Regierungspressekonferenz vom 19. Mai 2025

Datum: 19. Mai 2025 Quelle: Regierungspressekonferenz | BPK“

Überblick:

Die Regierungspressekonferenz vom 19. Mai 2025 befasste sich mit einer Reihe wichtiger Themen, darunter bevorstehende Reisen deutscher Minister, Sanktionen gegen Russland, die Lage in Gaza, Grenzkontrollen und das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Die Sprecher der verschiedenen Ministerien gaben Auskunft zu aktuellen Entwicklungen und den Positionen der Bundesregierung.

Hauptthemen und Kernbotschaften:

  1. Internationale Reisen und Kooperation:
  • G7 Finanzministertreffen (Banff, Kanada, 20.-22. Mai): Bundesfinanzminister Last Klingbeil wird an diesem Treffen teilnehmen. Zentrale Themen sind die Entwicklung der Weltwirtschaft, Maßnahmen zur Wachstumsförderung und die weitere Unterstützung der Ukraine angesichts des russischen Angriffskriegs. Auch aktuelle handelspolitische Fragen und der Austausch über Investitionen und Wachstumsimpulse stehen auf der Agenda.
  • EU Forschungsministertreffen (Brüssel, 23. Mai): Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt Dorothee Bär wird an diesem Treffen teilnehmen. Die Teilnahme kurz nach Amtsbeginn soll die zentrale Bedeutung der europäischen Forschungszusammenarbeit für Deutschland unterstreichen. Geplant ist der Austausch zur künftigen EU-Forschungs- und Innovationsförderung zur Positionierung Europas als Magnet für Spitzentalente. Es sollen Ratsempfehlungen zum Europäischen Forschungsraum (ERA Policy Agenda 2025-27) und Ratsschlussfolgerungen zu KI in der Wissenschaft verabschiedet werden. Die Ministerin wird sich für ein „starkes und eigenständiges 12. EU-Programm für Forschung und Innovation“ einsetzen.
  1. Sanktionen gegen Russland und eingefrorene Vermögenswerte:
  • G7 Diskussion über eingefrorene russische Vermögenswerte: Die Verwendung der Erlöse aus eingefrorenen russischen Vermögenswerten zur Finanzierung von Munitionseinkäufen (bezogen auf die Ankündigung Finnlands) wird Thema bei den G7 Finanzministern sein.
  • Position der Bundesregierung zu eingefrorenen Staatsvermögen: Der Standpunkt der Bundesregierung hat sich nicht geändert. Das Modell, bei dem „die Erlöse aus dem eingefrorenen Vermögen genutzt werden findet bereits Anwendungen und dass der Bestand des russischen Zentralbankvermögens bleibt dabei aber unberührt und damit bleiben grundlegende völkerrechtliche Prinzipien wie die Staatenimmunität gewahrt“.
  • Eingefrorene Vermögen von Oligarchen: Zu anderen eingefrorenen russischen Gütern von Oligarchen liegen dem Ministerium derzeit keine Informationen vor.
  • Juristische Prüfung der Beschlagnahme: Die juristische Prüfung der gesamten „Frozen Assets“ der Staatsbankgelder läuft fortwährend und wird regelmäßig aktualisiert. Es gibt keine neue Anordnung dafür.
  • Kontinuierliche Überprüfung des Sanktionskatalogs: Es gibt einen „permanenten Überprüfungsprozess des ganzen Sanktionskatalogs“. Das 17. Sanktionspaket steht zur Ratifikation, das 18. Sanktionspaket ist in Vorbereitung und resultiert aus der Kiew-Ankündigung. Sämtliche Optionen werden geprüft, die Abstimmung erfolgt innerhalb der EU und mit den USA.
  • Unmittelbarer Sanktionsmechanismus: Der Bundeskanzler hat seine Zusage eingehalten, den Sanktionsprozess für das 18. Paket „unmittelbar nacher Ablauf der Frist am Montag“ in Gang zu setzen.
