Die vorliegende Unterlage ist die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Brandner, Joachim Bloch, Peter Bonhof und der Fraktion der AfD (Drucksache 21/1138) im Deutschen Bundestag. Die Anfrage befasst sich mit der Inanspruchnahme von Fotografen, Visagisten, Friseuren und sonstigen körpernahen Dienstleistungen durch Mitglieder von Bundesbehörden seit Beginn der 21. Legislaturperiode (seit 6. Mai 2025). Die Antwort wurde am 19. August 2025 durch das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung übermittelt (Drucksache 21/1311).
Inhalt der Antwort ausführlich zusammengefasst:
Hintergrund und Anlass der Anfrage
Die Abgeordneten der AfD begründen ihre Anfrage mit öffentlicher Kritik an hohen Ausgaben aus dem Bundeshaushalt in der vorherigen Legislaturperiode, insbesondere für Visagisten- und Friseurdienstleistungen, die unter anderem von Bundesministerin Annalena Baerbock (damals Außenministerin) in Anspruch genommen wurden. So seien für Visagistendienste bis zu 137.000 Euro pro Jahr ausgegeben worden, was öffentlich kontrovers diskutiert wurde. Auch die Kosten für fotografische Begleitung von Bundesministern (z. B. eine Ausschreibung über 350.000 Euro über vier Jahre) sorgten für Unmut.
Die Fragesteller stellen die Verwendung öffentlicher Mittel infrage und fragen an, ob die aktuelle Bundesregierung sparsamer mit Haushaltsmitteln umgeht.
Grundsätzliche Haltung der Bundesregierung
Die Bundesregierung betont in ihrer Antwort wiederholt, dass:
- Es keine personenbezogene oder individuelle Inanspruchnahme dieser Dienstleistungen durch einzelne Minister oder Beamte gibt.
- Fotografen, Visagisten und andere Dienstleister werden dienstlich und für die Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung eingesetzt.
- Die Aufgaben seien Teil der verfassungsrechtlich gebotenen Öffentlichkeitsarbeit, z. B. zur Dokumentation offizieller Termine, internationaler Treffen, Pressekonferenzen oder Porträtaufnahmen der Regierungsmitglieder.
1. & 2. Fotografen: Beschäftigungsform und Kosten
Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. Die Angaben beziehen sich auf den Zeitraum 6. Mai bis 4. August 2025 (erste 3 Monate der 21. Legislaturperiode) und beziehen sich auf oberste Bundesbehörden.
a) Fotografen in Angestellten- oder Beamtenverhältnissen
- Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA):
- 4 unbefristet, 1 befristet angestellte Fotografen.
- Begleiten Termine des Bundeskanzlers und des Bundespräsidenten.
- Einkommen wird aus Datenschutzgründen nicht genannt.
- Haushaltsstelle: 0432 428 01
- Bundesministerium für Verkehr (BMV):
- 1 Person (unbefristet) mit fotografischen Aufgaben (neben anderen Tätigkeiten).
- Einkommen nicht genannt (Datenschutz).
- Haushaltsstelle: 1212 428 01
b) Fotografen auf vertraglicher Basis (externe Beauftragung)
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass es keine einheitlichen Vertragszeiträume gibt und listet daher die Zeiträume der Inanspruchnahme und Gesamtkosten pro Behörde auf:
Bundesbehörde | Zeitraum der Inanspruchnahme | Gesamtkosten (6.5.–4.8.2025) | Haushaltsstelle(n) |
---|---|---|---|
Bundesministerium der Finanzen | vor 6.5. bis 30.7.2025 | 33.721,80 € | 0811 542 01, 0811 543 01 |
Bundesministerium des Innern | vor 6.5., läuft weiter | 19.043,43 € | 0611 542 01 |
Auswärtiges Amt | vor 6.5., läuft weiter | 18.887,74 € | 0504 546 11 |
Bundesministerium für Gesundheit | 6.5.–4.8.2025 | 18.535,69 € | 1503 531 01, 1511 542 01 |
Der Beauftragte für Kultur und Medien | 6.5.–4.8.2025 | 16.859,16 € | 0451 542 01, 0452 684 21 |
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie | 7.5.–4.8.2025 | 12.471,33 € | 0911 542 01 |
Presse- und Informationsamt (BPA) | 6.5.–4.8.2025 | 10.196,03 € | 0432 542 03 |
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend | 6.5.–4.8.2025 | 9.721 € | 1711 542 01 |
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen | 6.5.–4.8.2025 | 6.302 € | 2511 542 01 |
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt | 13.–14.5., 20.5., 3.–4.6., 16.6.2025 | 7.293,01 € | mehrere |
Bundesministerium für Arbeit und Soziales | 7.5.–1.7.2025 | 5.176,50 € | mehrere |
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit | 6.5.–4.8.2025 | 4.421,67 € | 1611 542 01 |
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat | 6.5.–4.8.2025 | 4.068,14 € | 1011 542 01, 1011 545 01 |
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung | 6.5.–4.8.2025 | 4.843,47 € | 2311 542 01 |
3. Reisekosten der Fotografen
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass:
- Reisekosten für angestellte Fotografen nach dem Bundesreisekostengesetz vergütet werden.
- Diese werden aus Haushaltskapiteln wie 0432 Titel 52701 (BPA) und 1212 Titel 52701 (BMV) finanziert.
