Förderung von Nichtregierungsorganisationen durch das Auswärtige Amt

1. Überblick und Kontext

Das vorliegende Dokument, „Drucksache 21/1584 – Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Frohnmaier, Jan Wenzel Schmidt, Udo Theodor Hemmelgarn, Dr. Anna Rathert und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/1322“, vom 10. September 2025, behandelt die Förderung von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und anderen Akteuren durch das Auswärtige Amt. Die Anfrage zielt auf eine Verbesserung der Transparenz staatlicher Finanzierungsmechanismen und die Überprüfung der Unabhängigkeit zivilgesellschaftlicher Organisationen ab. Die Fragesteller verweisen auf einen Anstieg der im Lobbyregister registrierten Lobbyorganisationen im Bereich Außenpolitik von 549 auf 633 im Vergleich zu 2023 (Stand: 29. Juli 2025).

Die Bundesregierung weist in ihrer Vorbemerkung darauf hin, dass die bereitgestellten Informationen dem „zumutbaren Aufwand in der vorgegebenen Frist“ entsprechen und weitergehende Recherchen die Arbeitsfähigkeit der betroffenen Bereiche „massiv einschränken“ würden. Die übermittelten Angaben werden als „bestmögliche Näherungswerte“ bezeichnet.

2. Hauptthemen und wichtige Erkenntnisse

2.1. Beratungsleistungen und Zuwendungen des Auswärtigen Amts

Die Fragen 1 und 2 der Kleinen Anfrage listen eine Vielzahl von Organisationen, Netzwerken, Plattformen und Einzelpersonen auf, zu denen Auskünfte über Beratungsleistungen und/oder Zuwendungen vom Auswärtigen Amt seit 2023 erbeten wurden.

Die Bundesregierung beantwortet die Fragen 1 und 2 gemeinsam und stellt fest, dass Vertreter des Auswärtigen Amts im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung „den Informationsaustausch mit einer Vielzahl von Gesprächspartnern“ pflegen. Eine „Verpflichtung zur Erfassung entsprechender Daten, beispielsweise die Erfassung sämtlicher Veranstaltungen oder Termine nebst Teilnehmerinnen und Teilnehmer, besteht nicht und ist auch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung nicht leistbar.“ Es sind „Kosten im Sinne der Fragestellung nicht entstanden.“

Wichtige Erkenntnis: Obwohl ein umfangreicher Austausch stattfindet, werden Beratungsleistungen oder informelle Kontakte nicht systematisch erfasst, und es entstehen dem Auswärtigen Amt hierfür keine gesonderten Kosten. Dies deutet auf eine informelle oder nicht-vertraglich festgelegte Form der Interaktion hin, die nicht mit direkten Zahlungen für Beratungsdienstleistungen verbunden ist.

2.2. Konkrete Zuwendungen an ausgewählte Organisationen (2023-2025)

Das Dokument listet explizit die Organisationen auf, die in den Haushaltsjahren 2023, 2024 und 2025 Zuwendungen vom Auswärtigen Amt erhalten haben.

Wichtige Erkenntnis: Fünf spezifische Organisationen erhalten erhebliche Fördergelder über mehrere Jahre. Besonders hervorzuheben ist Democracy Reporting International gGmbH mit der höchsten Förderung, die 2023 fast 5 Millionen Euro und 2024 über 3 Millionen Euro betrug. Die Zuwendungen an das Institute for Strategic Dialogue (ISD) endeten Ende 2024.

2.3. Projekte und Förderziele im Detail

2.3.1. Ukrainehilfe (Hoffnungszeichen | Sign of Hope e. V.)

  • Projekt: Unterstützung schutzbedürftiger Gruppen in der Westukraine (v. a. Frauen und Kinder).
  • Maßnahmen: Bargeld, Unterkünfte, sanitäre Einrichtungen, psychosoziale Unterstützung und Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt.
  • Gesamtförderung 2022-2023: 8.139.405 Euro.
  • Weiterförderung: Ja, vom 1. Juni 2024 bis 31. Mai 2026.
  • Zuwendungshöhe: 755.300 Euro (2024), 2.280.825 Euro (2025), 691.605 Euro (2026).
  • Wichtige Erkenntnis: Kontinuierliche und substanzielle humanitäre Unterstützung für die Ukraine, fokussiert auf besonders vulnerable Gruppen.

2.3.2. Berghof Foundation Operations gGmbH

  • a) „Strengthening Infrastructures of Peace and Fostering Inclusive Dialogues in Galmudug State“Zielgruppen: Zivilgesellschaftliche Akteure, regionale Verwaltung, Gemeindemitglieder und die breite Bevölkerung von Galmudug.
  • Maßnahmen: Aufbau und Ausbildung eines Friedensnetzwerks, Durchführung von Dialogforen, Produktion eines Radioprogramms.
  • b) „Unterstützung eines nachhaltigen Friedens in Afghanistan“Zielgruppen: Afghanische Ministerien, politische Parteien und regionale Akteure.
  • Maßnahmen: Beratung, Coaching, Workshops sowie Förderung regionaler, afghanisch-geführter Dialoge.
  • c) „Observe and act“Zielgruppen: Regierungen und internationale Organisationen, Frauenorganisationen, Frauenrechtsaktivistinnen und -aktivisten.
  • Maßnahmen: Dialoge und Workshops in Myanmar, Forschung und Berichterstellung im Jemen, Publikation von Ergebnissen sowie ein globaler Expertenworkshop in Berlin.
  • Wichtige Erkenntnis: Die Berghof Foundation erhält Förderung für vielfältige Projekte im Bereich Friedensförderung, Dialog und Konflikttransformation in fragilen Regionen wie Galmudug, Afghanistan und Myanmar/Jemen, mit einem Fokus auf inklusive Ansätze und Geschlechtergerechtigkeit.