  • Nordstream Sanktionen: Die Bundesregierung unterstützt die Elemente des 18. Sanktionspakets, die Nordstream betreffen, einschließlich der von der EU-Kommissionspräsidentin angekündigten Sanktionen gegen Nordstream 1 und 2.
  • Wirksamkeit der bisherigen Sanktionen: Ein Blick auf die russischen Wirtschaftsdaten zeige, „dass die Sanktionen durchaus ihre Wirkung zeigen“. Die Wirkung werde in der Öffentlichkeit „möglicherweise unterschätzt“. Beispiele seien die Auswirkungen auf die „Schattenflotten“.
  • Anfangssanktionen nicht zu „lasch“: Sanktionen seien als Zeichen und Botschaft gedacht, um Russland zum bedingungslosen Waffenstillstand aufzufordern. Die Sanktionen sind eine „begleitende Maßnahme“.
  • Telefonat Bundeskanzler mit Donald Trump: Das Telefonat am Vortag (18. Mai) diente der Vorbereitung des anstehenden Gesprächs zwischen dem amerikanischen und russischen Präsidenten. Es fand „in einem hohen hohen Einvernehmen statt“. Es gab keine Inhalte aus dem Telefonat, die mitgeteilt werden konnten. Es dauerte etwa 45 Minuten und fand auf Englisch statt.
  • Koordination mit den USA: Die Abstimmung bezüglich der Sanktionen erfolgt „in der Abstimmung mit den europäischen Partnern ganz zentral ist natürlich auch dass äh die USA ein potenzielles Sanktionspaket begleiten werden und das ist sehr sehr abhängig vom Ausgang des heutigen Gesprächs“. Gemeinsame Sanktionen sind „prinzipiell wirksamer“.
  • Rolle Chinas: Es gab ein Telefonat des Außenministers Wadephul mit seinem chinesischen Counterpart, bei dem „der Krieg den Russland in der Ukraine führt die europäischen Kerninteressen betrifft und die europäische Friedensordnung angreift“ thematisiert wurde.
  1. Lage in Rumänien:
  • Gratulation an Wahlsieger Nicusor Dan: Der Bundeskanzler hat dem Wahlsieger der Stichwahl in Rumänien, Nico Jordan, gratuliert. Die Bundesregierung sieht das Wahlergebnis als „ein starkes und sicheres ein starkes Zeichen ist für ein sicheres Europa“. Es sei eine „sehr gute Nachricht“.
  • Signalwirkung für proeuropäische Kräfte: Die Bundesregierung glaubt, „dass alle in Europa diese Wahl zu interpretieren wissen“ und es sei ein „Zeichen der Stabilität“.
  1. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und EU-Lieferkettenrichtlinie:
  • Bestätigung der Wirkung durch Studie: Eine Studie von Menschenrechts- und Entwicklungsorganisationen, die heute vorgestellt wurde, bestätige, dass das LkSG wirkt. Dies sei eine Bestätigung für die Ministerin, dass „auf Unternehmen entsprechend Einfluss genommen wird ihrer Verantwortung weltweit nachzukommen“.
  • Fahrplan und EU-Richtlinie: Die Ministerin hat „deutlich gemacht was ihr Verständnis des Koalitionsvertrags und der des weiteren Fahrplans und des Umgangs mit dem Lieferkettengesetz ist“. Die Studie unterstreicht dies. Zu weiteren Gesprächen innerhalb der Koalition zum Thema Abschaffung des Gesetzes oder Umsetzung der EU-Richtlinie werden keine Auskünfte gegeben.
  1. NATO-Ziele und Verteidigungsausgaben:
  • Festlegung der Position: Die Bundesregierung wird ihre Position zu den NATO-Zielen festlegen, nachdem der Haushalt eingebracht und verhandelt wurde, und parallel dazu der Prozess in der NATO bezüglich der Fähigkeitsziele abgeschlossen ist. Man wolle diesen Prozessen nicht vorgreifen.
