Am Freitag, dem 11. Juli 2025, stimmt der Deutsche Bundestag ohne vorherige Aussprache über drei Wahlvorschläge des Wahlausschusses zur Neubesetzung von Richterstellen am Bundesverfassungsgericht ab. Die Abstimmungen erfolgen jeweils geheim. Die Wahl eines Richters oder einer Richterin setzt eine qualifizierte Mehrheit voraus: Zwei Drittel der abgegebenen Stimmen sowie mindestens 316 Stimmen – also die Mehrheit der Mitglieder des Bundestages – müssen erreicht werden.
Für den Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts ist Prof. Dr. Günter Spinner als Nachfolger von Dr. Josef Christ nominiert. Für den Zweiten Senat sollen zwei Richterstellen neu besetzt werden: Auf Dr. Ulrich Maidowski soll Prof. Dr. Ann-Katrin Kaufhold folgen (21/783), während Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf die Nachfolge von Prof. Dr. Doris König antreten soll.
Gemäß Artikel 94 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie den Bestimmungen des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes setzt sich das Bundesverfassungsgericht aus je acht Mitgliedern pro Senat zusammen, die zur Hälfte vom Bundestag und zur Hälfte vom Bundesrat gewählt werden. Die Kandidaten dürfen keinem der Verfassungsorgane oder deren Landespendants angehören. Mindestens drei der acht Richter jedes Senats müssen zuvor mindestens drei Jahre an einem der obersten Gerichtshöfe des Bundes tätig gewesen sein. Wählbar sind ausschließlich Juristen, die das 40. Lebensjahr vollendet haben. Die Amtszeit beträgt zwölf Jahre, jedoch höchstens bis zur Vollendung des 68. Lebensjahres. Eine Wiederwahl ist gesetzlich ausgeschlossen. Bis zur offiziellen Ernennung der Nachfolger führen ausscheidende Richter ihre Amtsgeschäfte fort.
Die anstehenden Wahlen unterstreichen die Bedeutung des parlamentarischen Einflusses auf die personelle Zusammensetzung des höchsten deutschen Gerichts und werfen zugleich ein Schlaglicht auf die enge Verzahnung von rechtlicher Qualifikation, demokratischer Legitimation und institutioneller Unabhängigkeit.