Der Staat als Chef­re­dak­teur: Wenn das Wei­ße Haus “Schwar­ze Lis­ten” führt

Die US-Admi­nis­tra­ti­on unter Donald Trump lan­ciert ein Online-Por­tal zur Bekämp­fung von “Medi­en-Bias”. Was als Kor­rek­tiv gegen ein­sei­ti­ge Bericht­erstat­tung ver­kauft wird, ent­puppt sich bei genaue­rem Hin­se­hen als ord­nungs­po­li­ti­scher Sün­den­fall. Der Staat greift nicht nur in den Markt der Mei­nun­gen ein, er nutzt Steu­er­gel­der, um pri­va­te Akteu­re nament­lich an den Pran­ger zu stel­len. Das soll­te auch jene alar­mie­ren, die den eta­blier­ten Medi­en kri­tisch gegen­über­ste­hen.

Es ist ein offe­nes Geheim­nis, dass das Ver­trau­en in die klas­si­schen Medi­en­häu­ser, die soge­nann­ten „Lega­cy Media“, in den USA seit Jah­ren ero­diert. Aus kon­ser­va­ti­ver Sicht oft zu Recht: Die Ver­mi­schung von Akti­vis­mus und Jour­na­lis­mus in gro­ßen Redak­tio­nen ist ein Ärger­nis, das den poli­ti­schen Dis­kurs der Ver­ei­nig­ten Staa­ten ver­zerrt hat. Doch die Ant­wort, die das Wei­ße Haus nun mit sei­nem neu­en Por­tal wh.gov/mediabias lie­fert, ist kei­ne Markt­kor­rek­tur. Sie ist ein staat­li­cher Angriff auf die insti­tu­tio­nel­le Archi­tek­tur der Demo­kra­tie.

Das Por­tal, das am gest­ri­gen Mon­tag online ging, gleicht weni­ger einer Pres­se­stel­le als einem digi­ta­len Pran­ger. Unter Rubri­ken wie „Offen­der Hall of Shame“ (Hal­le der Schan­de) wer­den ein­zel­ne Jour­na­lis­ten mit Foto und Namen gelis­tet, ihre Arbeit als „Lüge“ oder „Fan-Fic­tion“ klas­si­fi­ziert. Das Wei­ße Haus belässt es nicht dabei, eige­ne Fak­ten zu prä­sen­tie­ren – das wäre das gute Recht jeder Regie­rung. Statt­des­sen insti­tu­tio­na­li­siert die Exe­ku­ti­ve die Her­ab­wür­di­gung derer, die sie kon­trol­lie­ren sol­len.

Die Umkeh­rung der Kon­troll­hier­ar­chie

Aus staats­recht­li­cher und öko­no­mi­scher Per­spek­ti­ve ist die­ser Vor­gang hoch­pro­ble­ma­tisch. In einer libe­ra­len Markt­wirt­schaft und Demo­kra­tie fun­giert die Pres­se als Vier­te Gewalt. Sie kon­trol­liert den Staat. Wenn der Staat nun beginnt, Noten an Jour­na­lis­ten zu ver­tei­len und „Sün­der“ in einer amt­li­chen Daten­bank zu erfas­sen, kehrt er die­se Kon­troll­hier­ar­chie um.

Das Wei­ße Haus bean­sprucht damit ein Wahr­heits­mo­no­pol, das ihm nicht zusteht. Wer defi­niert, was „Fake News“ sind? Auf wh.gov ist es nun allein die Regie­rungs­par­tei. Das ist Plan­wirt­schaft der Infor­ma­ti­on. Ein staat­lich admi­nis­trier­tes „Wahr­heits­mi­nis­te­ri­um“, auch wenn es sich modern und digi­tal als „Fak­ten­check“ tarnt, ist ein Instru­ment auto­ri­tä­rer Sys­te­me, nicht das einer west­li­chen Demo­kra­tie.

Chil­ling Effect: Ein Ein­griff in den Wett­be­werb

Für den Markt der frei­en Pres­se hat dies gra­vie­ren­de Fol­gen. Juris­ten spre­chen vom „Chil­ling Effect“ – einer abschre­cken­den Wir­kung. Wenn ein Jour­na­list befürch­ten muss, für einen kri­ti­schen Bericht nament­lich auf einer Regie­rungs­web­sei­te als „Feind“ mar­kiert zu wer­den, steigt das per­sön­li­che und beruf­li­che Risi­ko immens. Dies gilt ins­be­son­de­re in einem so pola­ri­sier­ten Kli­ma wie dem der USA, wo das Label „Sedi­ti­on“ (Auf­ruhr), das auf der Sei­te pro­mi­nent genutzt wird, schnell als Auf­ruf zur Gewalt miss­ver­stan­den wer­den kann.

Dies führt zu einer Wett­be­werbs­ver­zer­rung. Medi­en­häu­ser könn­ten aus rein öko­no­mi­schem Kal­kül – um Kla­gen, den Ent­zug von Akkre­di­tie­run­gen oder staat­li­che Schi­ka­nen zu ver­mei­den – in vor­aus­ei­len­den Gehor­sam ver­fal­len. Eine sol­che Selbst­zen­sur ist Gift für den frei­en Wett­be­werb der Ideen.

Das Schwert schnei­det in bei­de Rich­tun­gen

Auch kon­ser­va­ti­ve Stim­men, die sich über den Gegen­wind für CNN oder die Washing­ton Post freu­en mögen, soll­ten inne­hal­ten. Die Befug­nis­se, die sich die Trump-Admi­nis­tra­ti­on hier aneig­net, schaf­fen einen gefähr­li­chen Prä­ze­denz­fall.

Wenn wir akzep­tie­ren, dass die Regie­rung Steu­er­gel­der und offi­zi­el­le .gov-Domä­nen nut­zen darf, um pri­va­te Jour­na­lis­ten nament­lich zu dele­gi­ti­mie­ren, dann steht die­ses Instru­ment jeder künf­ti­gen Regie­rung zur Ver­fü­gung. Man stel­le sich vor, eine künf­ti­ge links-pro­gres­si­ve Admi­nis­tra­ti­on wür­de Fox News oder das Wall Street Jour­nal auf eine staat­li­che „Lis­te der Kli­ma­leug­ner“ oder „Hass-Spre­cher“ set­zen.

Der Schutz der Pres­se­frei­heit im Ers­ten Ver­fas­sungs­zu­satz dient nicht dazu, Jour­na­lis­ten vor Kri­tik zu schüt­zen. Er dient dazu, den Bür­ger vor einem Staat zu schüt­zen, der die Infor­ma­ti­ons­flüs­se kon­trol­lie­ren will. Mit dem neu­en Por­tal ver­lässt das Wei­ße Haus den Boden des legi­ti­men poli­ti­schen Streits („Govern­ment Speech“) und betritt den Bereich staat­li­cher Repres­si­on. Wer die Frei­heit der Märk­te schätzt, darf den Markt der Mei­nun­gen nicht der staat­li­chen Kura­tie­rung über­las­sen.


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