Das FIFO-Prin­zip

FIFO-Prin­zip beim Akti­en­ver­kauf

Wie die Ver­äu­ße­rungs­rei­hen­fol­ge dei­ne Steu­er­last bestimmt – und wie du cle­ver damit umgehst

Beim The­ma Akti­en­ge­win­ne den­ken vie­le Anle­ge­rin­nen und Anle­ger zuerst an Ren­di­te, Divi­den­den und lang­fris­ti­gen Ver­mö­gens­auf­bau. Doch spä­tes­tens beim Ver­kauf wird ein ganz ande­rer Fak­tor ent­schei­dend: die steu­er­li­che Behand­lung der Ver­äu­ße­rungs­ge­win­ne. Und hier spielt das soge­nann­te FIFO-Prin­zip eine zen­tra­le Rol­le.

Die­ser Bei­trag erklärt, was das FIFO-Prin­zip bedeu­tet, war­um es so rele­vant für dei­ne Steu­er­last ist – und zeigt anhand eines kon­kre­ten Bei­spiels, wie man legal und cle­ver mit die­ser Regel umgeht.

Was bedeu­tet FIFO?

FIFO steht für „First In – First Out“, also: Die zuerst ange­schaff­ten Akti­en gel­ten als zuerst ver­kauft.

In der Pra­xis bedeu­tet das: Wenn du im Lau­fe der Zeit mehr­fach Akti­en eines Unter­neh­mens gekauft hast – zu unter­schied­li­chen Kur­sen – und dann nur einen Teil­be­stand ver­kaufst, gel­ten bei der steu­er­li­chen Gewinn­ermitt­lung auto­ma­tisch die ältes­ten Akti­en als zuerst ver­äu­ßert. Nicht die güns­tigs­ten, nicht die ver­lust­rei­chen – son­dern immer die chro­no­lo­gisch ältes­ten.

War­um ist das steu­er­lich so wich­tig?

Die soge­nann­te Abgel­tung­s­teu­er wird in Deutsch­land auf pri­va­te Kapi­tal­erträ­ge wie Akti­en­ver­käu­fe erho­ben: pau­schal 25 % auf den Gewinn, zuzüg­lich Soli­da­ri­täts­zu­schlag und ggf. Kir­chen­steu­er.

Der steu­er­pflich­ti­ge Gewinn berech­net sich so:

Ver­kaufs­er­lös – Anschaf­fungs­kos­ten = Ver­äu­ße­rungs­ge­winn

Die Krux: Wenn du dei­ne ältes­ten Antei­le zuerst ver­kau­fen musst – und die­se deut­lich im Plus sind – fällt dein Gewinn (und damit dei­ne Steu­er­last) höher aus, als wenn du neue­re, weni­ger gestie­ge­ne Akti­en ver­kau­fen wür­dest.

Bei­spiel: FIFO in der Pra­xis

Du hast über die Jah­re regel­mä­ßig Akti­en des Unter­neh­mens „Tech­Star AG“ gekauft:

Kauf­da­tumStück­zahlKauf­preis je Aktie
01.01.2020100 Stück€ 50
01.01.2021100 Stück€ 60
01.01.2022100 Stück€ 70

Am 01.03.2025 ent­schei­dest du dich, 150 Akti­en zu ver­kau­fen – der Kurs steht bei € 90.

Was pas­siert steu­er­lich?

FIFO besagt:
Du ver­kaufst auto­ma­tisch zuerst die 100 Akti­en aus 2020 und 50 Akti­en aus 2021.

Gewinn­be­rech­nung:

  • 100 Akti­en (gekauft für € 50) → Gewinn: € 4 000
  • 50 Akti­en (gekauft für € 60) → Gewinn: € 1 500
    Gesamt­ge­winn: € 5 500

Die­ser Betrag unter­liegt der Abgel­tung­s­teu­er. Ohne Frei­be­trag oder Ver­lust­ver­rech­nung zahlst du rund 26,375 % Steu­er, also ca. € 1 451,00.

Kann man das FIFO-Prin­zip umge­hen?

