Finanzierung muslimischer Organisationen durch die Bundesregierung

In der vorliegenden Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage geht es um die Finanzierung muslimischer Wohlfahrtsorganisationen durch die Bundesministerien.

Zusammenfassung der Kleinen Anfrage und der Antwort

Die Anfrage richtet sich an die Bundesregierung mit dem Ziel, Transparenz über die Förderung muslimischer Wohlfahrtsorganisationen durch Bundesmittel seit 2016 herzustellen. Hintergrund ist eine frühere Antwort auf Bundestagsdrucksache 20/12272, in der bekannt wurde, dass das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) im Jahr 2023 mehrere muslimische Organisationen im Bereich „Bürgerschaftliches Engagement“ mit siebenstelligen Beträgen gefördert hat.

Im Fokus stehen insbesondere:

  • Der Sozialdienst muslimischer Frauen e. V. (SmF)
  • Die Wohlfahrtsstelle Malikitische Gemeinde Deutschland e. V. (WMG)

Die Anfrage umfasst fünf Punkte, die die Bundesregierung detailliert beantwortet.

1. Förderung des Sozialdienstes muslimischer Frauen e. V. (SmF) seit 2016

Der SmF wird seit 2016 durch verschiedene Bundesministerien gefördert, vor allem durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Hauptprojekte und Förderbeträge (BMFSFJ):

  • „Menschen stärken Menschen – PPQ-Tandemteams für Demokratie und Vielfalt“
  • Förderung von 2018 bis 2025
  • Gesamtbetrag: über 8,3 Millionen Euro
  • Beispielhafte Einzelbeträge: 727.900 € (2018) bis 1,28 Mio. € (2022)
  • „Initiative Haltung zeigen – Vielfalt stärken“
  • Förderung von 2021 bis 2025
  • Gesamtbetrag: ca. 948.000 Euro
  • „Reise der Hoffnung – Erzähl- und Schreibwerkstatt“ (im Rahmen von „Demokratie leben!“)
  • Förderung ab 2025: 239.994,94 €
  • Kultur- und religionssensible Wohlfahrtspflege (Seniorenarbeit)
  • Förderung von 2021 bis 2024: insgesamt ca. 289.500 €
  • Kultur- und religionssensible Wohlfahrtspflege (häusliche Pflege)
  • Ab 2025: 97.864 €

Förderung durch das BMI/BAMF:

  • Diverse Projekte wie:
  • „KitaMUTter“: über 207.000 € (2021–2023)
  • „Muslimische Spuren in deutscher Heimat“: über 728.000 € (2021–2023)
  • „TOGETHER We Can Do It“: ca. 162.000 € (2021–2023)
  • „ProAktiMo“ (ab 2025): 1,38 Millionen €
  • Weitere Schulungs- und Bildungsprojekte mit Förderbeträgen zwischen 6.000 und 70.000 €

Gesamtfördersumme des SmF seit 2016: deutlich über 12 Millionen Euro (Schätzung aus den Tabellen).

2. Förderung der Wohlfahrtsstelle Malikitische Gemeinde Deutschland e. V. (WMG)

Die WMG wird ebenfalls durch BMFSFJ und BMI/BAMF unterstützt.

Hauptprojekte:

  • „Brücken bauen – Gemeinwesenarbeit stärken“ (BMFSFJ)
  • Jährliche Förderung von 2019 bis 2025
  • Jährlich ca. 455.000 bis 505.000 €
  • Gesamtbetrag: über 3,2 Millionen Euro
  • Kultur- und religionssensible Wohlfahrtspflege
  • Seit 2021: insgesamt über 255.000 € (Seniorenarbeit und häusliche Pflege)

Förderung durch das BMI/BAMF:

  • Multiplikatorenschulungen (Antidiskriminierung, Empowerment etc.)
  • Zwischen 4.780 € und 11.450 € pro Projekt
  • „#Hochkultur&Teilhabe“
  • 2021: 102.576 €
  • 2022: 113.141 €

Gesamtfördersumme der WMG seit 2016: mindestens 3,5 Millionen Euro

3. Förderung weiterer muslimischer Wohlfahrtsorganisationen seit 2016

Die Bundesregierung nennt eine Vielzahl weiterer Organisationen, die im gleichen Zeitraum gefördert wurden. Die Förderung erfolgte über das BMFSFJ, das BMI (über BAMF, BpB, BVA) und andere Behörden.

