Regenbogenflagge?

Für „Die Grünen” scheint es nichts Wichtigeres zu geben als das Hissen der Regenbogenflagge.

Die Drucksache 21/932 des Deutschen Bundestages vom 21. Juli 2025 dokumentiert eine Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema „Setzen der Regenbogenflagge an den Dienstgebäuden des Bundes“. Anlass der Anfrage ist ein Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) vom 28. April 2025, in dem neue Anwendungshinweise für das Hissen der Regenbogenflagge erlassen wurden.

Konkret regelt das Schreiben restriktiv, dass die Regenbogenflagge künftig nur noch an einem einzigen Tag im Kalenderjahr an Bundesdienstgebäuden gesetzt werden dürfe. Sollte sie bereits zu einem Anlass gehisst worden sein, sei dies für ein weiteres Ereignis im selben Jahr unzulässig. Diese Einschränkung steht im Gegensatz zu einem früheren Schreiben der damaligen Bundesinnenministerin Nancy Faeser vom 6. April 2022, das offenbar liberaler gehandhabt wurde.

Die Grünen-Abgeordneten stellen in ihrer Anfrage unter anderem folgende kritische Fragen an die Bundesregierung:

  1. Wer hat die neuen Anwendungshinweise initiiert und versendet?
  2. War Nancy Faeser über die Erstellung informiert und hat sie diese Hinweise autorisiert?
  3. War Alexander Dobrindt – zum Zeitpunkt des Schreibens noch nicht im Amt – bereits vor seinem Amtsantritt am 6. Mai 2025 involviert?
  4. Welche konkreten Behörden oder Einrichtungen des Bundes haben Nachfragen gestellt, die als Begründung für das neue Regelwerk herangezogen wurden?
  5. Wann gingen diese Nachfragen jeweils ein?
  6. Haben die neuen Anwendungshinweise rechtlich verbindlichen Charakter?
  7. Gilt der Beflaggungserlass der Bundesregierung von 2005 auch für den Deutschen Bundestag und ist das neue Schreiben darin eingeschlossen?
  8. Auf welcher verfassungsrechtlichen Grundlage beruht diese Auffassung?

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