Projekt „Feminismus in Aktion für Strukturelle Transformation“ (FAST)

Die Dokumentation bezieht sich auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Rocco Kever, Matthias Rentzsch, Johann Martel sowie weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag zum Projekt „Feminismus in Aktion für Strukturelle Transformation“ (FAST), das vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) seit 2023 mit einem Fördervolumen von 8 Millionen Euro unterstützt wird. Das Vorhaben wird durch die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH in den Partnerländern Armenien, Kolumbien, Ruanda und Tunesien umgesetzt. Die Laufzeit des Projekts erstreckt sich vom 1. Oktober 2023 bis zum 31. September 2026.

Hintergrund des Projekts

Das Ziel des FAST-Projekts ist die Förderung geschlechtergerechter Strukturen durch die Verankerung sogenannter „feministischer Kernprinzipien“ in staatlichen und zivilgesellschaftlichen Institutionen. Besondere Schwerpunkte liegen auf innovativen Ansätzen wie „Data Feminism“, dem Aufbau von Best Practices sowie der Bekämpfung von Herausforderungen wie geschlechtsbasierter Gewalt oder ungleicher Verteilung von Care-Arbeit.

Länderbezogene Schwerpunkte:

  • Armenien: Fokus liegt auf der Prävention geschlechtsbasierter Gewalt sowie der Erhebung und Nutzung von Daten zur Gleichberechtigung der Geschlechter.
  • Kolumbien: Betonung der Verbindung zwischen Frieden, Klimawandel und Feminismus; Förderung feministischer Vernetzung. Es wird explizit nach Maßnahmen zur sozioökonomischen Reintegration ehemaliger Kämpferinnen gefragt.
  • Tunesien: Ziel ist es, Geschlechterhierarchien und -ausschluss in Bereichen wie erneuerbare Energien und guter Regierungsführung abzubauen. Dabei werden insbesondere Frauen aus der Energiewirtschaft zusammengebracht.
  • Ruanda: Schwerpunkte sind die Stärkung guter Regierungsführung, Datenerhebung für die Gleichberechtigung der Geschlechter und die Prävention geschlechtsbasierter Gewalt – unter Berücksichtigung der Nachwirkungen des Genozids von 1994.

Kontext der Anfrage

Die Fragesteller kritisieren, dass die Antwort auf eine vorangegangene Schriftliche Frage 69 unzureichend sei, da sie weder die inhaltliche Ausgestaltung der „feministischen Kernprinzipien“ noch die konkreten Maßnahmen zur Mittelverwendung transparent darlege. Eine detaillierte Aufklärung erscheint notwendig, um die Effektivität, Nachhaltigkeit und Rechtfertigung der Mittelverwendung im Einklang mit den Interessen der deutschen Steuerzahler zu gewährleisten.

In ihrer Vorbemerkung betont die Bundesregierung die Grenzen der parlamentarischen Kontrolle, da diese nicht in administrative Überkontrolle münden dürfe. Die Umsetzung von entwicklungspolitischen Projekten liege grundsätzlich in der Zuständigkeit der Exekutive. Zudem seien Modulvorschläge und Projektdetails das Ergebnis eines Verhandlungsprozesses zwischen BMZ, Partnerländern und Durchführungsorganisationen und daher nicht vollständig offenzulegen.

Antworten auf die Fragen

Allgemeine Informationen

  • Stand der Mittelverwendung (Frage 1): Bisher wurden 1.799.175,78 Euro ausgezahlt. Da das Projekt aber noch läuft, können keine abschließenden quantifizierbaren Ergebnisse genannt werden.
  • Aufteilung der Fördersumme (Frage 2): Das Projekt wurde nicht pro Land beauftragt, sondern als Ganzes. Eine finale Mittelaufteilung erfolgt erst nach Abschluss.
  • Auswahl der Partnerländer (Frage 3): Die Auswahl basiert auf mehreren Kriterien wie Synergiepotential, Portfolioanalysen und SWOT-Analysen. Risikofaktoren wie politische Stabilität oder Korruptionsanfälligkeit werden berücksichtigt.
  • Korruptionsprävention (Frage 4): Antikorruption ist ein Qualitätsmerkmal der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Es gelten verbindliche Vorgaben und internationale Standards.
  • Kontrollmechanismen (Frage 5): Es gibt regelmäßige Berichte zu Zielen, Indikatoren und Wirkungsketten sowie Evaluierungen am Ende der Projektlaufzeit.
  • IATI-Daten (Frage 6): Das BMZ veröffentlicht monatlich aktualisierte Daten nach IATI-Standard. Ein Transparenzportal stellt die Daten für die Öffentlichkeit verständlich bereit.

