Politisch motivierte Gewalt im ersten Halbjahr 2025: AfD am stärksten betroffen – Bundesregierung sieht keine systematische Einschüchterung

Zusammenfassung der Bundestagsdrucksache 21/1171 vom 06.08.2025:

Die Bundesregierung legt in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion umfassend Zahlen zu politisch motivierten Straftaten gegen Parteien und ihre Vertreter im ersten Halbjahr 2025 vor. Grundlage sind die Erhebungen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) zum Stichtag 30. Juni 2025. Die Angaben sind vorläufig und können sich durch Nachmeldungen noch ändern.

1. Straftaten gegen Parteimitglieder und -repräsentanten:

Insgesamt wurden 2.210 Straftaten gegen Repräsentanten oder Mitglieder der im Bundestag vertretenen Parteien registriert. Davon entfielen:

  • 808 Fälle auf die AfD (davon 648 PMK-rechts),
  • 514 auf Bündnis 90/Die Grünen (davon 353 PMK-sonstige Zuordnung),
  • 477 auf die CDU,
  • 362 auf die SPD,
  • 114 auf die Linke,
  • 103 auf die FDP und
  • 68 auf die CSU.

Besonders hervorzuheben ist die Dominanz rechtsextremer Tatmotivationen bei Angriffen auf die AfD. Gleichzeitig sind gegen die Grünen sowie gegen die SPD auffallend viele Fälle unter „sonstige Zuordnung“ klassifiziert, was auf schwerer zuzuordnende Motivlagen hinweist.

2. Gewalt- und Äußerungsdelikte:

Von den Gesamtstraftaten waren 98 Gewaltdelikte und 174 Äußerungsdelikte:

  • Gewaltdelikte:
    • AfD am stärksten betroffen mit 68 Fällen (davon 61 PMK-rechts),
    • SPD: 9,
    • CDU: 7,
    • jeweils 4 bei Grünen, Linken und FDP, CSU meldete keine Fälle.
  • Äußerungsdelikte:
    • Grüne: 54,
    • AfD: 51,
    • SPD: 30,
    • CDU: 19,
    • Linke: 15,
    • FDP: 3,
    • CSU: 2.

3. Angriffe auf Parteieinrichtungen:

Es wurden 380 Angriffe auf Parteigebäude gemeldet. Verteilung:

  • AfD: 122,
  • CDU: 102,
  • Grüne: 69,
  • SPD: 53,
  • Linke: 29,
  • FDP: 9,
  • CSU: 11.

Der Großteil waren Sachbeschädigungen – insbesondere bei der AfD (105 Fälle), CDU (89) und Grünen (56). Brand- oder Sprengstoffdelikte wurden nicht registriert.

4. Angriffe auf Wahlplakate:

Mit 9.462 Fällen bilden sie die größte Kategorie politisch motivierter Angriffe:

  • Grüne: 2.760,
  • AfD: 2.652,
  • SPD: 1.701,
  • CDU: 1.738,
  • Linke: 789,
  • FDP: 620,
  • CSU: 249.

Auch hier dominiert PMK-rechts als Tatmotivation, besonders gegen AfD und CDU, während die Grünen am stärksten von PMK-sonstige Zuordnung betroffen sind.

5. Einschätzung der Bundesregierung:

Die Bundesregierung sieht keine Hinweise auf systematische Einschüchterungskampagnen gegen AfD-Mitglieder oder potenzielle Wähler. Ebenso gebe es keine Anzeichen, dass das Anzeige- und Meldeverhalten von Behörden oder Organisationen zu einer einseitigen Verzerrung der Statistik führe. Das BKA beobachte jedoch laufend politisch motivierte Straftaten in enger Abstimmung mit Landesbehörden.

6. Relevanz für GETZ (Gemeinsames Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum):

Im GETZ-links wurden drei Fälle thematisiert – zwei betreffen die AfD, einer die CDU. Im GETZ-rechts betraf ein Fall die Grünen. Dies zeigt, dass Einzelfälle extremistisch motivierter Gewalt auch übergeordnete sicherheitsbehördliche Relevanz erlangen.


Kritische Einordnung:

Die Zahlen dokumentieren eine besorgniserregende Zunahme politisch motivierter Delikte, wobei Gewalt gegen AfD-Vertreter eine herausragende Rolle spielt. Die hohe Zahl von Angriffen auf Wahlplakate quer durch alle Parteien deutet auf eine zunehmende Verrohung des politischen Diskurses und eine sinkende Hemmschwelle zur Sachbeschädigung hin.

Gleichzeitig fällt auf, dass die Kategorie „sonstige Zuordnung“ erheblich an Bedeutung gewonnen hat, insbesondere bei Delikten gegen die Grünen. Dies legt nahe, dass viele Taten nicht mehr klassisch rechts- oder linksextrem eingeordnet werden können – ein Hinweis auf ein diffuses, möglicherweise ideologiefreies Protestmilieu, das sich zunehmend radikalisiert.

Der Bundesregierung ist kein strukturelles Muster der Einschüchterung bekannt. Diese Bewertung ist politisch nachvollziehbar, entbehrt jedoch nicht einer gewissen Fragwürdigkeit – insbesondere angesichts der auffälligen Häufung von Straftaten gegen bestimmte Parteien. Eine vertiefte, wissenschaftlich fundierte Analyse der Täterprofile und Motivlagen wäre dringend geboten, um dem wachsenden Phänomen politisch motivierter Gewalt nachhaltig zu begegnen.


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