Keine Entscheidungsgewalt für NGOs: Bundesregierung verteidigt restriktive Linie im Aufnahmeprogramm für gefährdete Afghanen

Bundestagsdrucksache 21/914 zur Rolle von NGOs im Bundesaufnahmeprogramm für gefährdete Afghanen

Die Bundesregierung stellt in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion klar, dass zivilgesellschaftliche Organisationen (NGOs) im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms für besonders gefährdete afghanische Staatsangehörige keine Entscheidungsbefugnis hatten. Zwar konnten sogenannte „meldeberechtigte Stellen“, darunter auch NGOs, seit Ende 2022 Vorschläge für aufzunehmende Personen an die Bundesregierung übermitteln, doch lag die finale Auswahl- und Aufnahmeentscheidung ausschließlich bei der Bundesregierung.

Insgesamt wurden über ein bereitgestelltes IT-System 8.056 Hauptpersonen sowie 21.167 Familienangehörige vorgeschlagen. Bis Juli 2025 wurden jedoch nur 916 Hauptpersonen und 2.169 Angehörige tatsächlich zur Aufnahme zugelassen. Alle Zusagen stehen unter dem Vorbehalt sicherheitsbehördlicher Prüfungen im Rahmen des Visumverfahrens. Zum genannten Stichtag sei keine der eingereisten Personen als Gefährder oder als „relevante Person“ im Bereich religiös motivierter politischer Kriminalität eingestuft worden.

Die Bundesregierung machte darüber hinaus deutlich, dass sicherheitsrelevante Erkenntnisse zur Zahl islamistisch auffälliger Antragsteller aus Gründen des Staatswohls als Verschlusssache eingestuft wurden. In keinem der Fälle, in denen Sicherheitsbedenken bestanden, sei es zur Einreise gekommen.

Auch auf Fragen nach einer etwaigen Finanzierung von NGOs, ihrer Gemeinnützigkeit oder möglichen politischen Verbindungen antwortete die Bundesregierung ausweichend oder verwies auf frühere Antworten. Hinweise auf direkte Beauftragungen von NGOs, etwa durch vertragliche Vereinbarungen, lagen nicht vor. Ebenso sei das Programm derzeit ausgesetzt; eine Wiederaufnahme werde unter Bezug auf die Koalitionsvereinbarung geprüft, die eine weitgehende Beendigung freiwilliger Aufnahmeprogramme vorsieht.

Kritische Einordnung

Die Antwort der Bundesregierung zeichnet das Bild eines formal strikten Prüfverfahrens, in dem NGOs lediglich eine vorselektierende, nicht aber entscheidungsbefugte Rolle einnahmen. Diese Darstellung steht im Kontrast zu diversen Presseberichten, etwa aus „Cicero“ oder der „Welt“, die auf eine erhebliche faktische Einflussnahme einzelner NGOs sowie sicherheitsrelevante Versäumnisse hingewiesen hatten.

Die Einstufung sicherheitsrelevanter Informationen als Verschlusssache ist zwar nachvollziehbar, entzieht sich jedoch der parlamentarischen und öffentlichen Kontrolle und trägt zur anhaltenden Skepsis über die Transparenz und Integrität des Verfahrens bei. Die Zahl der erteilten Aufnahmezusagen bleibt im Verhältnis zur Gesamtzahl der Vorschläge auffällig niedrig, was auf ein hohes Maß an Zurückhaltung oder Ablehnung durch die Behörden schließen lässt – möglicherweise als Reaktion auf zuvor genannte Bedenken.

Die Regierung vermeidet es zudem, konkrete Reformvorhaben zur Verbesserung der Sicherheitsüberprüfung oder der Rolle zivilgesellschaftlicher Akteure im Detail zu benennen. Dies könnte als politisch motivierte Ausweichstrategie verstanden werden, insbesondere im Angesicht wachsender öffentlicher Kritik an einer vermeintlich ideologisch gefärbten Migrationspolitik unter Einfluss aktivistischer NGOs.

Fazit

Die Antwort der Bundesregierung verweist formal auf die Einhaltung rechtsstaatlicher Verfahren und stellt die alleinige Entscheidungskompetenz der staatlichen Behörden heraus. Gleichwohl bleiben Zweifel an der faktischen Trennung zwischen zivilgesellschaftlicher Empfehlung und staatlicher Entscheidung, insbesondere angesichts der intransparenten sicherheitsbehördlichen Bewertung und der politischen Brisanz des Themas. Die Aussetzung des Programms dürfte nicht nur auf technische, sondern maßgeblich auch auf politische Ursachen zurückzuführen sein. Eine belastbare und vertrauenswürdige Neuausrichtung des Programms müsste insbesondere die Sicherheitsüberprüfungen stärken und die Einflussnahme externer Akteure klarer regeln.

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