Die acht Tabuwörter der Finanzberatung – warum Investmentberater nicht alles sagen dürfen

In der Welt der Finanzberatung gelten klare Regeln, was gesagt – und vor allem was nicht gesagt – werden darf. Wer glaubt, dass es in Beratungsgesprächen oder Werbeanzeigen von Superlativen nur so wimmeln darf, irrt gewaltig. Investmentberater unterliegen in den USA strengen regulatorischen Vorgaben, die weit über die Vermeidung offensichtlicher Falschaussagen hinausgehen. Besonders in der öffentlichen Kommunikation – sei es über Webseiten, Newsletter oder soziale Medien – greifen detaillierte Vorschriften, die die Sprache und Inhalte rigoros kontrollieren. Im Zentrum steht dabei eine Liste von acht Begriffen, die in der Finanzwerbung praktisch verboten sind: best, worst, most, least, highest, lowest, always und never.

Diese Wörter erscheinen auf den ersten Blick harmlos. Doch sie gelten in der Welt der Regulierer als potenziell irreführend, weil sie absolute Aussagen suggerieren, die sich weder objektiv belegen noch dauerhaft garantieren lassen. Wer etwa behauptet, ein Investment sei „das beste“, verlässt den Boden nüchterner Analyse und betritt das Terrain der reinen Übertreibung – ein No-Go aus Sicht der US-amerikanischen Securities and Exchange Commission (SEC) und der Financial Industry Regulatory Authority (FINRA).

Der Hintergrund dieser sprachlichen Disziplin ist der Schutz der Anleger. Werbung mit überzogenen Erfolgsversprechen, unbegründeten Performanceprognosen oder hypothetischen Renditeerwartungen hat in der Vergangenheit nicht selten zu enttäuschten Kunden und Vertrauensverlusten geführt. Deshalb müssen sämtliche Marketinginhalte – von der PowerPoint-Folie bis zum LinkedIn-Post – in vielen Beratungshäusern durch die Compliance-Abteilung freigegeben werden. Diese Kontrollinstanzen prüfen, ob Aussagen ausreichend belegt, sachlich formuliert und regulatorisch einwandfrei sind.

Besonders streng sind die Regeln bei hypothetischen Performanceangaben. Wer beispielsweise simulierte Renditen vergangener Jahre darstellt, muss sämtliche zugrunde liegenden Annahmen, Risikofaktoren und Einschränkungen offenlegen. Da dies in der Praxis komplex und fehleranfällig ist, verzichten viele Unternehmen vollständig auf solche Szenarien. Ebenso untersagt ist es, Preisziele für Investments anzugeben, die ein Kunde aktuell im Portfolio hält. Auch Zukunftsprognosen über Märkte, Branchen oder geopolitische Entwicklungen sind riskant – selbst wenn sie intern für plausibel gehalten werden.

Ein weiteres Problemfeld ist die Vermischung von Meinung und Fakt. Finanzberater neigen – wie viele Experten – dazu, ihre Überzeugungen mit Nachdruck zu vertreten. Doch aus regulatorischer Sicht ist klar zwischen belegbarer Information und persönlicher Einschätzung zu unterscheiden. Eine allzu enthusiastische Meinung kann schnell als Tatsachenbehauptung ausgelegt werden – und im schlimmsten Fall zu Sanktionen führen.

Besondere Vorsicht ist im Zeitalter sozialer Medien geboten. Während Unternehmenskanäle relativ leicht zu kontrollieren sind, bewegen sich viele Berater auf ihren privaten Profilen in einem Graubereich. Ein impulsiver Tweet über die Zukunft der Tech-Aktien oder eine lobende Bemerkung über die eigene Investmentstrategie kann bereits ausreichen, um gegen interne oder externe Vorschriften zu verstoßen. Deshalb haben viele Unternehmen klare Richtlinien zur privaten Online-Kommunikation ihrer Mitarbeitenden.

Selbst bei der Darstellung eigener Erfolge und der Differenzierung vom Wettbewerb sind Grenzen gesetzt. Zwar dürfen Berater auf ihre Stärken hinweisen, doch eine negative Darstellung von Mitbewerbern ist untersagt. Ebenso bedürfen Kundenreferenzen – ob von realen Mandanten oder neutralen Dritten – einer sorgfältigen Prüfung und rechtlichen Absicherung.

Das alles zeigt: Der Berufsstand des Investmentberaters ist weit davon entfernt, in freier Wildbahn operieren zu können. Die Sprache, mit der er seine Expertise vermittelt, ist durchreguliert, vorsichtig austariert und stets im Spannungsfeld zwischen Information und Werbung. Diese Einschränkungen mögen bisweilen pedantisch erscheinen, erfüllen aber eine wichtige Funktion im Schutz der Verbraucherinteressen.

Gleichwohl stellt sich die Frage, ob diese Regelungen nicht auch zu einer gewissen sprachlichen Verarmung führen. Wenn alles weichgespült, relativiert und verklausuliert daherkommt, droht die Beratung an Aussagekraft und Authentizität zu verlieren. Der Balanceakt zwischen regulatorischer Vorsicht und glaubwürdiger Kommunikation bleibt somit eine der größten Herausforderungen für eine Branche, die Vertrauen als ihre wichtigste Währung versteht.


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