1. Haushaltsgesetz 2025 (HG 2025)
Das Haushaltsgesetz sieht für 2025 Gesamteinnahmen und -ausgaben von 503,0 Milliarden Euro vor. Die Kreditaufnahme ist mit rund 81,8 Milliarden Euro veranschlagt. Diese Summe liegt weit über dem verfassungsrechtlichen Normalmaß und basiert auf Bereichsausnahmen gemäß der Neuregelung des Artikels 115 GG (z. B. für Verteidigung, Zivilschutz, Nachrichtendienste, IT-Sicherheit, Hilfe für angegriffene Staaten).
Neben dem Kernhaushalt werden mehrere Sondervermögen fortgeführt, darunter:
- Bundeswehr-Sondervermögen: 24,06 Mrd. €
- Klima- und Transformationsfonds: 36,70 Mrd. €
- Infrastruktur und Klimaneutralität: 37,25 Mrd. €
- Aufbauhilfe 2021: 2,5 Mrd. €
2. Aufstellungsrundschreiben 2. RegE 2025 und Entwurf 2026
Dieses Rundschreiben regelt detailliert die technische und inhaltliche Ausgestaltung des zweiten Regierungsentwurfs (2. RegE) für das Haushaltsjahr 2025 sowie des Entwurfs für 2026.
Zentrale Vorgaben:
- Grundlage ist der 1. RegE 2025, ergänzt um bisherige Ausschussbeschlüsse.
- Neue Mehrausgaben nur bei vollständiger Gegenfinanzierung innerhalb der Ressorts.
- Personalzuwächse sind auf sicherheitsrelevante Bereiche beschränkt: Bundespolizei (+1000 Stellen), Zoll (+1039 Stellen). Alle weiteren Stellenanmeldungen müssen kompensiert oder refinanziert sein.
- Im Zuge der Änderung von Art. 109/115 GG wurde ein Katalog sogenannter Bereichsausnahmen geschaffen, die von der Schuldenregel ausgenommen sind. Titel dieser Ausgaben müssen strikt abgegrenzt und dürfen nicht mit anderen Ausgaben vermischt werden.
3. Gesamtplan und Übersichten
Hier werden alle Einnahmen und Ausgaben aufgeschlüsselt:
- Einnahmen 2025: +26,2 Mrd. € gegenüber 2024, u. a. durch Steuermehreinnahmen und höhere Kreditaufnahme.
- Ausgaben: Größte Ausgabenposten sind Arbeit und Soziales (190,3 Mrd. €), Verteidigung (62,4 Mrd. €), Verkehr (38,3 Mrd. €), Gesundheit (19,3 Mrd. €).
- Auffällig sind die starken Steigerungen bei der Verteidigung (+10,5 Mrd. €) und beim Schuldenservice (30,2 Mrd. € für Zinsen).
- Investitionen sinken gegenüber 2024 um knapp 8 Mrd. € auf 62,7 Mrd. €, was trotz gegenteiliger politischer Rhetorik Fragen aufwirft.
- Verpflichtungsermächtigungen betragen 151,3 Mrd. €, also etwa 30 % des Haushaltsvolumens. Dies deutet auf eine hohe künftige Belastung hin, insbesondere bei der Bundeswehr, deren Verpflichtungen über mehrere Jahre verteilt sind.
Kritische Würdigung:
Trotz einer formal eingehaltenen Schuldenbremse durch Bereichsausnahmen zeigt sich faktisch eine hohe Verschuldungstendenz. Die Etablierung permanenter Sondervermögen verschiebt relevante Ausgaben in Sphären außerhalb des klassischen Haushaltsrechts. Das untergräbt die Budgettransparenz und parlamentarische Kontrolle. Zudem ist der Rückgang der Investitionen angesichts drängender Transformations- und Infrastrukturaufgaben bedenklich. Auch die zunehmende Finanzierung über Finanztricks wie „refinanzierte Stellen“ und „unechte Zweckbindungen“ deutet auf eine zunehmende Erosion haushaltspolitischer Solidität hin.
Ausgewählte Ressorts und Sondervermögen
Eine vertiefte Analyse ausgewählter Ressorts und Sondervermögen aus dem Bundeshaushalt 2025 auf Basis der Haushaltsunterlagen und des Rundschreibens zum 2. Regierungsentwurf.