  • Einigkeit über zusätzliche Investitionen: Es besteht „Konsens zwischen auch dem Bundeskanzler und dem Haußenminister dass dass wir da erhebliche zusätzliche Investitionen notwendig sind sehen und auch gerade diese europäischen Anteile in der NATO zu stärken“.
  • Truppenreduzierung durch USA: Zu Berichten über geplante Gespräche der USA zur möglichen Reduzierung ihrer Truppen in Europa kann das Verteidigungsministerium noch nichts sagen, beobachtet die Situation jedoch und ist im engen Austausch mit den USA.
  • Ziel „stärkste konventionelle Armee Europas“: Militärische Stärke messe sich „in vielerlei Dingen“, nicht nur an Truppenstärken, sondern auch an Ausstattung und Anpassung an moderne Kriegsführung (z.B. Drohnenkrieg). Das Ziel sei „ambitioniert“ und ein „sehr langer Prozess“. Es gelte das im Koalitionsvertrag verabredete Ziel, die „Verteidigungsfähigkeit Verteidigungsbereitschaft“ auszubauen.
  • Personalaufwuchs der Bundeswehr: Die Personalsituation ist eine „Herausforderung“. Der Aufwuchs des aktiven Personals ist ein „zentrales und strategisches Ziel“. Es gibt einen „positiven Trend“ bei Bewerbungen und Einstellungen. Die Anzahl der Bundespolizisten an den Grenzen wird schrittweise von 11.000 auf 14.000 erhöht.
  1. Arbeitsfähigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH):
  • Sperrung von E-Mails durch Microsoft: Die Bundesregierung hat die Medienberichte zur Kenntnis genommen. Deutschland ist „einer der wichtigsten Unterstützer des Internationalen Strafgerichtshofs“. Es laufen Gespräche über die „weitere Arbeitsfähigkeit des ISGH“.
  • Schlussfolgerungen für Deutschland: Momentan gibt es „keinen Anlass“ die Abhängigkeit von durch US-Recht sanktionierbaren Infrastrukturanbietern „im Detail zu verändern“. Die Frage der Autonomie und Eigenen Handlungsfähigkeit wird „ständig“ geprüft.
  • Haftbefehl gegen Netanjahu: Die Bundesregierung hält sich an das Völkerrecht und das Gericht kann seine Arbeit nachgehen. Eine deutsche Kommentierung über die Umsetzung des Haftbefehls „verändert das Verfahren nicht“. Weder ein Besuch Netanjahus noch eine Reise des Kanzlers nach Israel stehen an, daher stelle sich die Frage nicht.
  • Kritik an US-Vorgehen: Auf die Frage, ob Deutschland den Angriff der USA auf die Arbeitsfähigkeit des IStGH verurteilt, wiederholte der Sprecher, dass Deutschland zur Unabhängigkeit des Strafgerichtshofs stehe und größter Unterstützer bleibe, was bedeute, dass er arbeitsfähig sein müsse. Eine explizite Verurteilung wurde vermieden.
  • Steinmeiers Äußerung: Zur Äußerung von Bundespräsident Steinmeier, israelische und deutsche Regierung sollten verhindern, dass es zu einem Besuch Netanjahus in Deutschland kommt, wurde wiederholt, dass die israelische Regierung keinen Besuchswunsch geäußert habe und es derzeit keine Besuchsplanung gebe.
  1. Migrationspolitik und Grenzkontrollen:
  • Kritik an Grenzkontrollen: Das Innenministerium hat einen kritischen Report zu den Grenzkontrollen zur Kenntnis genommen, kann sich aber noch nicht dazu äußern, da er gerade erst vorgestellt wurde.
  • Notwendigkeit der Grenzkontrollen: Die ausgeweiteten Grenzkontrollen sind ein „großer Kraftakt“ für die Bundespolizei, aber „notwendig“. Die Bundespolizei kann „Großlagen stemmen“. Es werde geprüft, wie dies dauerhaft und im Einklang mit dienstrechtlichen Vorschriften gehandhabt werden kann.
