Bei diesem Gesetz, dem GEAS-Anpassungsgesetz, geht es darum, das deutsche Asyl- und Aufenthaltsrecht an die neuen, umfassenden Regeln des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) anzupassen. Die Europäische Union hat im Mai 2024 eine große Reform ihres Asylsystems beschlossen, die Mitte 2026 in allen Mitgliedsstaaten vollständig zur Anwendung kommt. Dieses deutsche Gesetz dient dazu, die nationalen Vorschriften mit den neuen EU-Regeln in Einklang zu bringen.
Das Hauptziel der Reform und somit auch dieses Gesetzes ist es, die Migration in die EU insgesamt besser zu steuern, irreguläre Migration zu begrenzen und die Asylverfahren in der EU zu vereinheitlichen und zu beschleunigen.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Neue Asylverfahren an den EU-Außengrenzen:
- Es werden verpflichtende und schnelle Asylverfahren direkt an den Grenzen (z.B. an Flughäfen) für bestimmte Personengruppen eingeführt.
- Dies betrifft vor allem Asylsuchende aus Ländern mit einer EU-weiten Anerkennungsquote von unter 20 %, Personen, die über ihre Identität täuschen, oder solche, die eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen.
- Ziel ist es, Anträge mit geringer Erfolgsaussicht schnell zu prüfen und abgelehnte Personen direkt von der Grenze zurückzuführen, ohne dass sie regulär in das Land einreisen.
- Verschärfte Regeln bei Sekundärmigration:
- Für Personen, die bereits in einem anderen EU-Staat registriert sind und unerlaubt nach Deutschland weiterreisen (sog. Sekundärmigration), werden strengere Regeln eingeführt.
- Es sollen spezielle Aufnahmeeinrichtungen geschaffen werden, in denen diese Personen bis zum Abschluss ihres Verfahrens (meist eine Rücküberstellung in den zuständigen EU-Staat) untergebracht werden und ihre Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden kann.
- Reform der Zuständigkeitsregeln (Nachfolge der Dublin-Verordnung):
- Die Regeln, welcher EU-Staat für einen Asylantrag zuständig ist, werden überarbeitet.
- Ein neuer, verpflichtender „Solidaritätsmechanismus“ wird eingeführt. Staaten, die an den Außengrenzen besonders belastet sind (wie Italien oder Griechenland), sollen von anderen EU-Ländern entlastet werden – entweder durch die Übernahme von Flüchtlingen oder durch finanzielle bzw. materielle Unterstützung.
- Erweiterung der Eurodac-Datenbank:
- Die zentrale europäische Datenbank für Fingerabdrücke (Eurodac) wird erheblich erweitert. Künftig werden mehr biometrische Daten (wie z.B. auch Gesichtsbilder) von mehr Personengruppen und bereits von Kindern ab 6 Jahren erfasst. Dies soll helfen, Migrationsbewegungen innerhalb der EU besser nachzuvollziehen.
- Anpassung der nationalen Gesetze:
- Da EU-Verordnungen direkt in Deutschland gelten, müssen viele bisherige deutsche Regelungen im Asylgesetz (AsylG) und im Aufenthaltsgesetz (AufenthG) gestrichen oder angepasst werden, um Widersprüche oder Dopplungen zu vermeiden (sog. „Wiederholungsverbot“).
- Zudem werden Zuständigkeiten von Behörden (z.B. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Bundespolizei, Ausländerbehörden) neu geregelt und Fristen für Verfahren und Gerichtsentscheidungen angepasst.
Was sind die Folgen?
Das Gesetz hat erhebliche finanzielle und administrative Folgen. Es werden erhebliche Mehrausgaben für den Bund und die Länder erwartet, unter anderem für:
- Zusätzliches Personal bei Behörden wie dem BAMF und der Bundespolizei.
- Neue Infrastruktur, z.B. für die Durchführung der Grenzverfahren an Flughäfen.
- Technische Aufrüstung von IT-Systemen und Datenbanken.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Dieses Gesetz setzt eine der größten EU-Asylreformen der letzten Jahre in deutsches Recht um. Es zielt auf schnellere, strengere und einheitlichere Verfahren ab, insbesondere an den Grenzen und im Umgang mit Sekundärmigration, was mit erheblichen Kosten und organisatorischem Aufwand verbunden ist.