1. Bundesministerium der Verteidigung
Das Verteidigungsministerium ist mit 62,43 Mrd. € der größte Einzeletat außerhalb der Sozialausgaben. Gegenüber 2024 bedeutet das ein Aufwuchs von über 10 Mrd. € . Hinzu kommen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 65,43 Mrd. €, die sich über mehrere Jahre strecken – ein Indiz für langfristige Rüstungsprojekte und Beschaffungsvorhaben .
Im Mittelpunkt steht der massive Mittelabfluss aus dem Sondervermögen Bundeswehr, das mit 100 Mrd. € dotiert ist. 2025 sind 24,06 Mrd. € eingeplant . Dies entspricht fast 40 % des jährlichen Rüstungsetats. Die Investitionsquote im Ressort ist hoch, auch weil viele Beschaffungen (z. B. F-35, Puma-Schützenpanzer, Digitalisierung der Streitkräfte) direkt aus dem Sondervermögen finanziert werden. Problematisch bleibt die Frage der langfristigen Anschlussfinanzierung nach Ausschöpfung des Sondervermögens, zumal bereits erste Kapazitätsengpässe in der Mittelverwendung bestehen.
2. Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Das BMDV erfährt 2025 eine Kürzung seines Etats von 44,1 Mrd. € auf 38,3 Mrd. €, also -5,88 Mrd. € . Gleichzeitig sinken die Investitionsausgaben des Ressorts erheblich um über 6 Mrd. € – ein Rückgang, der in diametralem Widerspruch zu den Zielsetzungen der „Verkehrswende“ steht.
Die Infrastrukturinvestitionen – insbesondere im Straßen-, Schienen- und Wasserwegebau – wurden bislang stark durch Mittel aus dem Sondervermögen „Klima und Transformation“ und dem EKF gestützt. Die Kürzungen resultieren auch aus den verfassungsrechtlichen Auflagen nach dem Urteil des BVerfG zur Zweckbindung und Verschiebung von KTF-Mitteln.
3. Sondervermögen „Klima- und Transformationsfonds (KTF)“
Der KTF soll 2025 36,70 Mrd. € umsetzen . Dieses Sondervermögen war 2024 stark in die Kritik geraten, weil das Bundesverfassungsgericht die Umschichtung von Kreditermächtigungen aus der Corona-Zeit für verfassungswidrig erklärte. In der Folge mussten mehrere Programme umgeschichtet oder gekürzt werden.
Der aktuelle Haushaltsplan sieht vor:
- Fortführung von Programmen zur Gebäudesanierung, industriellen Transformation und Elektromobilität.
- Neu ist ein stärkerer Fokus auf steuerliche Klimainvestitionsförderung und Programme zur grünen Wasserstoffwirtschaft.
Allerdings bleibt der KTF weiterhin ein haushaltsexternes Instrument mit geringer parlamentarischer Kontrolle und strategischer Priorisierung vor allem durch das BMWK. Die Investitionen sind nicht im klassischen Haushalt abgebildet und unterliegen damit nicht der allgemeinen Haushaltstransparenz.
4. Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“
Für 2025 sind 37,25 Mrd. € eingeplant . Dieses Sondervermögen soll nach dem Wegfall der Finanzierungsmöglichkeiten über den KTF vorrangig die infrastrukturelle Dekarbonisierung unterstützen – insbesondere:
- Ausbau der Ladeinfrastruktur
- Bahnmodernisierung
- Förderung industrieller Dekarbonisierung (insbesondere Stahl, Chemie)
Das Sondervermögen wird primär aus Kreditmitteln gespeist und unterliegt der Bereichsausnahme nach Art. 115 GG, was bedeutet: Die Schulden zählen nicht zur strukturellen Nettokreditaufnahme. Diese Konstruktion ist juristisch umstritten, da sie ähnlich wie der KTF ursprünglich über Rücklagen und Sondereffekte operiert.
5. Personalzuwächse bei Bundespolizei und Zoll
Einzige explizit zugelassene Neueinstellungen im Regierungsentwurf 2025 sind:
- +1.000 Stellen bei der Bundespolizei
- +1.039 Stellen beim Zoll (insb. für Bekämpfung von Schwarzarbeit und Einfuhrkontrollen)
Diese sind vollständig gegenfinanziert bzw. ressortintern gedeckt .
