Kinderkonto

Ein Kinderkonto ist ein spezielles Bankkonto, das für minderjährige Personen eingerichtet wird – in der Regel für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Es dient dazu, Heranwachsenden einen verantwortungsvollen Umgang mit Geld zu vermitteln und ihnen frühzeitig den Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr sowie zu grundlegenden Bankdienstleistungen zu ermöglichen. In Deutschland bieten nahezu alle Banken entsprechende Kontomodelle an, meist in Form von Girokonten, teils ergänzt um Sparkonten.

Typische Merkmale eines Kinderkontos:

  1. Kontoinhaber und Verfügungsberechtigung:
    Der Kontoinhaber ist das Kind, doch die Erziehungsberechtigten (in der Regel die Eltern) müssen das Konto eröffnen und haben bis zur Volljährigkeit eine Verfügungs- bzw. Kontrollbefugnis. Die gesetzliche Vertretung wird durch § 1626 ff. BGB geregelt.
  2. Kostenstruktur:
    Kinderkonten sind in den meisten Fällen kostenfrei – ohne Kontoführungsgebühren, da Banken hier eine langfristige Kundenbindung anstreben. Zusätzliche Leistungen wie eine Bankkarte oder Online-Banking sind oft ebenfalls gratis enthalten.
  3. Beschränkte Verfügbarkeit und Schutzmechanismen:
    Minderjährige dürfen grundsätzlich keine Kredite aufnehmen. Daher sind Kinderkonten in der Regel nicht überziehbar. Eine geduldete Kontoüberziehung oder eine Kreditkarte ist gesetzlich nicht zulässig, wodurch die Verschuldungsgefahr ausgeschlossen wird.
  4. Funktionen und Leistungen:
    Ab einem gewissen Alter (oft ab 7 oder 12 Jahren) erhalten Kinder auf Wunsch eine Debitkarte (z. B. Maestro oder Girocard, teils auch eine Prepaid-Kreditkarte), mit der sie Geld abheben oder bezahlen können. Zudem kann das Konto online geführt werden, was eine digitale Finanzbildung unterstützt.
  5. Zinsen und Sparfunktion:
    Einige Kontenmodelle bieten eine attraktive Verzinsung, um das Sparen zu fördern. Dies ist allerdings im Niedrigzinsumfeld der letzten Jahre deutlich zurückgegangen. Teilweise werden Kinderkonten auch mit einem Tagesgeldkonto oder einem Sparkonto kombiniert.

Rechtlicher Hintergrund und Aufsichtspflicht:
Gemäß § 110 BGB (sog. „Taschengeldparagraph“) dürfen Minderjährige Verträge abschließen, wenn sie die Leistung mit eigenen Mitteln bewirken können. Ein Kinderkonto bietet daher einen realitätsnahen Rahmen, um genau diese Kompetenzen zu üben. Dennoch haben Eltern eine Aufsichts- und Kontrollpflicht, insbesondere bei Transaktionen oder Onlinekäufen.

Pädagogische Relevanz:
Ein Kinderkonto kann pädagogisch äußerst wertvoll sein. Es fördert finanzielle Selbstständigkeit, Budgetbewusstsein und digitale Kompetenzen. Viele Banken bieten zusätzlich Begleitmaterialien für Kinder und Eltern an, etwa Apps zur Budgetplanung, Lernprogramme oder spielerische Einführungen in das Thema Geld.

Kritische Einordnung:
Trotz vieler Vorteile ist Vorsicht geboten: Einige Banken nutzen Kinderkonten als Einstiegsprodukt in ein Kundenbindungsmodell, das über Jahre hinweg ausgeweitet wird – etwa durch spätere Angebote für Auszubildende, Studierende oder Kredite. Auch die Integration in bankeigene Apps kann zur Datensammlung und zum Aufbau von Kundenprofilen führen. Datenschutz und Werbefreiheit sollten daher bei der Auswahl eines Anbieters besonders beachtet werden.


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