Die AfD und das „schlimms­te Unrecht unse­res Lan­des“ – wie weit trägt der Ver­gleich?

Wenn Fried­rich Merz erklärt, die AfD ste­he „in der Tra­di­ti­on des schlimms­ten Unrechts unse­res Lan­des“, dann ist das kein bei­läu­fi­ger Satz. In Deutsch­land kann eine sol­che For­mu­lie­rung nur als Bezug auf den Natio­nal­so­zia­lis­mus ver­stan­den wer­den. Wer die­se his­to­ri­sche Dimen­si­on auf­ruft, erhebt einen der schwers­ten Vor­wür­fe, die im poli­ti­schen Streit über­haupt mög­lich sind. Gera­de des­halb muss genau­er gefragt wer­den, was mit einer sol­chen Aus­sa­ge tat­säch­lich behaup­tet wird – und ob sie der Wirk­lich­keit gerecht wird.

Zunächst ist fest­zu­hal­ten, dass die AfD weder mit der NSDAP iden­tisch ist noch Deutsch­land heu­te unter Bedin­gun­gen lebt, die mit der End­pha­se der Wei­ma­rer Repu­blik oder der natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Dik­ta­tur gleich­ge­setzt wer­den könn­ten. Die AfD tritt zu frei­en Wah­len an, arbei­tet in Par­la­men­ten, unter­liegt der Ver­fas­sung, ver­fügt über kei­ne para­mi­li­tä­ri­sche Macht­struk­tur und pro­pa­giert in ihrem offi­zi­el­len Pro­gramm weder die Abschaf­fung des Mehr­par­tei­en­sys­tems noch eine ras­sis­tisch begrün­de­te Ver­nich­tungs­po­li­tik. Wer Unter­schie­de die­ser Grö­ßen­ord­nung ver­wischt, betreibt kei­ne his­to­ri­sche Auf­klä­rung, son­dern ris­kiert gera­de jene Ver­harm­lo­sung der natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Ver­bre­chen, die man eigent­lich ver­hin­dern will.

Aller­dings folgt dar­aus nicht, dass der Vor­wurf jeder Grund­la­ge ent­behrt. In Tei­len der AfD exis­tiert ein aus­ge­prägt eth­ni­sches Ver­ständ­nis von Volk und Nati­on. Immer wie­der wird zwi­schen einem ver­meint­lich ursprüng­li­chen deut­schen Volk und Men­schen unter­schie­den, die zwar die deut­sche Staats­an­ge­hö­rig­keit besit­zen, auf­grund ihrer Her­kunft aber den­noch nicht voll­stän­dig als zuge­hö­rig erschei­nen. Begrif­fe wie „Umvol­kung“, „Bevöl­ke­rungs­aus­tausch“ oder die Vor­stel­lung eines eth­nisch mög­lichst homo­ge­nen Staats­vol­kes gehö­ren seit Jah­ren zum sprach­li­chen und ideo­lo­gi­schen Umfeld ein­fluss­rei­cher Par­tei­strö­mun­gen. Auch ein demons­tra­tiv pro­vo­zie­ren­der Umgang mit der deut­schen Erin­ne­rungs­kul­tur ist kein Rand­phä­no­men geblie­ben.

Genau hier liegt der Kern einer seriö­sen Kri­tik. Völ­ki­sches Den­ken ist his­to­risch älter als der Natio­nal­so­zia­lis­mus, wur­de von die­sem aber radi­ka­li­siert und zu einem zen­tra­len Bestand­teil sei­ner Ideo­lo­gie gemacht. Wenn poli­ti­sche Zuge­hö­rig­keit nicht mehr in ers­ter Linie über Staats­bür­ger­schaft, gemein­sa­me Rechts­ord­nung und indi­vi­du­el­le Loya­li­tät defi­niert wird, son­dern über Abstam­mung, Her­kunft oder eth­ni­sche Homo­ge­ni­tät, berührt dies tat­säch­lich Denk­fi­gu­ren, die in der deut­schen Geschich­te ver­häng­nis­vol­le Fol­gen hat­ten. In die­sem begrenz­ten Sinn kann man von pro­ble­ma­ti­schen Tra­di­ti­ons­li­ni­en spre­chen.

