Frauke Brosius-Gersdorf

Frauke Brosius-Gersdorf ist eine deutsche Juristin und Professorin für Öffentliches Recht, insbesondere Verfassungsrecht, an der Universität Potsdam. Sie wurde am 15. Juni 1971 in Hamburg geboren und ist seit 2021 Inhaberin der W3-Professur für Öffentliches Recht an der Universität Potsdam, nachdem sie zuvor an der Universität Hannover tätig war . Ihre akademische Laufbahn umfasst Stationen in Hamburg, Edinburgh, Dresden und Göttingen. Sie ist seit 2015 stellvertretendes Mitglied des Verfassungsgerichtshofs des Freistaates Sachsen und seit 2016 Mitglied der Zentralen Ethikkommission bei der Bundesärztekammer .

Aktuelle politische Relevanz:
Im Juli 2025 wurde sie von der SPD als Kandidatin für das Amt der Richterin am Bundesverfassungsgericht vorgeschlagen. Diese Nominierung sorgt für erhebliche politische Diskussionen, insbesondere wegen ihrer Positionen zu Themen wie AfD-Verbotsverfahren, Impfpflicht und Abtreibung .

Positionen und Kontroversen:

  • Impfpflicht: Während der Corona-Pandemie argumentierte Brosius-Gersdorf, dass eine Impfpflicht nicht gegen das Grundgesetz verstoße, und diskutierte sogar, ob es mittlerweile eine verfassungsrechtliche Pflicht zur Einführung einer Impfpflicht geben könnte .
  • AfD-Verbotsverfahren: In einer ZDF-Sendung bezeichnete sie ein AfD-Verbotsverfahren als „ganz starkes Signal unserer wehrhaften Demokratie“, wies aber darauf hin, dass ein Verbot nicht die Anhängerschaft beseitigen würde .
  • Abtreibung: Sie setzt sich für die Legalisierung von Abtreibungen ein und war stellvertretende Koordinatorin der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin. In diesem Kontext argumentierte sie, dass das Lebensrecht des ungeborenen Kindes unterschiedlich gewichtet werden könne und die Menschenwürdegarantie erst ab Geburt gelte .
  • Kopftuchverbot: Brosius-Gersdorf kritisierte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach das Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen legitim sei, und vertritt die Auffassung, dass das Tragen von Kopftüchern nicht dem staatlichen Neutralitätsgebot widerspricht .

Reaktionen:
Ihre Nominierung wird von konservativen Kreisen, insbesondere aus der CDU/CSU und von Lebensrechtlern, scharf kritisiert. Sie wird als „unwählbar“ bezeichnet, vor allem wegen ihrer liberalen Haltung zu Abtreibung und ihrer Unterstützung für ein AfD-Verbotsverfahren . Auch innerhalb der Union gibt es breite Ablehnung gegen ihre Kandidatur

Weitere Tätigkeiten:
Brosius-Gersdorf ist Mitherausgeberin der Zeitschrift „Die Sozialgerichtsbarkeit“ und seit 2023 Herausgeberin eines renommierten Grundgesetz-Kommentars .

Privates:
Sie ist seit 1995 mit dem Juristen Hubertus Gersdorf verheiratet .


https://www.zdf.de/video/talk/markus-lanz-114/markus-lanz-vom-25-juli-2024-100

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