Worum geht es in dem Dokument?
Das Dokument beschäftigt sich mit der Frage, wie Beamte (zum Beispiel Lehrer, Polizisten oder Verwaltungsangestellte im öffentlichen Dienst) in Deutschland ihre Krankenversicherung regeln können. Es geht besonders um ein Modell namens „pauschale Beihilfe“, das einige Bundesländer eingeführt haben, um Beamten den Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu erleichtern.
Wie ist die normale Situation für Beamte bei der Krankenversicherung?
Wenn jemand Beamter wird, kann er selbst entscheiden, ob er sich privat oder gesetzlich krankenversichern möchte.
Tatsächlich entscheiden sich aber fast alle Beamten (rund 93 Prozent) für die private Krankenversicherung (PKV).
Warum?
Weil Beamte von ihrem Arbeitgeber – also vom Staat – sogenannte Beihilfe bekommen. Das bedeutet: Wenn sie krank sind oder zum Arzt gehen müssen, zahlt der Staat einen Teil der Kosten (zum Beispiel 50 bis 70 Prozent). Der Rest wird dann meist durch eine private Zusatzversicherung gedeckt. Dadurch sind die privaten Versicherungsbeiträge für Beamte viel niedriger als für andere privat Versicherte.
Wer sich dagegen für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) entscheidet, bekommt keine Unterstützung vom Arbeitgeber bei den Beiträgen. Er muss den vollen Beitrag allein zahlen – anders als normale Arbeitnehmer, bei denen der Arbeitgeber die Hälfte übernimmt.
Das ist oft sehr teuer und macht die GKV für Beamte unattraktiv.
Was ist die „pauschale Beihilfe“?
Um dieses Problem zu lösen, haben einige Bundesländer eine neue Regel eingeführt: die pauschale Beihilfe.
Das bedeutet:
Der Arbeitgeber (also das Bundesland) zahlt dem Beamten jeden Monat einen festen Betrag (eine Pauschale), der zur Begleichung seines Krankenversicherungsbeitrags in der GKV beiträgt.
In der Regel sind das 50 Prozent des Beitrags, maximal aber die Hälfte des höchstmöglichen Beitrags, den eine gesetzliche Krankenkasse verlangt.
Diese pauschale Beihilfe gibt es sowohl für Beamte in der GKV als auch für privat Versicherte, aber sie soll vor allem die GKV attraktiver machen.
⚠️ Wichtig: Wer die pauschale Beihilfe nimmt, kann nicht mehr die bisherige Art der Beihilfe nutzen, bei der er Rechnungen einreicht und diese erstattet bekommt (das nennt man „aufwendungsbezogene Beihilfe“). Die Entscheidung ist endgültig.
Wo gibt es die pauschale Beihilfe?
Bisher haben neun Bundesländer diese Regelung eingeführt:
- Baden-Württemberg (seit 2023)
- Berlin (seit 2020)
- Brandenburg (seit 2019)
- Bremen (seit 2020)
- Hamburg (seit 2018 – hier begann alles, deshalb heißt es auch „Hamburger Modell“)
- Niedersachsen (seit 2024)
- Sachsen (seit 2024)
- Schleswig-Holstein (seit 2024)
- Thüringen (seit 2020)
In anderen Ländern wird über die Einführung diskutiert, oder es wurde bereits im Regierungsprogramm versprochen (zum Beispiel in Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen).
Besonderheit in Schleswig-Holstein:
Dort gibt es zwar auch eine Unterstützung, aber sie heißt nicht „pauschale Beihilfe“, sondern „Zuschuss“. Außerdem ist sie nicht für alle da. Man muss nachweisen, dass es für einen finanziell schwer oder unmöglich wäre, in eine private Krankenversicherung zu wechseln (zum Beispiel wegen Alter oder gesundheitlicher Probleme). Es gibt also engere Voraussetzungen.
Was passiert, wenn man die Krankenversicherung wechselt?
Wenn ein Beamter einmal die pauschale Beihilfe gewählt hat, kann er diese Entscheidung nicht mehr rückgängig machen.
Das gilt auch, wenn er später von der GKV in die PKV wechselt oder umgekehrt.
Außerdem: Die pauschale Beihilfe erlaubt nicht automatisch, in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Ob ein Wechsel möglich ist, hängt von bundesweiten Gesetzen ab. In der Regel darf man nur in die GKV wechseln, wenn man bestimmte Bedingungen erfüllt (zum Beispiel ein Einkommen unter einer bestimmten Grenze hat).
Wenn ein Beamter in ein Bundesland wechselt, das keine pauschale Beihilfe anbietet, gilt dort das lokale Recht. Dann kann er entweder:
- wieder zur alten Regel zurückkehren (Rechnungen einreichen und Beihilfe bekommen),
- oder weiter freiwillig in der GKV bleiben – aber ohne Unterstützung vom Arbeitgeber.
Wie viele Beamte sind überhaupt in der GKV?
Seit 2021 werden die Zahlen genau erfasst. Im Jahr 2024 waren im Durchschnitt 98.396 Beamte freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert.
Das klingt viel, aber im Vergleich: In Deutschland gibt es etwa 1,76 Millionen Beamte – das heißt, die allermeisten nutzen weiterhin die private Krankenversicherung mit Beihilfe.
Die Zahl der in der GKV versicherten Beamten bleibt seit Jahren ziemlich gleich (zwischen 97.000 und 100.000).
Allerdings zeigen erste Zahlen aus Hamburg, dass sich die Zahl dort verdoppelt hat, seit die pauschale Beihilfe eingeführt wurde. Das könnte ein Hinweis darauf sein, dass dieses Modell tatsächlich wirkt und mehr Beamte dazu bringt, in die GKV zu wechseln.
Fazit
Die pauschale Beihilfe ist ein Instrument, mit dem einige Bundesländer versuchen, die gesetzliche Krankenversicherung für Beamte attraktiver zu machen. Statt nur bei tatsächlichen Krankheitskosten zu helfen, zahlt der Arbeitgeber jetzt einen festen monatlichen Zuschuss zum Versicherungsbeitrag.
Das Ziel ist, die Ungleichbehandlung zwischen privat und gesetzlich versicherten Beamten zu verringern. Noch gibt es diese Regelung nur in neun von 16 Bundesländern, aber weitere planen sie.
Auf Bundesebene wird das Thema ebenfalls diskutiert, bisher aber ohne konkrete Entscheidung.