2.3.3. Brot für die Welt – Stipendienprogramm

  • Zielgruppe: Junge, gesellschaftlich engagierte Führungspersönlichkeiten weltweit.
  • Anzahl Stipendien: 2021 (29), 2022 (25), 2023 (20), 2024 (24), 2025 (27).
  • Herkunftsländer (Auswahl): Afghanistan, Ägypten, Bangladesch, Brasilien, Burundi, China, DR Kongo, Georgien, Ghana, Hongkong, Indien, Indonesien, Kenia, Montenegro, Myanmar, Niger, Nigeria, Pakistan, Paraguay, Ruanda, Rumänien, Russland, Syrien, Togo, Uganda, Ukraine.
  • Förderziele: Leistungen für Bachelor-/Master-/Promotions-/Post-Doc-Studien, Betreuungs- und Nachbetreuungsmaßnahmen (Alumniarbeit).
  • Wichtige Erkenntnis: Das Programm fördert gezielt die Ausbildung und Vernetzung zukünftiger Führungskräfte aus einer breiten Palette von Entwicklungsländern sowie Ost- und Südeuropa.

2.4. Zuwendungen an weitere Organisationen ab 2025

ZuwendungsempfängerLaufzeitBundesmittel (EUR)ProjekttitelBerghof Foundation Operations gGmbH01.01.2025–31.07.20261.046.295,47Frieden, Dialog und Transition in Jemen – Phase IVBerghof Foundation Operations gGmbH01.05.2025–30.11.202570.000,00Dialogfähigkeit zur Vergangenheitsnarrative stärkenBerghof Foundation Operations gGmbH01.05.2025–30.11.202549.809,67Toolkits for MultiPerspective DialogueInstitut für Ökologie und Aktions-Ethnologie e. V.01.05.2025–31.12.202575.000,00Supporting indigenous human rights activismWichtige Erkenntnis: Die Berghof Foundation erhält auch im Jahr 2025 wieder erhebliche Mittel für Friedensprojekte, insbesondere für die vierte Phase eines Jemen-Projekts. Das Institut für Ökologie und Aktions-Ethnologie e. V. wird für die Unterstützung indigener Menschenrechtsaktivismen gefördert.

2.5. Einstufung von Empfängerlisten als Verschlusssache

  • Die Einstufung von Verschlusssachen richtet sich nach der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung – VSA)“.
  • „Eine Liste mit Einstufungen von Empfängern gibt es nicht.“
  • Wichtige Erkenntnis: Die rechtliche Grundlage für die Einstufung existiert, aber es gibt keine spezifische Liste von Empfänger-Einstufungen, was auf eine fallbezogene Bewertung hindeutet.

3. Einschränkungen und fehlende Informationen

  • Detaillierungsgrad der Beratung: Die Bundesregierung erfasst keine detaillierten Informationen über „sämtliche Veranstaltungen oder Termine nebst Teilnehmerinnen und Teilnehmer“ von Beratungsgesprächen. Dies erschwert eine genaue Nachverfolgung informeller Beratungsleistungen.
  • Kosten für Beratungsleistungen: Es sind keine „Kosten im Sinne der Fragestellung“ für Beratungen entstanden, was darauf hindeutet, dass solche Interaktionen nicht direkt vergütet werden.
  • Ausländische Rechtspersönlichkeiten: Frage 3 nach der Förderung von Einrichtungen mit ausländischer Rechtspersönlichkeit wird nicht explizit beantwortet, sondern lediglich auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Dies lässt die Informationen zu dieser Kategorie offen.
  • Prof. Dr. Carlo Masala: Die Anfrage bezüglich der Beratungsleistungen von Prof. Dr. Carlo Masala wird ebenfalls nur mit Verweis auf die Vorbemerkung und die gemeinsame Beantwortung der Fragen 1 und 2 beantwortet, was keine spezifischen Details liefert.

4. Fazit

Das Dokument bietet Einblicke in die Finanzierungsmechanismen des Auswärtigen Amtes für ausgewählte Nichtregierungsorganisationen und Projekte. Es zeigt eine substanzielle finanzielle Unterstützung für Organisationen, die in den Bereichen Friedensförderung, Demokratieberichterstattung, humanitäre Hilfe und die Förderung junger Führungspersönlichkeiten tätig sind. Während die finanziellen Zuwendungen für konkrete Projekte detailliert aufgeführt werden, bleiben die Informationen zu informellen Beratungsleistungen und der Förderung von Akteuren mit ausländischer Rechtspersönlichkeit aufgrund des „zumutbaren Aufwands“ der Bundesregierung weniger transparent. Die Beantwortung unterstreicht die Notwendigkeit, Transparenzanforderungen mit dem administrativen Aufwand in Einklang zu bringen.


Wie hilfreich war dieser Beitrag?

Klicke auf die Sterne um zu bewerten!

Durchschnittliche Bewertung 0 / 5. Anzahl Bewertungen: 0

Bisher keine Bewertungen! Sei der Erste, der diesen Beitrag bewertet.

Es tut uns leid, dass der Beitrag für dich nicht hilfreich war!

Lasse uns diesen Beitrag verbessern!

Wie können wir diesen Beitrag verbessern?

Disclaimer: Dieser Beitrag dient lediglich zu allgemeinen Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Bitte konsultieren Sie vor jeder Anlageentscheidung einen unabhängigen Finanzberater