Für alle übrigen Ressorts gilt ein faktischer Einstellungsstopp. Personalbedingte Mehrkosten (insb. aus Tarifrunden) sind ebenfalls innerhalb des bestehenden Budgets zu bewältigen. Der Stellenaufwuchs konzentriert sich damit gezielt auf sicherheitsrelevante Aufgaben – was die strukturelle Ausrichtung der Personalpolitik des Bundes weiter verschiebt.
Fazit der Ressortanalyse
Die Auswertung verdeutlicht einen deutlichen Schwerpunkt auf sicherheits- und verteidigungspolitischen Ausgaben zulasten der zivilen Investitionsbereiche. Die Haushaltspolitik des Jahres 2025 ist geprägt von der Ausweitung haushaltsexterner Sondervermögen, einem rigiden Sparkurs im Verwaltungsvollzug und einer Verschiebung strategischer Aufgaben in vermeintlich temporäre Fonds. Es entsteht so ein Schattenhaushalt mit wachsender Intransparenz und politökonomischen Folgekosten.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) stellt mit 190,3 Milliarden Euro im Bundeshaushalt 2025 den mit Abstand größten Einzeletat dar. Damit entfallen über 37 % der Gesamtausgaben des Bundes auf dieses Ressort. Die geplanten Ausgaben steigen gegenüber dem Vorjahr um über 14,6 Milliarden Euro an – was maßgeblich auf inflationsbedingte Leistungsanpassungen sowie demografische Faktoren zurückzuführen ist.
Nachfolgend eine tiefergehende Analyse der wichtigsten Ausgabegruppen:
1. Rentenversicherung
Der mit Abstand größte Ausgabeposten des Einzelplans 11 ist der Bundeszuschuss zur gesetzlichen Rentenversicherung, der 2025 rund 119 Milliarden Euro beträgt. Dieser Zuschuss dient der Deckung nicht beitragsgedeckter Leistungen (z. B. Mütterrenten, Kindererziehungszeiten). Zusätzlich fließen etwa 1,8 Milliarden Euro an die landwirtschaftliche Alterskasse sowie Mittel an die Künstlersozialkasse.
Die Rentenausgaben steigen vor allem wegen:
- Anpassung der Renten an die Lohnentwicklung (Rentenerhöhung)
- Demografischem Wandel (mehr Rentenempfänger bei gleichbleibender Erwerbsbevölkerung)
- Ausbau von Rentenleistungen (z. B. Grundrente, Erwerbsminderungsrente)
2. Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)
Für die Leistungen nach dem SGB II – insbesondere das Bürgergeld – sind rund 25,9 Milliarden Euro veranschlagt. Darin enthalten sind Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und Kosten der Unterkunft.
Die Zahl ist leicht rückläufig im Vergleich zu den Corona-Jahren, aber weiterhin hoch. Das weist auf eine anhaltende strukturelle Sockelarbeitslosigkeit sowie Integrationsprobleme hin, auch im Kontext der Geflüchteten aus der Ukraine.
3. Arbeitsmarktpolitik und Bundesagentur für Arbeit (BA)
Der Bundeszuschuss zur Bundesagentur für Arbeit beläuft sich auf 1,4 Milliarden Euro, was relativ niedrig ist – ein Hinweis darauf, dass sich die BA noch überwiegend aus Beiträgen finanziert. Allerdings bestehen hohe Verpflichtungsermächtigungen für Maßnahmen zur Qualifizierung und zur Integration Langzeitarbeitsloser, insbesondere in Form von Eingliederungszuschüssen, Weiterbildung, Aktivierungsmaßnahmen.
Zusätzlich finanziert das BMAS zahlreiche Programme aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) mit Kofinanzierungsmitteln. Dazu zählen:
- „Teilhabe am Arbeitsmarkt“
- Förderung beruflicher Weiterbildung
- Integration von Geflüchteten
4. Sozialhilfe, Pflege und sonstige Leistungen
Weitere nennenswerte Ausgabenposten:
- Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen
- Pflegevorsorgefonds
- Zuschüsse zur Sozialhilfe
- Leistungen für Asylbewerber im Zuständigkeitsbereich des BMAS
5. Verpflichtungsermächtigungen
Für das BMAS sind 5,99 Milliarden Euro an Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen. Diese betreffen vor allem langfristige Ausgabenbindungen bei Eingliederungsleistungen und bei Förderprogrammen. Sie sind vor dem Hintergrund der mehrjährigen Wirkungen arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen notwendig.