Doch eine Tra­di­ti­ons­li­nie ist kei­ne Gleich­set­zung. Genau die­se Unter­schei­dung geht im poli­ti­schen Schlag­ab­tausch häu­fig ver­lo­ren. Zwi­schen der Fest­stel­lung, dass bestimm­te Vor­stel­lun­gen his­to­ri­sche Vor­läu­fer im völ­ki­schen Natio­na­lis­mus besit­zen, und der Behaup­tung, eine heu­ti­ge Par­tei ste­he fak­tisch in der Tra­di­ti­on des natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Ter­ror­staa­tes, liegt ein erheb­li­cher Unter­schied. Wer das „schlimms­te Unrecht unse­res Lan­des“ als rhe­to­ri­schen Bezugs­punkt wählt, muss damit rech­nen, dass die Aus­sa­ge nicht als aka­de­mi­sche Beschrei­bung ein­zel­ner ideen­ge­schicht­li­cher Kon­ti­nui­tä­ten ver­stan­den wird, son­dern als mora­li­sche Ein­ord­nung der gesam­ten Par­tei.

Beson­ders deut­lich wird die­ses Pro­blem beim Begriff der „Remi­gra­ti­on“. Inner­halb der AfD wird dar­un­ter offi­zi­ell vor allem die kon­se­quen­te­re Rück­füh­rung aus­rei­se­pflich­ti­ger Aus­län­der ver­stan­den. Gleich­zei­tig exis­tie­ren im wei­te­ren poli­ti­schen Umfeld der Par­tei Vor­stel­lun­gen, die erheb­lich dar­über hin­aus­ge­hen und Fra­gen nach der dau­er­haf­ten Zuge­hö­rig­keit auch ein­ge­bür­ger­ter Men­schen auf­wer­fen. Bei­des muss aus­ein­an­der­ge­hal­ten wer­den. Es ist legi­tim, sol­che wei­ter­ge­hen­den Kon­zep­te scharf zu kri­ti­sie­ren. Pro­ble­ma­tisch wird es jedoch, wenn „Remi­gra­ti­on“ pau­schal mit „eth­ni­scher Säu­be­rung“ gleich­ge­setzt wird.

Der Begriff der eth­ni­schen Säu­be­rung ist his­to­risch mit Ver­trei­bung, Gewalt, Ter­ror und der erzwun­ge­nen Ent­fer­nung gan­zer Bevöl­ke­rungs­grup­pen ver­bun­den. Ihn auf jede For­de­rung nach Abschie­bung oder restrik­ti­ver Migra­ti­ons­po­li­tik aus­zu­deh­nen, macht den Begriff ana­ly­tisch nahe­zu unbrauch­bar. Ein Rechts­staat darf Men­schen ohne Auf­ent­halts­recht abschie­ben. Dar­über kann poli­tisch über Umfang, Här­te und prak­ti­sche Umset­zung gestrit­ten wer­den, doch Abschie­bung als sol­che ist kei­ne eth­ni­sche Säu­be­rung. Anders wäre es, wenn Men­schen allein wegen ihrer eth­ni­schen Her­kunft oder Haut­far­be unge­ach­tet ihrer Staats­an­ge­hö­rig­keit und ihrer indi­vi­du­el­len Rech­te ver­trie­ben wer­den soll­ten. Gera­de des­halb wäre es not­wen­dig, prä­zi­se zu benen­nen, wel­chen kon­kre­ten Akteu­ren wel­che kon­kre­te For­de­rung vor­ge­wor­fen wird.

Auch die Gegen­sei­te arbei­tet aller­dings mit erheb­li­chen Ver­zer­run­gen. Aus Merz’ For­mu­lie­rung abzu­lei­ten, er behaup­te damit, die AfD ste­he unmit­tel­bar in der Tra­di­ti­on des Holo­caust oder pla­ne bereits Ver­bre­chen nach Art des natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Regimes, über­schrei­tet eben­falls das tat­säch­lich Gesag­te. Eine sol­che Inter­pre­ta­ti­on ver­wan­delt eine ohne­hin schar­fe poli­ti­sche Aus­sa­ge in eine noch radi­ka­le­re Behaup­tung und bekämpft anschlie­ßend die­se selbst erzeug­te Zuspit­zung. Wer poli­ti­sche Über­trei­bun­gen kri­ti­sie­ren will, soll­te nicht mit einer eige­nen Über­trei­bung ant­wor­ten.