Nein – das FIFO-Prin­zip ist ver­bind­lich, solan­ge du inner­halb eines Depots han­delst. Du kannst dem Bro­ker nicht ein­fach mit­tei­len, wel­che kon­kre­ten Antei­le du ver­kau­fen möch­test. Die Ver­äu­ße­rungs­rei­hen­fol­ge ist gesetz­lich und ver­wal­tungs­tech­nisch vor­ge­ge­ben (sie­he BMF-Schrei­ben vom 18.01.2016).

Aber: Es gibt einen lega­len Work­around, um FIFO indi­rekt zu steu­ern – durch struk­tu­rel­le Tren­nung von Bestän­den.

Der Trick mit dem Zweit­de­pot

So funktioniert’s:

  1. Du eröff­nest ein zwei­tes Depot.
  2. Du über­trägst gezielt Akti­en dort­hin – und zwar die ältes­ten Antei­le. Beim Über­trag wird FIFO eben­falls ange­wen­det: Zuerst gehen die ältes­ten Akti­en raus.
  3. Im ursprüng­li­chen Depot ver­blei­ben die „jün­ge­ren“ Akti­en.
  4. Wenn du jetzt im Ursprungs­de­pot ver­kaufst, gel­ten die­se jün­ge­ren Antei­le als ver­kauft – mit gerin­ge­rer Gewinn­span­neweni­ger Steu­er.
  5. Die über­tra­ge­nen, älte­ren Akti­en kannst du behal­ten und ggf. spä­ter ver­äu­ßern – steu­er­lich bes­ser plan­bar.

Bei­spiel kon­kret wei­ter­ge­dacht:

  • Über­trag: Du schiebst die 100 Akti­en von 2020 ins Depot B
  • Ver­kauf: Du ver­äu­ßerst 150 Akti­en aus Depot A → Jetzt zäh­len die 100 Stück aus 2021 und 50 aus 2022 als ver­kauft!

Neu­be­rech­nung:

  • 100 Akti­en (gekauft für € 60) → Gewinn: € 3 000
  • 50 Akti­en (gekauft für € 70) → Gewinn: € 1 000
    Gesamt­ge­winn: € 4 000 statt € 5 500

Erspar­nis durch geschick­ten Depot­über­trag: € 1 500 Gewinn weni­ger → über € 395 Steu­er gespart.

Legal, aber mit Auf­wand

Die­ser Work­around ist völ­lig geset­zes­kon­form. Du bleibst der wirt­schaft­lich Berech­tig­te, der Über­trag ist steu­erneu­tral, und die FIFO-Regel wird nicht ver­letzt – sie wird nur klug genutzt.

Aber: Es ist nicht tri­vi­al. Du brauchst:

  • Ein zwei­tes Depot (nicht jeder Bro­ker macht’s ein­fach)
  • Über­blick über Kauf­zeit­punk­te und ‑prei­se
  • Sorg­fäl­ti­ge Doku­men­ta­ti­on
  • Ggf. steu­er­li­che Bera­tung

Fazit

Das FIFO-Prin­zip ist in der Steu­er­pra­xis beim Akti­en­ver­kauf fest ver­an­kert – und kann zu uner­war­tet hohen Steu­er­las­ten füh­ren, wenn man es nicht kennt. Ein struk­tu­rier­ter Umgang mit dem Depot, geziel­te Über­trä­ge und klu­ge Timing-Ent­schei­dun­gen ermög­li­chen es jedoch, legal Ein­fluss auf die Besteue­rung zu neh­men – ohne das Prin­zip zu umge­hen.

Wer aktiv han­delt, soll­te sich mit FIFO nicht nur anfreun­den, son­dern ler­nen, es stra­te­gisch zu nut­zen.

Tipp zum Schluss: Prü­fe, ob dein Bro­ker die Füh­rung meh­re­rer Depots oder Unter­de­pots zulässt – etwa bei com­di­rect ist das laut Nut­zer­be­rich­ten pro­blem­los mög­lich. Das eröff­net zusätz­li­che Spiel­räu­me für eine steu­er­lich cle­ve­re Depotstruk­tur.


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Disclaimer: Dieser Beitrag dient lediglich zu allgemeinen Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Bitte konsultieren Sie vor jeder Anlageentscheidung einen unabhängigen Finanzberater