Die Niederlande stehen vor einem tiefgreifenden Umbau ihrer Vermögensbesteuerung. Mit der geplanten „Wet werkelijk rendement box 3“ soll ab 1. Januar 2028 Schluss sein mit der pauschalen, fiktiven Renditeannahme. Künftig zählt, was Anleger tatsächlich verdienen – oder zumindest bilanziell hinzugewinnen.
Für Investoren ist das mehr als eine technische Anpassung. Es ist ein Systemwechsel mit erheblichen Auswirkungen auf Liquidität, Risikomanagement und Portfolioaufbau.
Warum Box 3 überhaupt reformiert wird
Das bisherige Box-3-System arbeitete mit angenommenen Durchschnittsrenditen. Unabhängig davon, wie hoch der reale Ertrag war, wurde eine pauschale Rendite unterstellt und mit derzeit 36 % besteuert.
Mehrere Urteile des Hoge Raad erklärten dieses Modell jedoch für rechtswidrig, weil es bei niedrigen Realerträgen zu einer unverhältnismäßigen Besteuerung führen konnte. Der Gesetzgeber musste reagieren.
Das neue Leitprinzip lautet daher: Besteuerung nach dem tatsächlichen wirtschaftlichen Ergebnis.
Was ab 2028 besteuert werden soll
1. Laufende Erträge
Unproblematisch und erwartbar:
- Zinsen
- Dividenden
- Mieten und Pachten
Diese fließen tatsächlich zu und werden als Einkommen erfasst.
2. Realisierte Kursgewinne
Wer Wertpapiere oder andere Vermögenswerte verkauft und Gewinne erzielt, versteuert diese ebenfalls. Das entspricht dem klassischen Modell einer Vermögensgewinnsteuer (vermogenswinstbelasting).
3. Unrealisierte Wertsteigerungen
Hier liegt der eigentliche Paradigmenwechsel:
Für viele Finanzanlagen – insbesondere börsennotierte Wertpapiere – sollen künftig auch unrealisierte Wertzuwächse jährlich besteuert werden. Dieses Modell wird als Vermögenszuwachssteuer (vermogensaanwasbelasting) bezeichnet.
Das bedeutet:
Auch Buchgewinne können steuerpflichtig sein – selbst wenn kein Verkauf stattgefunden hat.
Für bestimmte Vermögensarten wie Immobilien oder nicht-börsennotierte Beteiligungen ist dagegen weiterhin eine Besteuerung erst bei Realisation vorgesehen. Das System wird also hybrid ausgestaltet.
Steuersatz und Freibetrag
Steuersatz
Der geplante Steuersatz liegt weiterhin bei 36 %. Er wird künftig jedoch auf das tatsächlich ermittelte Ergebnis angewendet – nicht mehr auf eine pauschale Annahme.
Ob dieser Satz politisch dauerhaft Bestand hat, bleibt offen.
Neuer Freibetrag
Statt eines Vermögensfreibetrags soll es künftig einen Ertragsfreibetrag geben:
- 1.800 Euro pro Person und Jahr steuerfrei
- Erst darüber greift die Besteuerung
Damit verschiebt sich der Fokus von der Vermögenshöhe auf die tatsächliche Rendite.
Für konservative Anleger mit niedrigen Erträgen kann das entlastend wirken. Für wachstumsstarke Depots mit starken Kursgewinnen steigt dagegen die Steuerdynamik.
Übergangsphase bis 2027
Bis Ende 2027 gilt weiterhin das Übergangsmodell mit pauschal ermittelten Renditen und einem Steuersatz von 36 %.
Dieses System bleibt politisch und juristisch umstritten, dient aber als Brücke bis zur Einführung des neuen Regimes.
Politischer Stand: Noch nicht endgültig
Die Tweede Kamer hat dem Reformmodell bereits zugestimmt. Die Zustimmung der Eerste Kamer steht noch aus.
Zudem hat das Parlament die Regierung beauftragt zu prüfen, ob perspektivisch auf eine reine Realisationsbesteuerung umgestellt werden soll – also Besteuerung ausschließlich bei Verkauf. Spätestens mit dem Steuerpaket 2029 könnte es hier erneut Änderungen geben.
Mit anderen Worten: Selbst das neue System ist möglicherweise nicht das letzte Wort.
Kritische Einordnung: Was bedeutet das für Anleger?
1. Liquiditätsrisiko
Die Besteuerung unrealisierter Gewinne kann zu einem zentralen Problem führen:
Steuern werden fällig, ohne dass Liquidität zufließt.
In starken Börsenjahren kann das zu erheblichen Zahlungsanforderungen führen – insbesondere bei breit investierten Aktienportfolios.
2. Höhere Volatilität der Steuerlast
Wenn Wertschwankungen jährlich steuerlich erfasst werden, schwankt auch die Steuerbelastung. Das macht langfristige Planung komplexer.
3. Bewertungs- und Verwaltungsaufwand
Je mehr Vermögensarten einbezogen werden, desto größer wird der Bewertungsaufwand – sowohl für Steuerpflichtige als auch für die Belastingdienst.