Partnerländer und spezifische Projekte

  • Armenien (Fragen 33–35): Unterstützung bestehender Initiativen zur Prävention geschlechtsbasierter Gewalt und zur Datenerhebung für Gleichberechtigung. Konkrete quantitative Ergebnisse liegen noch nicht vor.
  • Kolumbien (Fragen 20–23): Keine eigenständigen Programme initiiert, sondern Anbindung an nationale Strategien wie den Aktionsplan zu Gender und Klimawandel. Keine direkten Maßnahmen zur Reintegration ehemaliger Kämpferinnen.
  • Tunesien (Fragen 24–26): Unterstützung von Netzwerken weiblicher Fachkräfte im Energiesektor sowie Beratung bei Leitfäden zur Nutzung geschlechtsspezifischer Daten. Konkrete Zahlen über erreichte Frauen liegen noch nicht vor.
  • Ruanda (Fragen 27–32): Keine neuen Projekte, sondern Begleitung bestehender Initiativen zur Prävention geschlechtsbasierter Gewalt und zur Verbesserung von Meldemechanismen. Keine direkte Unterstützung von Dienstleistungen für Überlebende.

Methodik und Monitoring

  • Indikatoren und Wirkungsketten (Fragen 9, 13–14, 19): Das Projekt nutzt ein Monitoringsystem, das vierteljährlich die Zielerreichung überprüft. Wirkungsketten werden evaluiert, um Kausalität zwischen Aktivitäten und Ergebnissen sicherzustellen.
  • Evaluationsmechanismen (Fragen 10, 43): Evaluierungen finden am Ende der Projektlaufzeit statt. Bislang wurden keine durchgeführt, da das Projekt noch läuft.
  • Nachhaltigkeit (Frage 11): Nachhaltigkeit wird bereits in der Projektplanung berücksichtigt, indem Kapazitäten der Partner gestärkt werden.
  • Effizienz (Frage 12): Keine konkreten Kennzahlen genannt, Hinweis auf allgemeine Prinzipien der Entwicklungszusammenarbeit.

Politischer und ideeller Rahmen

  • Feministische Kernprinzipien (Fragen 38–40, 44–49): Alle im Dritten entwicklungspolitischen Aktionsplan genannten Prinzipien werden umgesetzt, darunter intersektionale Perspektiven, Partizipation marginalisierter Gruppen und Einbindung von Männern und Jungen.
  • Intersektionalität (Frage 41): In Armenien wird beispielsweise auf strukturell benachteiligte Jugendliche aus ländlichen Gegenden fokussiert. In Ruanda arbeitet das Projekt mit Organisationen, die besonders Frauen mit HIV oder Behinderung unterstützen.
  • Einbindung von Männern und Jungen (Frage 49): In allen Partnerländern werden Männer in Trainings und Sensibilisierungsprogramme eingebunden, etwa zu gendergerechter Datenerhebung oder Präventionsmaßnahmen gegen geschlechtsbasierte Gewalt.

Finanzielle Aspekte

  • Verwaltungskosten (Frage 8): Da das Projekt noch nicht abgeschlossen ist, liegen keine finalen Angaben zu Verwaltungskosten vor.
  • Partneranteile (Frage 52): Der Eigenanteil der Partnerländer wird nicht konkret beziffert. Es handelt sich um Geld- oder Sachleistungen, deren Überprüfung Teil der üblichen Kontrollmechanismen ist.

Zukunft und Risiken

  • Fortsetzung des Projekts (Frage 50): Derzeit keine Pläne für eine Fortsetzung nach 2026.
  • Risikomanagement (Frage 51): Bisher wurden keine Risiken identifiziert, die Zweckbindung der Mittel wird durch etablierte Kontrollmechanismen gesichert.

Schlussfolgerung

Das FAST-Projekt ist ein Beispiel für die Umsetzung feministischer Entwicklungsstrategien im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Es zielt darauf ab, langfristige strukturelle Veränderungen hin zu mehr Geschlechtergerechtigkeit zu initiieren. Die Anfragenden forderten jedoch eine stärkere Transparenz hinsichtlich der Mittelverwendung, der konkreten Maßnahmen und der Evaluationsergebnisse. Die Bundesregierung betonte sowohl die laufende Natur des Projekts als auch die institutionellen Mechanismen zur Qualitätssicherung und Kontrolle.


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