Entwicklung der Bürgergeld-Ausgaben 2024

Das Dokument „Drucksache 21/1069“ des Deutschen Bundestages vom 28. Juli 2025 ist die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zur Entwicklung der Ausgaben im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), insbesondere zum Bürgergeld, in den Jahren 2024 und 2025. Es enthält umfangreiche statistische Daten zur Zahlungsansprüche, Leistungsberechtigten und deren Strukturmerkmalen. Die Daten stammen von der Bundesagentur für Arbeit und beziehen sich auf den Jahresdurchschnitt 2024 sowie den Berichtsmonat März 2025 (Datenstand: Juni/Juli 2025). Die Leistungsdaten gelten nach einer Wartezeit von 3 Monaten.

1. Gesamtüberblick zu Zahlungsansprüchen im SGB II (2024)

Im Jahr 2024 lag der jährliche Gesamtbetrag der Zahlungsansprüche für Leistungsberechtigte im SGB II bei rund 46,92 Milliarden Euro. Dies entspricht einem durchschnittlichen monatlichen Zahlungsanspruch von 1.334 Euro pro Leistungsberechtigtem (LB).

Der durchschnittliche Zahlungsanspruch pro Regelleistungsberechtigten (RLB) betrug 711 Euro pro Monat. Zusätzlich erhielten RLB durchschnittlich 728 Euro für „weitere Zahlungsansprüche“, wie Kosten der Unterkunft (KdU), Heizkosten und angerechnetes Einkommen.

2. Bestand an Leistungsberechtigten (2024 & März 2025)

Jahresdurchschnitt 2024:

  • Regelleistungsberechtigte (RLB): 5.501.028 Personen
  • Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB): 3.987.700 Personen
  • Anteil der ELB an allen Leistungsberechtigten: ca. 72,5 %

März 2025:

  • RLB: 5.417.142 Personen
  • ELB: 3.966.531 Personen
  • Rückgang um ca. 84.000 RLB gegenüber 2024

3. Zahlungsansprüche nach Altersgruppen und Staatsangehörigkeit

Die durchschnittlichen Zahlungsansprüche je RLB variieren deutlich nach Altersgruppe und Herkunft:

AltersgruppeDurchschnittlicher Zahlungsanspruch (2024, in Euro)
15–25 Jahre376
25–50 Jahre609
50–55 Jahre615
55–65 Jahre634
65 Jahre und älter716

Hinweis: Die Zahl für „65 Jahre und älter“ (716 €) entspricht dem durchschnittlichen Zahlungsanspruch, da diese Gruppe nicht mehr erwerbsfähig ist und daher nicht unter dem SGB II, sondern unter SGB XII (Sozialhilfe) fällt. Dennoch werden sie im Kontext der Regelleistungsberechtigten erfasst.

Nach Staatsangehörigkeit (2024, durchschnittlich je RLB):

  • Deutsche: 477 €
  • Ausländer insgesamt: 460 €
  • EU-Ausländer: 506 €
  • Drittstaatsangehörige: 449 €
  • Ukraine: 557 €
  • Top-8-Asylherkunftsländer (Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia, Syrien): 453 €

Die höheren Ansprüche bei bestimmten Gruppen (z. B. Ukraine, EU-Ausländer) resultieren oft aus höheren anerkannten Kosten der Unterkunft oder Familienstrukturen.

4. Erwerbstätige Leistungsberechtigte (ELB)

Im Jahr 2024 waren durchschnittlich 826.444 erwerbstätige ELB registriert. Das entspricht einem Anteil von 100 % der erwerbstätigen ELB im Gesamtkontext.

Wichtige Kennzahlen (Jahresdurchschnitt 2024):

  • Gesamteinkommen aus Erwerbstätigkeit: 663.217.264 €
  • Durchschnittliches angerechnetes Einkommen pro erwerbstätigem ELB: 802 €
  • Anteil erwerbstätiger ELB an allen ELB: 20,7 %

Nach Geschlecht:

  • Männer: 420.502 (50,9 %), durchschnittl. Einkommen: 835 €
  • Frauen: 405.943 (49,1 %), durchschnittl. Einkommen: 769 €

Nach Bedarfsgemeinschaftstyp:

  • Single-BG: 292.649 (35,4 %), durchschn. Einkommen: 582 €
  • Alleinerziehende BG: 141.204 (17,1 %), durchschn. Einkommen: 765 €
  • Partner-BG ohne Kinder: 106.669 (12,9 %), durchschn. Einkommen: 872 €
  • Partner-BG mit Kindern: 252.233 (30,5 %), durchschn. Einkommen: 1.051 €

Die Daten zeigen, dass erwerbstätige ELB in größeren Bedarfsgemeinschaften tendenziell höhere Einkommen haben.