Die eigent­li­che Schwä­che von Merz’ Satz liegt daher weni­ger dar­in, dass jede his­to­ri­sche Ver­bin­dung zwi­schen Tei­len der AfD und völ­kisch-natio­na­lis­ti­schen Tra­di­tio­nen erfun­den wäre. Dafür gibt es zu vie­le ein­schlä­gi­ge Aus­sa­gen füh­ren­der Par­tei­ver­tre­ter. Sei­ne Schwä­che liegt viel­mehr in der maxi­ma­len mora­li­schen Ver­dich­tung. Das gesam­te his­to­ri­sche Gewicht des Natio­nal­so­zia­lis­mus wird auf einen kur­zen Satz kon­zen­triert und einer heu­ti­gen demo­kra­tisch gewähl­ten Par­tei gegen­über­ge­stellt. Dadurch ver­schwim­men Unter­schie­de zwi­schen Natio­na­lis­mus, Rechts­po­pu­lis­mus, eth­ni­schem Volks­ver­ständ­nis, Rechts­extre­mis­mus und Natio­nal­so­zia­lis­mus, obwohl die­se Begrif­fe gera­de für eine ernst­haf­te poli­ti­sche Ana­ly­se aus­ein­an­der­ge­hal­ten wer­den müs­sen.

Eine Demo­kra­tie soll­te selbst­be­wusst genug sein, radi­ka­le poli­ti­sche Vor­stel­lun­gen ohne his­to­ri­sche Kurz­schlüs­se zu kri­ti­sie­ren. Wenn AfD-Poli­ti­ker Men­schen mit deut­scher Staats­an­ge­hö­rig­keit auf­grund ihrer Her­kunft als weni­ger deutsch behan­deln, soll­te man genau das benen­nen. Wenn sie eth­ni­sche Homo­ge­ni­tät zum poli­ti­schen Ide­al erklä­ren, soll­te man die­ses Ver­ständ­nis von Nati­on angrei­fen. Wenn sie die Erin­ne­rung an den Natio­nal­so­zia­lis­mus rela­ti­vie­ren, soll­te man ihre Aus­sa­gen zitie­ren und beur­tei­len. Für all das braucht es kei­ne pau­scha­le Gleich­set­zung mit dem dun­kels­ten Kapi­tel der deut­schen Geschich­te.

Fried­rich Merz trifft mit sei­nem Vor­wurf des­halb einen rea­len pro­ble­ma­ti­schen Bereich inner­halb der AfD, for­mu­liert ihn aber so weit und his­to­risch auf­ge­la­den, dass aus einer begründ­ba­ren Kri­tik eine frag­wür­di­ge Gene­ra­li­sie­rung wird. Wer die AfD poli­tisch stel­len will, gewinnt wenig dadurch, sie sprach­lich mög­lichst nahe an die NSDAP zu rücken. Eine prä­zi­se Kri­tik ist nicht schwä­cher als eine maxi­ma­le Ankla­ge. Im Gegen­teil: Sie ist schwe­rer zurück­zu­wei­sen.

Gera­de im Umgang mit dem Natio­nal­so­zia­lis­mus soll­te poli­ti­sche Spra­che des­halb beson­ders sorg­fäl­tig blei­ben. Die Ver­gan­gen­heit darf weder rela­ti­viert noch als uni­ver­sel­le Waf­fe des Tages­kamp­fes benutzt wer­den. Die AfD muss sich an ihren tat­säch­li­chen Aus­sa­gen und poli­ti­schen Vor­stel­lun­gen mes­sen las­sen. Und ihre Geg­ner müs­sen sich dar­an mes­sen las­sen, ob ihre Vor­wür­fe genau­so prä­zi­se sind wie der his­to­ri­sche Maß­stab, auf den sie sich beru­fen.


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