Die vermögensverwaltende GmbH: Steuervorteile und Wirtschaftlichkeit

In Bezug auf aktuelle politische Entwicklungen hat Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck kürzlich für Aufregung gesorgt. Er hat vorgeschlagen, Sozialabgaben auf Kapitalerträge einzuführen. Dies steht im Einklang mit den langfristigen Zielen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die alle Einkunftsarten der Pflicht zur Sozialversicherung unterwerfen und eine generelle Pflicht zur Sozialversicherung für alle Bürger einführen wollen. Diese Ankündigung, Kapitalerträge (Zinsen und Dividenden) der Beitragspflicht zur Sozialversicherung zu unterwerfen, kommt in einer Zeit, in der immer mehr Menschen privat durch die Anlage in Aktien und ETF für das Alter vorsorgen, nicht gut an.

Angesichts dieser möglichen Entwicklungen scheint die vermögensverwaltende GmbH (auch „Spardosen-GmbH“ oder „Aktien-GmbH“ genannt) in Deutschland zunehmend an Bedeutung zu gewinnen. Es ist jedoch wichtig, die individuellen Umstände sorgfältig zu prüfen und professionellen Rat einzuholen, bevor man sich für diese Unternehmensform entscheidet.

1. Definition und Zweck der vermögensverwaltenden GmbH

Die vermögensverwaltende GmbH (vvGmbH) ist eine Kapitalgesellschaft, die ausschließlich zur Verwaltung von Vermögenswerten genutzt wird. Ihr Hauptzweck besteht darin, steuerliche Vorteile zu nutzen, insbesondere im Vergleich zur privaten Vermögensverwaltung. Dabei dürfen keine gewerblichen Tätigkeiten ausgeführt werden, da sonst steuerliche Nachteile drohen.

2. Steuerliche Vorteile und Besonderheiten

a) Körperschaft- und Gewerbesteuer
  • Die Gewinne der vvGmbH unterliegen einer Körperschaftsteuer von 15% zzgl. Solidaritätszuschlag (insgesamt etwa 15,8%).
  • Durch die sogenannte erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung kann die Gewerbesteuer entfallen, sofern keine gewerblichen Aktivitäten ausgeübt werden.
  • Im Vergleich zur privaten Vermögensanlage, wo Einkünfte mit bis zu 45% Einkommensteuer belastet werden können, stellt dies eine erhebliche Steuerersparnis dar.
b) Besteuerung von Kapitalerträgen
  • Kursgewinne innerhalb der GmbH unterliegen einem effektiven Steuersatz von nur ca. 1,5% (da Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag anfallen, aber keine Abgeltungssteuer).
  • Dividenden werden je nach Beteiligungshöhe unterschiedlich besteuert:
    • Unter 10% Beteiligung: Steuerlast von ca. 30,8%.
    • Zwischen 10% und 15% Beteiligung: Reduzierte Steuerlast von ca. 15,8%.
    • Über 15% Beteiligung: Nur etwa 1,5% Steuer durch Anwendung von § 8b KStG.
  • Im Privatvermögen unterliegen Dividenden der Abgeltungssteuer von 26,375%, was für reine Dividendenanleger ein Nachteil der vvGmbH sein kann.
c) Steuerliche Behandlung von Immobilien
  • Mieteinnahmen werden in der GmbH nur mit 15% Körperschaftsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag besteuert.
  • Gewinne aus der Veräußerung von Immobilien unterliegen allerdings immer der Steuerpflicht, während im Privatvermögen nach zehn Jahren eine steuerfreie Veräußerung möglich wäre.
d) Steuerstundungseffekt
  • Der Hauptvorteil der vvGmbH liegt nicht unbedingt in der Reduzierung der Gesamtsteuerlast, sondern in der Steuerstundung: Gewinne können innerhalb der GmbH reinvestiert werden, ohne dass sofort eine hohe Steuerlast anfällt. Dies führt zu einem langfristigen Zinseszinseffekt.
  • Erst bei Ausschüttung an die Gesellschafter fällt die Kapitalertragsteuer (25% zzgl. Solidaritätszuschlag) an.

3. Kosten und wirtschaftliche Aspekte

a) Gründungskosten und laufende Verwaltung
  • Gründungskosten: Zwischen 1.000 und 2.500 € für Notargebühren und Handelsregistereintragung.
  • Mindeststammkapital: 25.000 €, davon müssen mindestens 12.500 € sofort eingezahlt werden.
  • Laufende Kosten:
    • Steuerberaterkosten zwischen 3.000 und 4.000 € pro Jahr.
    • Jahresabschluss und Buchführung sind aufwendiger als bei privater Vermögensverwaltung.
    • Höhere Transaktionskosten, da viele günstige Neobroker keine Depots für Kapitalgesellschaften anbieten.
b) Mindestkapital und Rentabilität
  • Eine vvGmbH lohnt sich nur ab einem Kapital von mindestens 250.000 €, da sonst die steuerlichen Vorteile von den Verwaltungskosten aufgezehrt werden.
  • Es werden jährliche Kursgewinne von mindestens 8.000 bis 9.000 € benötigt, um die laufenden Kosten auszugleichen.
c) Opportunitätskosten
  • Die Verwaltung einer GmbH ist zeitaufwendig und erfordert steuerliche Expertise.
  • Alternativen wie private Kapitalanlagen oder Fonds könnten für kleinere Vermögen wirtschaftlich sinnvoller sein.

4. Fazit und kritische Würdigung

  • Die vvGmbH bietet erhebliche Steuervorteile bei Kursgewinnen, da sie nur mit rund 1,5% besteuert werden.
  • Dividenden werden oft schlechter behandelt als im Privatvermögen, insbesondere bei Beteiligungen unter 10%.
  • Die Gewerbesteuer kann vermieden werden, sofern keine gewerblichen Aktivitäten stattfinden.
  • Die Kosten und der bürokratische Aufwand sind hoch, weshalb sich die Struktur nur für größere Vermögen (ab 250.000 €) lohnt.
  • Der größte Vorteil liegt in der Steuerstundung, nicht in einer endgültigen Steuerersparnis. Gewinne müssen irgendwann ausgeschüttet und dann regulär besteuert werden.

Empfehlung: Die vvGmbH eignet sich für Anleger mit hohen Kapitalgewinnen, die Gewinne langfristig reinvestieren möchten. Für Dividendenanleger oder Personen mit kleineren Vermögen sind die Nachteile oft größer als die Vorteile. Eine professionelle steuerliche Beratung ist essenziell, um mögliche Fallstricke zu vermeiden.


Anmerkung:
Bitte beachten Sie, dass die obigen Informationen keinen Ersatz für eine fundierte individuelle Beratung darstellen. Insbesondere, wenn Sie die Einrichtung oder Nutzung einer vermögensverwaltenden GmbH in Erwägung ziehen, ist es ratsam, die Dienste eines fachkundigen Steuerberaters oder einer anderen entsprechend qualifizierten Expertin in Anspruch zu nehmen. Nur durch eine persönliche Beratung lassen sich die rechtlichen Rahmenbedingungen, potenziellen steuerlichen Vorteile sowie möglichen Risiken in Ihrem konkreten Einzelfall hinreichend beurteilen.

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Disclaimer: Dieser Beitrag dient lediglich zu allgemeinen Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Bitte konsultieren Sie vor jeder Anlageentscheidung einen unabhängigen Finanzberater