Bedeutendste Organisationen und Projekte:

  1. Soziale Dienste und Jugendhilfe gGmbH
  • Projekt: „Paten öffnen Türen“ / „Wir sind Paten“
  • Förderung von 2016 bis 2025
  • Gesamtbetrag: über 10 Millionen Euro
  1. DITIB (Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religionen e. V.)
  • Projekt: „Muslimische Gemeinden bilden Patenschaften“
  • Förderung 2016–2017: insgesamt über 1,3 Millionen Euro
  • Lokale DITIB-Vereine (z. B. in Hamburg, Köln) erhielten jeweils bis zu 130.000 € im Rahmen von „Demokratie leben!“
  1. Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD)
  • Projekte: „5 hoch 4“, „Respekt und Teilhabe“
  • Förderung 2016–2019: insgesamt über 500.000 €
  1. Ahmadiyya Muslim Jamaat (AMJ)
  • „Empowermentprojekt zur islamischen Wohlfahrtspflege“: über 330.000 € (2017–2021)
  • Kultur- und religionssensible Wohlfahrtspflege: über 214.000 € (2021–2024)
  1. Alevitische Gemeinde Deutschland (AABF)
  • Empowermentprojekt: über 100.000 € (2020–2021)
  • Seniorenarbeit: über 200.000 € (2021–2024)
  1. Islamisches Kompetenzzentrum für Wohlfahrtswesen (IKW)
  • Empowermentprojekt: über 850.000 € (2017–2021)
  • Seniorenarbeit: über 280.000 € (2021–2024)
  • QualiPro-Projekt (BVA): über 430.000 € (2022–2025)
  1. Weitere Organisationen:
  • An-Nusrat e. V.: Förderung ab 2025 für häusliche Pflege (97.431 €) und „Politik2Go“ (75.848 € 2023)
  • Begegnungs- und Fortbildungszentrum muslimischer Frauen (BFmF): „Kennlernen verbindet“ (BMI/BpB), über 100.000 € (2022–2024)
  • Begegnungs- und Bildungszentrum für Frauen und Familien (BBF e. V.): „Begegnung schafft Vertrauen“ (BAMF), über 320.000 € (2023–2025)
  • MUJOS e. V. (Osnabrück): „Gemeinsam Sicherheit schaffen“, über 210.000 € (2023–2025)
  • JUMA e. V.: „Mit Sicherheit gegen antimuslimischen Rassismus“, 16.436 € (2023)

Gesamtfördersumme aller weiteren muslimischer Wohlfahrtsorganisationen: deutlich über 15 Millionen Euro.

4. Kontrollberichte und Prüfvermerke

Die Bundesregierung bestätigt, dass für alle genannten Projekte Kontrollberichte und Prüfvermerke gemäß den Vorschriften der Bundeshaushaltsordnung (BHO), insbesondere §§ 23 und 44 BHO, sowie den allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen (ANBest-P), erstellt werden.

  • Die Bewilligungsbehörden sind verpflichtet, die Verwendung der Mittel zu überwachen.
  • Es müssen Zwischen- und Verwendungsnachweise vorgelegt werden.
  • Die Prüfung wird in einem Prüfvermerk dokumentiert.
  • Diese Regelungen gelten für alle im Rahmen der Fragen 1–3 geförderten Organisationen und Projekte.

Die konkreten Prüfberichte werden jedoch nicht im Dokument abgedruckt, sondern können auf Anfrage oder über die Bundestagswebsite eingesehen werden.

5. Rückforderungen von Fördermitteln

Die Bundesregierung erklärt eindeutig:

Es gab keine Rückforderungen von Geldern aufgrund von Verstößen gegen Förderrichtlinien bei den Projekten der in den Fragen 1 bis 3 genannten Organisationen.

Damit wird bestätigt, dass die bisherige Mittelverwendung ordnungsgemäß erfolgt ist.

Sonstige Hinweise

  • Die Angaben für das Haushaltsjahr 2025 basieren auf vorläufigen Haushaltsführungen und teilweisen oder anteiligen Bewilligungen.
  • Der Eigenanteil bezieht sich ausschließlich auf Eigenmittel der Organisationen; mögliche Drittmittel (z. B. von Ländern oder Kommunen) sind nicht erfasst.
  • Die Anlagen 1 zu den Fragen 1–3 sind nicht gedruckt, sondern online auf der Website des Deutschen Bundestags verfügbar.

Fazit

Die Bundesregierung fördert seit 2016 zahlreiche muslimische Wohlfahrtsorganisationen über verschiedene Ministerien, insbesondere BMFSFJ und BMI. Die Förderung erfolgt im Rahmen von Programmen wie:

  • „Menschen stärken Menschen“
  • „Demokratie leben!“
  • „Kultur- und religionssensible Wohlfahrtspflege“
  • Integrations- und Bildungsprojekte des BAMF, BpB und BVA

Die Gesamtfördersumme für die drei Hauptgruppen (SmF, WMG, weitere Organisationen) liegt deutlich über 30 Millionen Euro. Die Mittel werden zweckgebunden für Projekte zur Integration, Demokratieförderung, Antidiskriminierung, Seniorenarbeit und Empowerment eingesetzt.


Wie hilfreich war dieser Beitrag?

Klicke auf die Sterne um zu bewerten!

Durchschnittliche Bewertung 0 / 5. Anzahl Bewertungen: 0

Bisher keine Bewertungen! Sei der Erste, der diesen Beitrag bewertet.

Es tut uns leid, dass der Beitrag für dich nicht hilfreich war!

Lasse uns diesen Beitrag verbessern!

Wie können wir diesen Beitrag verbessern?

Disclaimer: Dieser Beitrag dient lediglich zu allgemeinen Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Bitte konsultieren Sie vor jeder Anlageentscheidung einen unabhängigen Finanzberater