Beantragte Regelinsolvenzen im August 2025

Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) vom 11. September 2025: „Beantragte Regelinsolvenzen im August 2025: +11,6 % zum Vorjahresmonat“

Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist im August 2025 um 11,6 % gegenüber dem gleichen Monat des Vorjahres (August 2024) gestiegen. Diese vorläufigen Daten stammen vom Statistischen Bundesamt (Destatis) und basieren auf aktuellen Insolvenzveröffentlichungen aller deutschen Amtsgerichte. Es handelt sich dabei um einen experimentellen Schnellindikator, da die endgültige Erfassung erst erfolgt, wenn das Insolvenzgericht erstmals über den Antrag entschieden hat. Der tatsächliche Zeitpunkt des Antrags liegt oft etwa drei Monate vor der statistischen Erfassung.

Entwicklung im ersten Halbjahr 2025

Die Zunahme der Insolvenzanträge zeigt sich auch im längerfristigen Vergleich des ersten Halbjahres:

  • Unternehmensinsolvenzen: Im ersten Halbjahr 2025 wurden insgesamt 12.009 Unternehmensinsolvenzen gemeldet – ein Anstieg von 12,2 % gegenüber dem ersten Halbjahr 2024.
  • Verbraucherinsolvenzen: Im gleichen Zeitraum stieg die Zahl der Verbraucherinsolvenzen um 7,5 % auf insgesamt 38.016 Fälle.

Monatsentwicklung: Beispiel Juni 2025

Auch im Einzelmonatsvergleich zeigt sich eine deutliche Zunahme:

  • Im Juni 2025 wurden 1.957 Unternehmensinsolvenzen registriert, das sind 18,4 % mehr als im Juni 2024.
  • Die Verbraucherinsolvenzen lagen im Juni 2025 bei 6.510 Fällen, ein Plus von 9,9 % gegenüber dem Vorjahresmonat.

Gläubigerforderungen bei Unternehmensinsolvenzen

Interessant ist die Entwicklung der Forderungen der Gläubiger:

  • Im ersten Halbjahr 2025 beliefen sich die Gläubigerforderungen aus Unternehmensinsolvenzen auf rund 28,2 Milliarden Euro.
  • Dies ist ein Rückgang gegenüber den rund 32,4 Milliarden Euro im ersten Halbjahr 2024.

Dieser Rückgang bei gleichzeitigem Anstieg der Insolvenzzahlen wird darauf zurückgeführt, dass im Jahr 2024 wirtschaftlich bedeutendere Unternehmen (mit sehr hohen Forderungsvolumina) insolvent geworden waren, während 2025 eher kleinere oder mittlere Unternehmen betroffen waren.

Branchenspezifische Insolvenzhäufigkeit

Die Analyse der Insolvenzhäufigkeit pro 10.000 Unternehmen im ersten Halbjahr 2025 zeigt deutliche Unterschiede zwischen Wirtschaftsbereichen:

  • Verkehr und Lagerei: mit 64,5 Insolvenzen je 10.000 Unternehmen die höchste Quote.
  • Gastgewerbe: 52,7 Insolvenzen je 10.000 Unternehmen.
  • Baugewerbe: 52,3 Insolvenzen je 10.000 Unternehmen.

Diese Branchen sind besonders stark von wirtschaftlichen Schwankungen, Energiekosten, Personalmangel und Nachfrageeinbrüchen betroffen.

Methodische Hinweise und Grenzen der Statistik

  • Die Insolvenzstatistik erfasst ausschließlich Unternehmen und Personen, die ein formelles Insolvenzverfahren eingeleitet haben. Sie berücksichtigt nicht Sanierungen, freiwillige Abwicklung oder stillschweigende Schließungen ohne gerichtliches Verfahren.
  • Etwa 30 % aller Insolvenzverfahren sind Regelinsolvenzverfahren. Davon entfallen rund 55 % auf Unternehmen, der Rest auf wirtschaftlich tätige Einzelpersonen wie:
  • persönlich haftende Gesellschafter einer oHG,
  • Mehrheitsgesellschafter von Kapitalgesellschaften,
  • ehemals Selbstständige mit unüberschaubarem Vermögen.
  • Für den Schnellindikator werden zusätzlich aus technischen Gründen auch Nachlass- und Gesamtgutinsolvenzen einbezogen.
  • Die Angaben zu Unternehmen basieren auf dem statistischen Unternehmensregister; darunter fallen juristische und natürliche Personen mit selbstständiger wirtschaftlicher Tätigkeit (z. B. AGs, GmbHs, Einzelunternehmen).

Interpretationshinweise

Aufgrund der zeitlichen Verzögerung zwischen Antragstellung und statistischer Erfassung sowie der vorläufigen Natur der monatlichen Daten (experimenteller Indikator) sollten diese Zahlen vorsichtig interpretiert werden. Endgültige Ergebnisse liegen erst nach abschließender Prüfung durch die Amtsgerichte vor.

Weitere detaillierte Daten stehen in der GENESIS-Online-Datenbank (Tabelle 52411) und auf der Themenseite „Gewerbemeldungen und Insolvenzen“ des Statistischen Bundesamtes zur Verfügung.


Quelle:
Statistisches Bundesamt (Destatis), Pressemitteilung Nr. 332 vom 11. September 2025
www.destatis.de
Kontakt: Insolvenzen, Gewerbeanzeigen, Tel.: +49 611 754592

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