Ein 49‑jähriger ukrainischer Staatsbürger namens Serhii K. wurde in der Nacht zu Donnerstag in der Provinz Rimini, genauer in San Clemente, durch italienische Carabinieri festgenommen, nachdem ein Europäischer Haftbefehl durch die Bundesanwaltschaft Deutschland erlassen worden war.
Er wird von den deutschen Ermittlungsbehörden als einer der Koordinatoren der Sabotage angesehen, bei der in der Nacht vom 26. September 2022 bei den Nord Stream‑Pipelines – sowohl Nord Stream 1 als auch 2 – Explosionen ausgelöst wurden, die drei von vier Strängen zerstörten oder schwer beschädigten. Gemeint sind Maßnahmen wie gemeinschaftliche Herbeiführung einer Explosion, verfassungsfeindliche Sabotage und Zerstörung kritischer Infrastruktur.
Serhii K. soll über eine gemietete Segelyacht (“Andromeda”), die unter falschen Identitäten gechartert wurde, in der Nähe der Pipelines operiert haben. Die Yacht war zuvor von Rostock aus losgefahren. Ermittler vermuten, dass er nicht selbst tauchte, sondern als logistischer oder operativer Koordinator fungierte.
Er wurde widerstandslos verhaftet, nachdem italienische Beamte auf Hinweise über seinen Aufenthalt in einem Bungalow aufmerksam geworden waren, in dem er sich mit seiner Familie aufhielt (AP News). Es gilt als Durchbruch in den seit Jahren andauernden internationalen Ermittlungen.
Serhii K. befindet sich derzeit in Haft in Rimini. Ein Berufungsgericht in Bologna wird über die Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls entscheiden. Danach ist eine Auslieferung nach Deutschland vorgesehen, wo er dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden soll.
Die Explosionen hatten erhebliche energiepolitische Auswirkungen und intensive Ermittlungen ausgelöst. Erste Untersuchungen in Schweden und Dänemark wurden 2024 eingestellt. Nur die Ermittlungen in Deutschland führten weiter; bereits 2023 war im Fall eines weiteren Ukrainers – eines Tauchlehrers namens Wolodymyr Z. – ein Haftbefehl erlassen worden, doch diesem war die Flucht nach Ukraine gelungen.
Zusammenfassend kann Ihre Darstellung weitgehend bestätigt werden. Die meisten Details stimmen mit den aktuellen Berichten überein, jedoch wurde nicht berichtet, dass Serhii K. unter dem Namen „Serie K.“ geführt wird; übliche Transkriptionen wie Serhii K. bzw. Serhiy K. erscheinen in den Quellen. Auch ist kein Hinweis darauf, dass das Berufungsgericht in Bologna bereits entschieden hat – es wird lediglich über die Auslieferung entschieden.