Kosten der Migration 2022–2025: Ausgaben, Zuständigkeiten und Transparenzdefizite in der Migrationspolitik der Bundesregierung

Die Bundestagsdrucksache 21/835 dokumentiert die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zu den Kosten der Migration in den Jahren 2022 bis 2025. Die Anfrage thematisiert umfassend fiskalische Aspekte von Migration, insbesondere Ausgaben im Kontext von Asyl, Integration, Sozialleistungen und Rückführung.

Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte:

Laut dem Ausländerzentralregister (AZR) befanden sich Ende Mai dieses Jahres 14,05 Millionen Ausländer in der Bundesrepublik. Davon waren:

  • 5,02 Millionen EU-Staatsangehörige
  • 9,03 Millionen Drittstaatsangehörige

Unter den Drittstaatsangehörigen gab die Bundesregierung folgende Zahlen bekannt (Stand: 31. Mai 2025):

  • Ukraine: knapp 1,35 Millionen
  • Syrien: gut 960.000
  • Afghanistan: knapp 450.000
  • Irak: gut 260.000
  • Iran: gut 160.000
  • Pakistan: knapp 99.000
  • Eritrea: knapp 85.000
  • Nigeria: gut 84.000
  • Somalia: fast 67.000

Diese Daten stammen aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion.

1. Gesamtausgaben für Migration:
Die Bundesregierung verweist auf ihre beschränkte Zuständigkeit – Länder- und Kommunalausgaben sind nicht vollständig erfassbar. Angaben zu Bundesausgaben finden sich in jährlichen Regierungsberichten. Für 2022–2024 wurden dazu Bundestagsdrucksachen benannt. Für 2025 liegen noch keine finalen Zahlen vor.

2. Zahl ausländischer Staatsangehöriger:
Die Zahl der in Deutschland aufhältigen Ausländer stieg von ca. 13,38 Mio. (Ende 2022) auf etwa 14,05 Mio. (Mai 2025). Etwa zwei Drittel sind Drittstaatsangehörige, ein Drittel EU-Bürger. Die große Mehrheit ist im erwerbsfähigen Alter (15–64 Jahre).

3. Asylherkunftsländer & Ukraine:
Unter den größten Herkunftsländern finden sich Syrien (961.511), Afghanistan (446.287) und die Ukraine (1.346.521). Die Altersstruktur zeigt eine überwiegende Mehrheit im erwerbsfähigen Alter, aber auch hohe Kinderzahlen.

4. Personen mit abgelehntem Asylantrag:
Ende Mai 2025 hielten sich ca. 945.896 Personen mit rechtskräftig abgelehntem Asylverfahren in Deutschland auf, davon ca. 917.155 aus Drittstaaten. Ein erheblicher Anteil stammt aus Afghanistan, Irak und Syrien.

5. Arbeitserlaubnisse:
Zur Anzahl von Ausländern mit bzw. ohne Arbeitserlaubnis liegen der Bundesregierung keine Daten vor, da dies im Ausländerzentralregister nicht systematisch erfasst wird.

6. Sozialleistungen:

  • Im Jahr 2024 wurden rund 22,2 Mrd. € an ausländische Leistungsberechtigte nach dem SGB II ausgezahlt, davon ca. 7,4 Mrd. € an Personen aus den Top-8-Asylherkunftsländern.
  • Ausgaben für Erstausstattungen nach SGB II beliefen sich 2024 auf 150 Mio. €, davon 55 Mio. € für die Top-8-Länder.
  • Die Kosten für Integrationskurse lagen 2024 bei über 1,2 Mrd. €.

7. Förderprogramme und Rückkehrmaßnahmen:

  • Der Bund nutzte Mittel des EU-AMIF-Fonds in Höhe von rund 358 Mio. € (2021–2025).
  • Für Rückkehr- und Reintegrationsprogramme (REAG/GARP, StarthilfePlus, URA) wurden mehrere Millionen Euro aufgewendet, wobei auch Personalkosten und IT-Investitionen berücksichtigt wurden.

8. Sprachförderung & Integration:

  • Für berufsbezogene Sprachförderung nach § 45a AufenthG wurden seit 2022 über 1,2 Mrd. € ausgegeben.
  • Die Ausgaben für Jugendmigrationsdienste (JMD) beliefen sich auf über 204 Mio. € (2022–2024).
  • Die Migrationsberatung für Erwachsene (MBE) erhielt seit 2022 über 254 Mio. €.

9. Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG):
Die Bruttoausgaben der Länder für Leistungen nach dem AsylbLG lagen 2023 bei ca. 6,5 Mrd. €. Die Ausgaben für medizinische Sonderleistungen betrugen dabei über 689 Mio. €.

10. Transparenz & Kritik:
Die Bundesregierung betont, dass eine vollständige Kostenrechnung zur Migration nicht möglich sei, da die Datenlage unvollständig sei und viele Ausgaben nicht systematisch nach Migrationshintergrund differenziert werden. Auch eine Integration indirekter Kosten (z. B. Infrastruktur, Sicherheit) erfolge nicht.

Kritische Einordnung:
Die Antwort verdeutlicht die institutionellen und datentechnischen Grenzen staatlicher Migrationskostenrechnung. Es ist offensichtlich, dass es keine zentrale fiskalische Erfassung der Migrationsfolgekosten gibt – weder auf Bundes- noch auf Landesebene. Dies wirft mit Blick auf die Tragfähigkeit öffentlicher Haushalte und die politische Debatte über Migration erhebliche Fragen zur haushaltswirtschaftlichen Transparenz und Prioritätensetzung auf. Es erstaunt, dass trotz milliardenschwerer Ausgaben die Bundesregierung keine strukturierte Gesamtbilanz von Kosten und Nutzen der Migration vorlegen kann oder will – ein Defizit, das aus Sicht ordnungspolitischer Grundsätze zu kritisieren ist. Der Verweis auf verfassungsrechtliche Kompetenzen ist formal korrekt, ersetzt jedoch keine politische Verantwortung.


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