Feministische Entwicklungspolitik

Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion bezüglich des Referats G11 „Feministische Entwicklungspolitik“ im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ).

Hintergrund der Anfrage

Die AfD-Fraktion stellt ihre Anfrage vor dem Hintergrund eines (hypothetischen) Wechsels im Auswärtigen Amt. Sie verweist auf die unter der ehemaligen BMZ-Ministerin Svenja Schulze eingeführte feministische Entwicklungspolitik und die damit verbundenen finanziellen Ziele. Die zentrale Frage ist, wie diese Politik fortgeführt wird, nachdem der (hypothetische) neue Bundesaußenminister Dr. Johann David Wadephul angekündigt hat, die „feministische Außenpolitik“ seiner Vorgängerin nicht fortzusetzen. Die AfD will Auskunft über die Aufgaben, Kosten, Personalstruktur und strategische Kohärenz des zuständigen Referats G11.

Kernaussagen der Bundesregierung

Die Antworten der Bundesregierung sind in vielen Punkten zurückhaltend und verweisen wiederholt auf eine „Vorbemerkung“, in der die Grenzen der parlamentarischen Kontrolle betont werden. Details zur internen Organisation, Personal- und Kostenaufschlüsselung werden als Teil der exekutiven Eigenverantwortung angesehen und daher nicht offengelegt.

Zusammenfassung der Antworten auf die einzelnen Fragen:

  1. Einrichtung und Zweck des Referats G11:
    • Das Referat wurde im September 2023 eingerichtet.
    • Die Begründung ist, dass Gleichberechtigung ein Menschenrecht ist und das BMZ sich auf Basis internationaler Abkommen für die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen einsetzt, um strukturelle Ursachen von Ungleichheit zu bekämpfen.
  2. Kosten und Personal (Fragen 2-7):
    • Die Regierung verweigert eine detaillierte Auskunft über die Gesamtkosten (Personal, Sachmittel etc.) des Referats. Sie argumentiert, dass Kosten nicht für einzelne Arbeitseinheiten aufgeschlüsselt werden.
    • Auch Fragen zur genauen Anzahl der Mitarbeiter, deren Qualifikationen, Hierarchieebenen und ob neue Stellen geschaffen oder umgewidmet wurden, werden mit dem Verweis auf die exekutive Organisationshoheit und allgemeine Haushaltspläne nicht konkret beantwortet.
  3. Aufgaben und Projekte (Frage 8):
    • Zu den Zuständigkeiten von Referat G11 gehören u.a. die Themen Gleichstellung, Bekämpfung von geschlechtsbasierter Gewalt (inkl. Genitalverstümmelung), Frauen in Konflikten und die wirtschaftliche Stärkung von Frauen.
    • Das Referat verantwortet die „Strategie der Feministischen Entwicklungspolitik“.
    • Für eine Liste konkreter Projekte verweist die Regierung auf das öffentliche Transparenzportal des BMZ.
  4. Finanzielle Ziele (Frage 11):
    • Das Ziel, bis 2025 den Anteil der Projektmittel für Gleichberechtigung auf 93 % zu erhöhen, kann erst nach Abschluss des Jahres 2025 bewertet werden.
    • Für das Jahr 2024 wird jedoch ein konkreter Wert genannt: 92,2 % der neuzugesagten Projektmittel trugen zur Gleichstellung bei, davon 13,9 % mit Gleichberechtigung als Hauptziel.
  5. Feministische Klimapolitik (Fragen 12-14):
    • Die Regierung gibt an, dass sie nicht über ein Strategiepapier zur feministischen Klimapolitik verfügt. Dies widerspricht direkt der Annahme der Fragesteller, die sich auf ein solches Papier vom Oktober 2024 bezogen.
  6. Zukunft der Politik und Koordination (Fragen 9, 15, 16):
    • Auf die Frage nach der Zukunft der feministischen Entwicklungspolitik angesichts der geänderten Linie im Auswärtigen Amt antwortet die Regierung ausweichend: Reorganisationsprozesse seien normal.
    • Sie bekräftigt jedoch, dass das BMZ die Förderung von Mädchen und Frauen fortsetzen wird, insbesondere im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte.
    • Die Koordination mit dem Auswärtigen Amt und anderen Partnern erfolge nach den „üblichen Arbeitsweisen“ und es finde ein „kontinuierlicher Austausch“ statt. Potenzielle Widersprüche werden nicht thematisiert.

Fazit:

Die Bundesregierung bestätigt die Existenz und die grundsätzlichen Aufgaben des Referats für feministische Entwicklungspolitik. Sie signalisiert die Absicht, die Kerninhalte dieser Politik beizubehalten, insbesondere die Förderung von Frauenrechten. Gleichzeitig blockt sie detaillierte Anfragen zu internen Ressourcen (Kosten, Personal) ab und spielt die von der AfD skizzierten politischen Widersprüche zur neuen Ausrichtung des Auswärtigen Amtes herunter. Die überraschende Verneinung der Existenz eines Strategiepapiers zur feministischen Klimapolitik ist ein bemerkenswerter Punkt in der Antwort.

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