- Aus Datenschutzgründen werden die genauen Beträge auf volle Tausender gerundet:
- BPA: rund 5.000 €
- BMV und BMDS (Bundesministerium für Digitalisierung und Verkehr): rund 4.000 €
Die genauen Reiseziele und -dauern werden nicht genannt, da dies auf persönliche Verhältnisse schließen ließe. Stattdessen verweist die Regierung auf die öffentlichen Terminkalender des Bundeskanzlers und des Bundespräsidenten.
Für externe Fotografen:
- Reisekosten sind teilweise in den Honoraren enthalten (pauschal).
- Eine Differenzierung zwischen Honorar und Reisekosten ist nicht möglich, da dies eine zeitaufwändige Einzelauswertung der Rechnungen erfordern würde.
- Ausnahmefall: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) nennt konkrete Reisen mit Reisekosten:
- Warschau: 2 Tage
- Heilbronn: 1 Tag
- Paris: 2 Tage
- Warschau: 1 Tag
(Diese Kosten sind bereits in den Gesamtkosten aus Frage 2 enthalten.)
4. & 5. Visagisten, Friseure, Kosmetiker und körpernahe Dienstleistungen
Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet.
a) Beschäftigung in Anstellungsverhältnissen
- In keiner obersten Bundesbehörde werden Visagisten, Friseure oder Kosmetiker in einem Beamten- oder Angestelltenverhältnis beschäftigt.
b) Inanspruchnahme auf vertraglicher Basis
Die Bundesregierung weist erneut darauf hin, dass keine einheitlichen Vertragszeiträume existieren und listet daher die Zeiträume der Beauftragung sowie Kosten pro Behörde:
Bundesbehörde | Zeitraum der Inanspruchnahme | Gesamtkosten (6.5.–4.8.2025) | Besonderheiten / Haushaltsstelle |
---|---|---|---|
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie | 6.5.–4.8.2025 | 19.264,76 € | davon 8.324,11 € Reisekosten, 10.940,65 € Dienstleistung; Haushaltsstelle: 0911 545 01 |
Bundeskanzleramt | 6.5.–4.8.2025 | 12.501,30 € | Haushaltsstelle: 0412 539 99 |
Presse- und Informationsamt (BPA) | 6.5.–4.8.2025 | 12.352,20 € | u. a. für Porträtaufnahmen der neuen Regierung; Haushaltsstelle: 0432 542 03 |
Bundesministerium der Finanzen | vor 6.5. bis 30.7.2025 | 2.283,65 € | Haushaltsstelle: 0811 542 01 |
Bundesministerium für Arbeit und Soziales | 7.5.–1.7.2025 | 1.249,19 € | Haushaltsstellen: mehrere |
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen | 6.5.–4.8.2025 | 3.142 € | Haushaltsstelle: 2511 542 01 |
Bundesministerium für Gesundheit | 6.5.–4.8.2025 | 5.063,01 € | Haushaltsstelle: 1511 542 01 |
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit | 6.5.–4.8.2025 | 618,80 € | Haushaltsstelle: 1611 542 01 |
Bundesministerium des Innern | 6.5.–4.8.2025 | 595 € | Haushaltsstelle: 0611 542 01 |
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend | 6.5.–4.8.2025 | 600 € | Haushaltsstelle: 1711 542 01 |
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat | 23.6.2025 | 267,50 € | Haushaltsstelle: 1011 542 01 |
Der Beauftragte für Kultur und Medien | 6.5.–4.8.2025 | 444 € | Haushaltsstelle: 0451 542 01 |
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt | 28.5.2025 | 357 € | Haushaltsstelle: 3011 529 01 |
Bundesministerium der Justiz | 10.6.2025 | keine Ausgaben im Berichtszeitraum |
6. Reisekosten und sonstige Kosten für körpernahe Dienstleister
- Die Frage, ob „sonstige Kosten“ durch Bundesmittel gedeckt wurden, wird als unverständlich eingestuft und daher nicht beantwortet.
- Bei externen Dienstleistern sind Reisekosten teilweise pauschal im Honorar enthalten und nicht separat erfassbar.
- Eine Einzelanalyse der Rechnungen wäre notwendig, ist aber innerhalb der Frist nicht möglich.
- Reisekosten im Rahmen von offiziellen Delegationen werden nicht gesondert erfasst.
- Für das BMWE wird auf die bereits genannten Reisen (Warschau, Heilbronn, Paris) verwiesen.
Zusammenfassende Bewertung
- Die Bundesregierung rechtfertigt die Ausgaben als notwendig für die staatliche Öffentlichkeitsarbeit.
- Es wird betont, dass keine persönlichen Luxusleistungen finanziert werden, sondern dienstliche Aufgaben erfüllt werden.
- Dennoch wurden bereits in den ersten drei Monaten der Legislaturperiode erhebliche Summen ausgegeben:
- Fotografen (extern): ca. 157.000 €
- Visagisten/Friseure (extern): ca. 64.000 €
- Reisekosten (angestellte Fotografen): ca. 9.000 €
- Die höchsten Einzelausgaben für körpernahe Dienstleistungen entfielen auf das Wirtschaftsministerium, das Bundeskanzleramt und das Presse- und Informationsamt.
Schlussbemerkung
Die Antwort zeigt, dass die Inanspruchnahme solcher Dienstleistungen weiterhin praktiziert wird, jedoch unter Verweis auf dienstliche Notwendigkeit und Transparenz. Die AfD-Fragesteller dürften mit dieser Antwort nicht zufrieden sein, da sie offenbar eine deutliche Reduktion der Ausgaben erwartet hatten – insbesondere angesichts der öffentlichen Kritik in der vorherigen Legislaturperiode. Die Bundesregierung bleibt jedoch bei ihrer Linie, dass diese Ausgaben systemimmanent und rechtmäßig seien.