„Frühsexualisierung“ durch Bundesmittel

Die vorliegende Drucksache 21/1339 des Deutschen Bundestages vom 22. August 2025 enthält die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Bessin, Martin Reichardt, Sebastian Maack, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD (Drucksache 21/1162). Die Anfrage befasst sich mit der Finanzierung von Kampagnen zur sogenannten „Frühsexualisierung“ durch Bundesmittel und richtet sich insbesondere gegen Organisationen, die im Rahmen des Aktionsplans „Queer leben“ vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) als Experten eingeladen wurden.

Vorbemerkung der Fragesteller

Die Abgeordneten kritisieren, dass mehrere auf der offiziellen BMBFSFJ-Liste genannte Organisationen Forderungen und Positionen vertraten, die eine „Frühsexualisierung“ von Kindern – bereits im Kindergartenalter – befördern würden. Sie argumentieren, dass Kleinkinder ihren Körper in ihrem eigenen Tempo kennenlernen sollten, statt durch frühkindliche Sexualerziehung „genötigt“ zu werden.

Als Belege führen sie zahlreiche Organisationen an, darunter:

  • BiNe – Bisexuelles Netzwerk e. V., das fordert, dass Bisexualität und Pansexualität verstärkt in Kindertagesstätten thematisiert werden.
  • dgti (Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität), die Kooperationen mit Kitas sucht und ein bundesweites Netzwerk qualifizierter Angebote aufbaut.
  • Dissens – Institut für Bildung und Forschung e. V., das „Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt“ als Thema der frühkindlichen Inklusionspädagogik empfiehlt und eine an pädagogische Fachkräfte gerichtete Handreichung für Kitas befürwortet.
  • Intergeschlechtliche Menschen e. V., das verlangt, dass Intersexualität fester Bestandteil der Ausbildung von Kindergärtner:innen wird.
  • LSVD (Lesben- und Schwulenverband Deutschland), der betont, dass geschlechtliche Vielfalt Thema in jeder Kita sein müsse und von Fachkräften anerkannt werden solle.
  • rubicon e. V., der Gruppensitzungen für Kinder ab 5 Jahren anbietet („Trans*KidsCologne“).
  • Trans-Kinder-Netz e. V., das Erfahrungsberichte von Kindern im Alter von 4 bis 9 Jahren veröffentlicht.
  • pro familia, das sexualpädagogische Angebote auch für Kinder in Kitas anbietet und in der Vergangenheit wegen vermeintlicher Verharmlosung von Pädophilie kritisiert wurde.
  • Bundesstiftung Magnus Hirschfeld, die eine „queere Kita“ in Berlin begrüßte und deren ehemaliger Vorstand Mitverfasser einer umstrittenen Studie über Pädophilie war.
  • Queerformat e. V., Mitverleger einer Handreichung für Kitas zum Thema „sexuelle und geschlechtliche Vielfalt“.
  • Sozialpädagogisches Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg, das – obwohl nicht auf der BMBFSFJ-Liste – als Mitverleger der genannten Broschüre fungierte und vom Berliner Senat gefördert wurde.
  • Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), das eine „Kindergartenbox – Entdecken, schauen, fühlen!“ anbietet, ein Medienpaket zur Sexualerziehung für Vorschulkinder.

Die Fragesteller stellen daher die Finanzierung dieser Organisationen durch Bundesmittel infrage und sehen darin eine Förderung von „Frühsexualisierung“.

Antwort der Bundesregierung

1. Förderung der genannten Organisationen durch Bundesmittel

Die Bundesregierung gibt an, dass von den aufgelisteten Organisationen nur einige direkt oder indirekt durch Bundesmittel gefördert werden:

  • Förderung im Bundesprogramm „Demokratie leben!“:
  • LSVD+-Verband Queere Vielfalt e.V. und rubicon e.V. werden in der aktuellen 3. Förderperiode gefördert. Die genauen Fördersummen sind auf der Programmwebsite (demokratie-leben.de) einsehbar.
  • Auswärtiges Amt:
  • Der LSVD erhielt finanzielle Unterstützung für Projekte im Ausland:
    • 2021: 133.000 €
    • 2022: 43.000 €
    • 2023: 251.000 €
    • 2024: 236.000 €
    • 2025: 4.000 €
  • Engagement Global (im Auftrag des BMZ):
  • Veranstaltung „Queere Entwicklungspolitik 2.0“ in Hamburg 2024 in Kooperation mit dem LSVD+ – Budget: 19.064,43 € aus Mitteln der entwicklungspolitischen Bildung (EBD).
  • pro familia – Bundesgeschäftsstelle:
  • Wird jährlich gefördert, mit steigenden Beträgen von 800.000 € (2015) auf 1.188.199,64 € (2024). Für 2025 sind 854.000 € geplant (vorläufig).
  • Zudem jährlich 25.000 € seit 2014 für verbandsübergreifende Fachaufgaben.
  • Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG):
  • Erhält jährlich Zuwendungen zwischen ca. 4,9 Mio. und 5,6 Mio. Euro. Für 2025 sind 5,183 Mio. Euro geplant.

Weitere Förderung im Sinne der Frage (z. B. durch Erwähnung in offiziellen Publikationen oder Flyern) wird verneint. Ob die Organisationen sonst wie mit der Bundesregierung kooperieren, könne aufgrund der Allgemeinheit der Frage nicht abschließend beantwortet werden.

2. Finanzierung der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld

Die Bundesregierung bestätigt, dass sich im Vergleich zur Antwort auf die Kleine Anfrage 20/14098 keine Veränderungen ergeben haben. Die Stiftung wird weiterhin wie bisher finanziert, es liegen jedoch in dieser Antwort keine konkreten Zahlen zur Förderhöhe vor.

3. Finanzierung der „Kindergartenbox – Entdecken, schauen, fühlen!“

Das BIÖG bietet eine Kindergartenbox zur Sexualerziehung für Vorschulkinder an. Die Finanzierung und Einnahmen sind wie folgt:

JahrFinanzierung (Entwicklung/Produktion)Einnahmen (Schutzgebühr)
201946.663,91 €0 €
202098.162,31 €0 €
20218.458,05 €0 €
20220 €0 €
202372.511,72 €47.440,00 €
20240 €57.760,00 €
20250 €8.800,00 €

Insgesamt wurden 2.500 Exemplare der Box produziert. Die Einnahmen stammen aus Schutzgebühren (80 € pro Box).

4. Förderung von Organisationen, die auf WHO/BZgA-Grundsätzen basieren

Die Fragesteller beziehen sich auf Empfehlungen der WHO-Regionalbüros und der ehemaligen Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), nach denen bereits 4- bis 6-Jährige in „Sexualsprache“ unterrichtet und Kinder bis 4 Jahre über „frühkindliche Masturbation“ aufgeklärt werden sollten.

Die Bundesregierung antwortet:
Eine Förderung von Organisationen oder Aktivitäten, die auf diesen spezifischen Grundsätzen basieren, ist der Bundesregierung nicht bekannt.

Zusammenfassende Bewertung

Die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion kritisiert die Zusammenarbeit der Bundesregierung mit Organisationen, die nach Ansicht der Fragesteller eine „Frühsexualisierung“ von Kindern fördern. Die Bundesregierung bestätigt die Förderung einiger dieser Organisationen – insbesondere LSVD, rubicon, pro familia und das BIÖG – im Rahmen von Programmen wie „Demokratie leben!“, entwicklungspolitischer Bildung und gesundheitlicher Aufklärung.

Sie betont jedoch, dass die Förderung auf gesetzlichen Grundlagen beruht und der Förderung von Vielfalt, Diskriminierungsschutz und sexualpädagogischer Aufklärung dient. Die Kritik an inhaltlichen Positionen einzelner Organisationen (z. B. zur Pädophilie) wird in der Antwort nicht weiter vertieft.

Die Bundesregierung weist darauf hin, dass keine neuen Förderungen im Sinne der kritisierten „Frühsexualisierung“ stattfinden und dass insbesondere Organisationen, die explizit auf WHO/BZgA-Richtlinien zur frühen Sexualaufklärung setzen, nicht gefördert werden.

Die Antwort bleibt damit sachlich und weist die zentralen Unterstellungen der AfD zwar nicht explizit zurück, stellt aber die Rechtmäßigkeit und Zielsetzung der Förderungen klar.


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