“Polizistin” vergewaltigt Mädchen
Gegenstand des Verfahrens
Vor dem Landgericht Traunstein hat ein Prozess gegen eine 55-jährige, inzwischen vom Dienst suspendierte Polizistin begonnen. Die Angeklagte, die als trans Frau identifiziert wird, sieht sich mit schweren Vorwürfen konfrontiert, die sowohl sexuellen Missbrauch an Minderjährigen als auch den Besitz und die Herstellung illegaler pornografischer Inhalte betreffen.
Die Hauptvorwürfe
- Vergewaltigung einer 14-Jährigen:
- Der zentrale Vorwurf betrifft einen Vorfall im August 2025. Die Angeklagte soll die Tochter einer Freundin bei einem gemeinsamen Ausflug missbraucht haben.
- Der Tatort war die Toilette eines Fast-Food-Restaurants.
- Das Opfer war zum Zeitpunkt der Tat 14 Jahre alt, also rund 40 Jahre jünger als die Angeklagte.
- Zuvor soll die Angeklagte dem Mädchen eine pornografische Nachricht über WhatsApp gesendet haben.
- Besitz von kinderpornografischem Material:
- Bei Durchsuchungen fanden Ermittler Hunderte Dateien mit Missbrauchsaufnahmen von Kindern auf den Geräten der Angeklagten.
- Die Aufnahmen zeigen laut Staatsanwaltschaft brutale Gewaltszenen.
- Die jüngsten abgebildeten Opfer sollen etwa drei Jahre alt gewesen sein.
- Herstellung tierpornografischer Inhalte:
- Ein weiterer Anklagepunkt ist die Herstellung von Tierpornografie.
- Die Angeklagte soll Videos erstellt haben, auf denen sie selbst mit mehreren Sexualpartnern und einem Hund zu sehen ist.
Aktueller Stand und Verfahrensablauf
- Unterbringung: Die Angeklagte befindet sich derzeit in der Männerabteilung der Justizvollzugsanstalt (JVA) München.
- Prozessdauer: Das Landgericht hat vier Verhandlungstage für den Prozess angesetzt.
- Urteilsverkündung: Ein Urteil wird voraussichtlich am 8. Oktober 2026 gesprochen.
- Verteidigungsstrategie: Zu Beginn des Prozesses regte der Anwalt der Angeklagten ein Rechtsgespräch an. Ziel ist typischerweise ein sogenannter „Deal“ (Verständigung), der den Prozess abkürzen und dem Opfer eine belastende Aussage vor Gericht ersparen könnte. Voraussetzung hierfür wäre ein Geständnis der Angeklagten. Zudem forderte die Verteidigung, die Öffentlichkeit von der Verhandlung auszuschließen.