Bundesregierung verteidigt umstrittene Innenminister-Weisung trotz Rechtsbedenken und hoher Kosten

Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/923) vom 17. Juli 2025

Seit der am 7. Mai 2025 erlassenen Weisung des Bundesinnenministers Alexander Dobrindt, Asylsuchende an deutschen Binnengrenzen zurückzuweisen, sofern sie aus sicheren Drittstaaten einreisen, wurden bis zum 9. Juli 2025 insgesamt 6.948 Personen an den Grenzen zurückgewiesen. Diese Praxis basiert auf einer politischen Neuinterpretation des § 18 Abs. 2 AsylG, wonach eine Einreiseverweigerung nicht zwingend, sondern optional gehandhabt wird. Besonders betroffen waren Grenzübergänge unter Aufsicht der Inspektionen Offenburg, Weil am Rhein und Frankfurt/Oder.

Von den Zurückgewiesenen äußerten 311 Personen ein Asylgesuch, welches jedoch in keinem dieser Fälle zur Einreise führte. Die Bundesregierung beruft sich hierbei auf Ausnahmeregelungen für „vulnerable Gruppen“ wie Minderjährige, Schwangere oder schwer Erkrankte. Es erfolgt allerdings keine statistische Erfassung dieser Personengruppen, vielmehr liegt die Beurteilung im Ermessen der Grenzbeamten.

2.290 Personen wurden zwischen dem 8. und 31. Mai 2025 wegen fehlender Reisedokumente wie Pass oder Visum zurückgewiesen. Weitere 400 Personen wurden aus sonstigen Gründen abgewiesen, darunter mangelhafte Existenzmittel, Einreiseverbote oder Überziehung der erlaubten Aufenthaltsdauer. Zudem wurden 132 Personen zurückgewiesen, gegen die im selben Jahr bereits aufenthaltsbeendende Maßnahmen ergriffen worden waren.

Bis zum 10. Juli 2025 wurden neun Klagen gegen Zurückweisungen vor Verwaltungsgerichten anhängig gemacht. In drei Eilverfahren entschieden die Gerichte zugunsten der Antragsteller, ein Verfahren wurde eingestellt, fünf Hauptsacheverfahren sind noch anhängig.

Die durch die temporäre Wiedereinführung der Grenzkontrollen seit dem 16. September 2024 verursachten Kosten beliefen sich bis zum 31. März 2025 auf rund 50,9 Millionen Euro. Diese Summe umfasst u. a. 24,6 Millionen Euro für Mehrarbeit, 14,8 Millionen Euro für Hotelunterbringung und Verpflegung sowie Ausgaben für Führungsmittel und Kontrollstelleninfrastruktur.

Kritische Einordnung:

Die Bundesregierung verteidigt die Weisung mit Verweis auf die Überlastung staatlicher Kapazitäten durch das „hohe Migrationsgeschehen“. Kritiker – wie auch die Fragesteller – bemängeln jedoch, dass die Weisung in Spannung zur bestehenden Gesetzeslage steht, die eine zwingende Zurückweisung verlangt, sofern keine Ausnahmetatbestände vorliegen. Dass trotz Asylgesuchs über 300 Personen abgewiesen wurden, lässt erhebliche Zweifel an der Einhaltung rechtsstaatlicher Standards aufkommen. Ferner birgt die fehlende systematische Erfassung vulnerabler Gruppen ein Risiko willkürlicher Ermessensentscheidungen durch die Exekutive, was das Prinzip der Gleichbehandlung tangiert.

Zudem bleibt die Effizienzfrage offen: Trotz hoher Kosten und logistischer Aufwendungen bleibt die tatsächliche Wirkung der Maßnahme auf die Zahl irregulärer Einreisen unklar, was auf eine vorwiegend symbolpolitische Wirkung der Weisung schließen lässt. Eine fundierte Evaluierung durch unabhängige Stellen wäre angezeigt.


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