Kritische Bewertung
Das BMAS dominiert den Haushalt nicht etwa durch „übermäßige Ausgaben“, sondern wegen seines sozialstaatlichen Grundcharakters – insbesondere durch die Rentenfinanzierung. Die große Abhängigkeit des Rentensystems vom Bundeshaushalt (fast 40 % des Rentenvolumens werden steuerfinanziert) weist aber auf ein systemisches Ungleichgewicht hin. Die Debatte um eine Kapitaldeckung oder Aktienrente ist angesichts dieser Lasten nur marginal fortgeschritten.
Zudem bleibt die arbeitsmarktpolitische Förderung in vielen Bereichen reaktiv statt präventiv, was strukturelle Probleme (Qualifizierung, Langzeitarbeitslosigkeit, Migration) eher verwaltet als überwindet.
Quelle: bundeshaushalt.de
Im Folgenden eine strukturierte Zusammenfassung mit Schwerpunkt auf internationalen Umweltinitiativen und speziell auf die behaupteten Zahlungen an das Kongobecken bzw. die „Zentralafrikanische Waldinitiative“ (Central African Forest Initiative, CAFI):
1. Titelvermerk zur Zentralafrikanischen Waldinitiative (CAFI/KFI)
Im Einzelplan 23 („Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung“) ist ein spezifischer Haushaltsansatz von 20 Millionen Euro für die Zentralafrikanische Waldinitiative erkennbar. Er findet sich unter einer Sammelposition für bilaterale Umweltprogramme im Rahmen internationaler Kooperationen. Damit wird die ursprünglich angegebene Zahl bestätigt: Deutschland plant 2025 tatsächlich 20 Mio. € für Projekte im Kongobecken im Rahmen dieser multilateralen Initiative ein.
2. Hintergrund zur CAFI
Die CAFI ist eine multilaterale Partnerschaft zur Erhaltung der tropischen Regenwälder in Zentralafrika, die vorrangig Länder wie die Demokratische Republik Kongo, Gabun, Kamerun, Äquatorialguinea, die Republik Kongo und die Zentralafrikanische Republik umfasst. Die Initiative unterstützt die Länder bei der Umsetzung von nachhaltigen Forst-, Landnutzungs- und Entwicklungsstrategien. Deutschland zählt zu den Hauptgebern, gemeinsam mit Norwegen, Frankreich, Großbritannien und der EU.
3. Zweckbindung und politische Einordnung
Die Mittel dienen laut Haushaltsvermerk explizit dem Schutz der tropischen Wälder und der Biodiversität, der Bekämpfung illegaler Abholzung sowie der Unterstützung indigener und lokaler Bevölkerungsgruppen. CAFI wird unter anderem über die KfW Entwicklungsbank abgewickelt, die sowohl bilaterale als auch multilaterale Fonds umsetzt.
4. Kritische Einordnung
Die Veranschlagung von 20 Millionen Euro erscheint im Kontext der bisherigen deutschen Beiträge zur CAFI als sachlich plausibel, zumal Deutschland bereits in der Vergangenheit ähnliche Summen bereitgestellt hat. Fraglich bleibt jedoch die langfristige Wirksamkeit derartiger Zahlungen angesichts der politischen Instabilität, schwachen Verwaltung und Korruptionsproblematik in einigen CAFI-Mitgliedstaaten, allen voran der Demokratischen Republik Kongo. Darüber hinaus ist die Kontrolle über die Mittelverwendung aufgrund der komplexen multilateralen Struktur eingeschränkt.
Fazit
Die Aussage „Im Bundeshaushalt 2025 sind 20 Millionen Euro für die Zentralafrikanische Waldinitiative vorgesehen“ ist korrekt und wird durch den Haushaltsentwurf gestützt. Gleichwohl ist eine differenzierte Bewertung hinsichtlich Zielerreichung und Wirksamkeit dieser umwelt- und entwicklungspolitischen Ausgaben angebracht.