Gewinner und Verlierer
Tendenzielle Gewinner:
- Sparer mit niedrigen realen Renditen
- Anleger, die bislang von hohen fiktiven Renditen belastet wurden
Potenzielle Verlierer:
- Investoren mit stark wachsenden Portfolios
- Anleger mit hohen, aber nicht realisierten Kursgewinnen
- Personen mit illiquiden Vermögenswerten
Fazit
Die Reform der Box-3-Besteuerung markiert einen grundlegenden Wandel: Weg von pauschalen Annahmen, hin zur Besteuerung realer – und teilweise unrealisierter – Wertentwicklung.
Das klingt zunächst gerechter. In der Praxis entstehen jedoch neue Risiken, insbesondere durch die mögliche Besteuerung von Buchgewinnen.
Für Investoren bedeutet das:
Steuerplanung wird strategischer Bestandteil der Vermögensallokation. Liquiditätsmanagement gewinnt an Bedeutung. Und die politische Entwicklung bis 2028 bleibt aufmerksam zu verfolgen.
Wer in den Niederlanden investiert oder dort steuerlich ansässig ist, sollte diese Reform nicht als technische Randnotiz betrachten – sondern als strukturelle Veränderung mit langfristigen Konsequenzen.
Beispielrechnung zur neuen Box-3-Besteuerung ab 2028
Annahme: Einzelperson, keine Schulden, keine Verlustverrechnung, vereinfachte Darstellung
Ausgangsdaten
Eine in den Niederlanden steuerpflichtige Person besitzt am 1.1.2028:
- Bankguthaben: 100.000 €
- Aktienportfolio (börsennotiert): 400.000 €
- Keine Immobilien, keine Schulden
Entwicklung im Jahr 2028
- Zinsen auf Bankguthaben: 2.000 €
- Dividenden aus Aktien: 8.000 €
- Marktwert Aktien am 31.12.2028: 460.000 €
→ Wertzuwachs: 60.000 € - Keine Verkäufe im Jahr
Da es sich um börsennotierte Wertpapiere handelt, greift die Vermögenszuwachssteuer (vermogensaanwasbelasting) – also Besteuerung auch der nicht realisierten Wertsteigerung.
Schritt 1: Ermittlung des steuerpflichtigen tatsächlichen Ertrags
| Komponente | Betrag (€) |
|---|---|
| Zinsen | 2.000 |
| Dividenden | 8.000 |
| Unrealisierter Kursgewinn | 60.000 |
| Gesamtertrag | 70.000 |
Schritt 2: Abzug des Einkommensfreibetrags
Geplanter Freibetrag auf Box-3-Einkünfte: 1.800 €
70.000 € – 1.800 € = 68.200 € steuerpflichtiger Ertrag
Schritt 3: Anwendung des Steuersatzes
Geplanter Steuersatz: 36 %
68.200 € × 36 % = 24.552 € Steuer
Ergebnis
Die Person zahlt für 2028:
24.552 € Box-3-Steuer
Vergleich: Was wäre ohne Kursanstieg passiert?
Nehmen wir an, die Aktien wären im Wert konstant geblieben.
Dann ergäbe sich:
- Zinsen: 2.000 €
- Dividenden: 8.000 €
- Kein Wertzuwachs
Gesamtertrag: 10.000 €
Abzüglich Freibetrag 1.800 € → 8.200 €
Steuer: 8.200 € × 36 % = 2.952 €
→ Die Steuerbelastung hängt also massiv von der Marktentwicklung ab.
Kritische Einordnung
1. Liquiditätsproblem
Im ersten Szenario muss die Person 24.552 € Steuer zahlen, obwohl:
- nur 10.000 € tatsächlich als Liquidität zugeflossen sind,
- der Großteil (60.000 €) nur ein Buchgewinn ist.
Sie müsste ggf. Aktien verkaufen, um die Steuer zu finanzieren.
2. Hohe Volatilität
Ein Kursanstieg von 15 % führt zu einer Steuerquote von:
24.552 € / 70.000 € = effektiv 35,07 % des Gesamtertrags
Aber bezogen auf tatsächlich erhaltene Liquidität (10.000 €) beträgt die Steuer 245 % des Cash-Ertrags.
3. Was passiert bei Kursverlusten?
Im umgekehrten Fall (z. B. –60.000 € Kursverlust) würde ein negativer Gesamtertrag entstehen.
Geplant ist eine Verlustverrechnung bzw. Verlustvortrag – ohne diese wäre das System nicht tragfähig.
Kurzfazit
Das neue System:
- ist ökonomisch näher am „echten“ Einkommen,
- erhöht aber die Volatilität der Steuerbelastung,
- verschiebt das Risiko von fiktiver Überbesteuerung hin zu Liquiditäts- und Bewertungsproblemen,
- begünstigt stabile, niedrig volatile Vermögensformen gegenüber wachstumsstarken Anlagen.