machtstruktur und propagiert in ihrem offiziellen Programm weder die Abschaffung des Mehrparteiensystems noch eine rassistisch begründete Vernichtungspolitik. Wer Unterschiede dieser Größenordnung verwischt, betreibt keine historische Aufklärung, sondern riskiert gerade jene Verharmlosung der nationalsozialistischen Verbrechen, die man eigentlich verhindern will.
Allerdings folgt daraus nicht, dass der Vorwurf jeder Grundlage entbehrt. In Teilen der AfD existiert ein ausgeprägt ethnisches Verständnis von Volk und Nation. Immer wieder wird zwischen einem vermeintlich ursprünglichen deutschen Volk und Menschen unterschieden, die zwar die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, aufgrund ihrer Herkunft aber dennoch nicht vollständig als zugehörig erscheinen. Begriffe wie „Umvolkung“, „Bevölkerungsaustausch“ oder die Vorstellung eines ethnisch möglichst homogenen Staatsvolkes gehören seit Jahren zum sprachlichen und ideologischen Umfeld einflussreicher Parteiströmungen. Auch ein demonstrativ provozierender Umgang mit der deutschen Erinnerungskultur ist kein Randphänomen geblieben.
Genau hier liegt der Kern einer seriösen Kritik. Völkisches Denken ist historisch älter als der Nationalsozialismus, wurde von diesem aber radikalisiert und zu einem zentralen Bestandteil seiner Ideologie gemacht. Wenn politische Zugehörigkeit nicht mehr in erster Linie über Staatsbürgerschaft, gemeinsame Rechtsordnung und individuelle Loyalität definiert wird, sondern über Abstammung, Herkunft oder ethnische Homogenität, berührt dies tatsächlich Denkfiguren, die in der deutschen Geschichte verhängnisvolle Folgen hatten. In diesem begrenzten Sinn kann man von problematischen Traditionslinien sprechen.
Doch eine Traditionslinie ist keine Gleichsetzung. Genau diese Unterscheidung geht im politischen Schlagabtausch häufig verloren. Zwischen der Feststellung, dass bestimmte Vorstellungen historische Vorläufer im völkischen Nationalismus besitzen, und der Behauptung, eine heutige Partei stehe faktisch in der Tradition des nationalsozialistischen Terrorstaates, liegt ein erheblicher Unterschied. Wer das „schlimmste Unrecht unseres Landes“ als rhetorischen Bezugspunkt wählt, muss damit rechnen, dass die Aussage nicht als akademische Beschreibung einzelner ideengeschichtlicher Kontinuitäten verstanden wird, sondern als moralische Einordnung der gesamten Partei.
Besonders deutlich wird dieses Problem beim Begriff der „Remigration“. Innerhalb der AfD wird darunter offiziell vor allem die konsequentere Rückführung ausreisepflichtiger Ausländer verstanden. Gleichzeitig existieren im weiteren politischen Umfeld der Partei Vorstellungen, die erheblich darüber hinausgehen und Fragen nach der dauerhaften Zugehörigkeit auch eingebürgerter Menschen aufwerfen. Beides muss auseinandergehalten werden. Es ist legitim, solche weitergehenden Konzepte scharf zu kritisieren. Problematisch wird es jedoch, wenn „Remigration“ pauschal mit „ethnischer Säuberung“ gleichgesetzt wird.
Der Begriff der ethnischen Säuberung ist historisch mit Vertreibung, Gewalt, Terror und der erzwungenen Entfernung ganzer Bevölkerungsgruppen verbunden. Ihn auf jede Forderung nach Abschiebung oder restriktiver Migrationspolitik auszudehnen, macht den Begriff analytisch nahezu unbrauchbar. Ein Rechtsstaat darf Menschen ohne Aufenthaltsrecht abschieben. Darüber kann politisch über Umfang, Härte und praktische Umsetzung gestritten werden, doch Abschiebung als solche ist keine ethnische Säuberung. Anders wäre es, wenn Menschen allein wegen ihrer ethnischen Herkunft oder Hautfarbe ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit und ihrer individuellen Rechte vertrieben werden sollten. Gerade deshalb wäre es notwendig, präzise zu benennen, welchen konkreten Akteuren welche konkrete Forderung vorgeworfen wird.
Auch die Gegenseite arbeitet allerdings mit erheblichen Verzerrungen. Aus Merz’ Formulierung abzuleiten, er behaupte damit, die AfD stehe unmittelbar in der Tradition des Holocaust oder plane bereits Verbrechen nach Art des nationalsozialistischen Regimes, überschreitet ebenfalls das tatsächlich Gesagte. Eine solche Interpretation verwandelt eine ohnehin scharfe politische Aussage in eine noch radikalere Behauptung und bekämpft anschließend diese selbst erzeugte Zuspitzung. Wer politische Übertreibungen kritisieren will, sollte nicht mit einer eigenen Übertreibung antworten.
Die eigentliche Schwäche von Merz’ Satz liegt daher weniger darin, dass jede historische Verbindung zwischen Teilen der AfD und völkisch-nationalistischen Traditionen erfunden wäre. Dafür gibt es zu viele einschlägige Aussagen führender Parteivertreter. Seine Schwäche liegt vielmehr in der maximalen moralischen Verdichtung. Das gesamte historische Gewicht des Nationalsozialismus wird auf einen kurzen Satz konzentriert und einer heutigen demokratisch gewählten Partei gegenübergestellt. Dadurch verschwimmen Unterschiede zwischen Nationalismus, Rechtspopulismus, ethnischem Volksverständnis, Rechtsextremismus und Nationalsozialismus, obwohl diese Begriffe gerade für eine ernsthafte politische Analyse auseinandergehalten werden müssen.
Eine Demokratie sollte selbstbewusst genug sein, radikale politische Vorstellungen ohne historische Kurzschlüsse zu kritisieren. Wenn AfD-Politiker Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit aufgrund ihrer Herkunft als weniger deutsch behandeln, sollte man genau das benennen. Wenn sie ethnische Homogenität zum politischen Ideal erklären, sollte man dieses Verständnis von Nation angreifen. Wenn sie die Erinnerung an den Nationalsozialismus relativieren, sollte man ihre Aussagen zitieren und beurteilen. Für all das braucht es keine pauschale Gleichsetzung mit dem dunkelsten Kapitel der deutschen Geschichte.
Friedrich Merz trifft mit seinem Vorwurf deshalb einen realen problematischen Bereich innerhalb der AfD, formuliert ihn aber so weit und historisch aufgeladen, dass aus einer begründbaren Kritik eine fragwürdige Generalisierung wird. Wer die AfD politisch stellen will, gewinnt wenig dadurch, sie sprachlich möglichst nahe an die NSDAP zu rücken. Eine präzise Kritik ist nicht schwächer als eine maximale Anklage. Im Gegenteil: Sie ist schwerer zurückzuweisen.
Gerade im Umgang mit dem Nationalsozialismus sollte politische Sprache deshalb besonders sorgfältig bleiben. Die Vergangenheit darf weder relativiert noch als universelle Waffe des Tageskampfes benutzt werden. Die AfD muss sich an ihren tatsächlichen Aussagen und politischen Vorstellungen messen lassen. Und ihre Gegner müssen sich daran messen lassen, ob ihre Vorwürfe genauso präzise sind wie der historische Maßstab, auf den sie sich berufen.