Bezahlkarte für Asylbewerber

Hintergrund der Bezahlkarte

Die Bezahlkarte für Asylbewerber wurde in Deutschland eingeführt, um staatliche Leistungen als Guthaben auf einer Debitkarte bereitzustellen, statt als Bargeld. Ziel ist es, Bargeldtransfers ins Ausland und Zahlungen an Schlepper zu verhindern sowie die Verwendung der Gelder stärker zu kontrollieren. Die Karte ist in ihrer Nutzung eingeschränkt: Bargeldabhebungen sind meist auf 50 Euro pro Monat limitiert, Überweisungen ins Ausland und Karte-zu-Karte-Transfers sind untersagt, und Onlinekäufe außerhalb der EU können technisch eingeschränkt werden.

Wie werden die Vorgaben umgangen?

Trotz der strengen Vorgaben gibt es mehrere bekannte Methoden, mit denen die Einschränkungen der Bezahlkarte umgangen werden:

Gutschein-Tauschsysteme

  • Asylbewerber kaufen mit ihrer Bezahlkarte Gutscheine (z.B. von Supermärkten wie Aldi oder Rewe).
  • Diese Gutscheine werden anschließend an Aktionsbündnisse oder Privatpersonen gegen Bargeld getauscht.
  • Diese Tauschaktionen sind nach aktueller Rechtslage legal und werden von verschiedenen Initiativen organisiert, die argumentieren, dass das Bargeldlimit soziale Teilhabe verhindere.
  • Dadurch können Asylbewerber deutlich mehr als die erlaubten 50 Euro Bargeld pro Monat erhalten.

Organisierte Tauschbörsen und Netzwerke

  • In einigen Regionen organisieren Aktivistengruppen und Unterstützer regelmäßige Sammelpunkte, an denen Gutscheine gegen Bargeld eingetauscht werden.
  • Es gibt auch Aufrufe an die Bevölkerung, Gutscheine von Geflüchteten zu kaufen, um ihnen auf diesem Weg Bargeld zukommen zu lassen.

Kriminelle Strukturen und Clans

  • Berichten zufolge entwickeln kriminelle Netzwerke Systeme, bei denen sie gegen eine Provision größere Summen Bargeld an Asylbewerber auszahlen.
  • Dabei werden beispielsweise fiktive Einkäufe mit der Bezahlkarte getätigt. Der Clan zahlt dann einen Teil des Betrags in bar aus und behält eine Provision ein.

Regionale Unterschiede und technische Lücken

  • Die konkrete Ausgestaltung der Bezahlkarte unterscheidet sich je nach Bundesland. In einigen Regionen können Asylbewerber mehr Bargeld abheben oder die Karte flexibler einsetzen, was Umgehungen erleichtert.
  • Technische Probleme und Akzeptanzlücken (z.B. auf Flohmärkten oder in kleinen Läden) führen dazu, dass Sachleistungen oder Gutscheine getauscht werden. Rechtliche Bewertung und Reaktionen
  • Die beschriebenen Gutschein-Tauschaktionen sind derzeit nicht illegal, werden aber von Behörden beobachtet. Einige Sozialbehörden prüfen rechtliche Schritte, bislang gibt es jedoch keine klaren Verbote oder Strafen für diese Praxis.
  • Kritiker sehen in der Bezahlkarte eine Einschränkung der Handlungsfreiheit und Integration, weshalb der Widerstand gegen die Vorgaben groß ist und Umgehungsstrategien gesellschaftlich akzeptiert werden. Fazit

Die Vorgaben der Bezahlkarte für Asylbewerber werden vor allem durch den Kauf und Tausch von Gutscheinen umgangen, was es den Betroffenen ermöglicht, mehr Bargeld zu erhalten als vorgesehen. Zusätzlich existieren organisierte Strukturen, die gezielt Umgehungen ermöglichen. Die Behörden stehen vor der Herausforderung, diese Umgehungen zu unterbinden, während die rechtliche Bewertung solcher Tauschaktionen noch nicht abschließend geklärt ist.


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