5. Kosten der Unterkunft (KdU)

Die durchschnittlichen anerkannten Kosten der Unterkunft (KdU) pro Bedarfsgemeinschaft (BG) im Jahr 2024 betrugen 656 €. Diese setzen sich zusammen aus:

  • Unterkunftskosten (Kaltmiete): 448 €
  • Laufende Betriebskosten: 84 €
  • Heizkosten: 155 €

Nach Bundesländern (2024, Durchschnitt pro BG):

  • Niedersachsen: 656 €
  • Hamburg: 723 €
  • Bremen: 630 €
  • Nordrhein-Westfalen: 925 € (höchster Wert)
  • Berlin: 656 €

Die hohen Werte in NRW und Hamburg spiegeln die höheren Lebenshaltungskosten in Großstädten wider.

6. Heizkosten

Die durchschnittlichen anerkannten Heizkosten pro BG betrugen im Jahr 2024 155 €. In März 2025 lagen sie bei 156 €, was auf anhaltend hohe Energiepreise hindeutet.

7. Bedarfsgemeinschaften (BG-Typen)

Die Struktur der Bedarfsgemeinschaften zeigt folgende Verteilung (2024):

BG-TypAnteil an RLBDurchschnittlicher Zahlungsanspruch (€)
Single-BG35,4 %582 €
Alleinerziehende BG17,1 %765 €
Partner-BG ohne Kinder12,9 %872 €
Partner-BG mit Kindern30,5 %1.051 €

Partner-BG mit Kindern erhalten den höchsten durchschnittlichen Anspruch, bedingt durch höhere Regelbedarfe und oft größere Wohnungen.

8. Regionale Unterschiede (Bundesländer)

Die durchschnittlichen Zahlungsansprüche je LB variieren regional deutlich:

  • Nordrhein-Westfalen: 1.424 € (höchster Wert)
  • Bayern: 1.282 €
  • Hessen: 1.414 €
  • Berlin: 1.365 €
  • Sachsen: 1.177 €

Diese Unterschiede resultieren aus variierenden Wohnkosten, Bevölkerungsstruktur und Arbeitsmarktlage.

9. Regelbedarf und Pauschalen

Die Bundesregierung weist darauf hin, dass es keine spezifischen Pauschalen für Nahrungsmittel, Heizung oder andere Verwendungszwecke im SGB II oder SGB XII gibt. Der Regelbedarf ist eine monatliche Pauschale, die auf der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) basiert und jährlich an den Preisindex angepasst wird.

Die Regelbedarfsstufen 1 bis 6 sind in der Anlage zum SGB XII festgelegt und unter www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/anlage.html einsehbar.

10. Methodik und Quellen

  • Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
  • Datenstand: Juni/Juli 2025
  • Zeitraum: 2010, 2015, 2020, 2024, März 2025
  • Definitionen:
  • RLB: Personen, die Anspruch auf Regelleistungen haben.
  • ELB: Erwerbsfähige Personen zwischen 15 und 65 Jahren.
  • Zahlungsanspruch: Umfasst Regelsatz, Mehrbedarf, angerechnetes Einkommen, KdU, Heizkosten.
  • Top-8-Asylherkunftsländer: Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia, Syrien.

Fazit

Das Dokument bietet eine detaillierte, datenbasierte Übersicht über die Bürgergeld-Leistungen in Deutschland. Im Jahr 2024 beliefen sich die Gesamtausgaben auf fast 47 Mrd. Euro, bei einem durchschnittlichen Monatsanspruch von 711 Euro für Regelleistungen. Die Zahl der Leistungsberechtigten ist leicht rückläufig. Deutliche Unterschiede bestehen nach Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Wohnort und Haushaltsstruktur. Besonders auffällig sind die hohen Kosten der Unterkunft in Ballungsräumen und die steigende Erwerbstätigkeit unter Leistungsberechtigten, die jedoch oft nur geringfügig angerechnete Einkommen erzielen.

Die Daten unterstreichen die Komplexität der sozialen Sicherung und die Notwendigkeit differenzierter Analysen bei der Gestaltung sozialpolitischer Maßnahmen.


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