  • Unterstützung des Außengrenzschutzes: Deutschland ist „Verpflichtungen gegenüber unseren europäischen Partnern eingegangen“ bezüglich der Unterstützung beim Außengrenzschutz.
  • Personalaufwuchs der Bundespolizei: Die Zahl der Bundespolizisten an den Grenzen wird schrittweise von ungefähr 11.000 auf 14.000 erweitert. Ein genauer Zeitplan wird noch erarbeitet.
  • Kooperation mit Drittstaaten: Das Thema Drittstaaten ist im Koalitionsvertrag aufgenommen, allerdings unter dem Ziel, das „Verbindungselement zu streichen“. Das Ziel ist die rasche Umsetzung der „neuen europäischen Asylregeln die restriktiveren Asylregeln“. Migration ist ein europäisches Thema, das einen „hohen Konsens“ zur Adressierung und Reduzierung der Binnenmigration erfordert.
  • Rolle der bayerischen Grenzpolizei: Die eigentliche Aufgabe der Grenzkontrolle liegt bei der Bundespolizei. Zum konkreten Beitrag der bayerischen Grenzpolizei muss noch nachgeliefert werden.
  • Befugnisse der Bundespolizei: Die Bundespolizei wünscht sich mehr Befugnisse (z.B. Drohnen). Dies soll im neuen Bundespolizeigesetz formuliert werden, zu dem es aber noch keinen Zeithorizont für einen Entwurf gibt.
  • Begründung der Grenzkontrollen gegenüber der EU-Kommission: Die konkrete Begründung der Grenzkontrollen nach Artikel 72 AEUV (Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Schutz der inneren Sicherheit) wird der EU-Kommission in den kommenden Tagen dargestellt.
  • Dauerhaftigkeit der Grenzkontrollen: Auch wenn Polizeigewerkschaften die Belastung betonen, ist die Bundespolizei in der Lage, längerfristige Maßnahmen zu stemmen. Die Notwendigkeit und Dauer der Maßnahme bleiben bestehen, solange sie notwendig sind.
  • Auswirkungen auf Nachbarstaaten: Für ein Fazit zu den Auswirkungen der Maßnahmen auf andere Staaten ist es noch zu früh.
  • Nachschärfung der europäischen Asylreform: Diskutiert wird insbesondere das sogenannte „Verbindungselement“. Gespräche mit europäischen Partnern laufen, um eine gemeinsame Initiative zur Nachschärfung der europäischen Regeln zu prüfen.
  • Zahl der Zurückweisungen: Die Zahl der Zurückweisungen wird schrittweise steigen, da die Zahl der Kräfte an den Grenzen erhöht wird. Eine konkrete Umrechnung von Kräften und Zurückweisungen ist derzeit zu früh.
  1. Waffenlieferungen an die Ukraine:
  • Reduzierte Kommunikation: Die Bundesregierung wird „Details von Waffenlieferungen nicht mehr öffentlich kommentieren und diskutieren“. Es gibt aber weiterhin Berichtspflichten an das Parlament und die Gremien.
  • Ziel der reduzierten Kommunikation: Die Absicht ist, „die Möglichkeiten zu einer breiteren Befassung mit dem Thema reduzieren“ und Russland nicht in seiner Kriegsführung zu helfen.
  • Liste der Lieferungen: Die bisher öffentlich zugängliche Liste sollte weiterhin verfügbar sein, es könnte aber eine Umstellung im Gange sein, um die Kommunikationszesur zu verdeutlichen.
  • Inhalte der Kommunikation: Es werden keine Stückzahlen oder einzelnen Systeme mehr kommuniziert. Es wird über „allgemeine Unterstützungs-Schwerpunkte“ gesprochen, z.B. „Long Range Fire“.
  • Ausstattung der Bundeswehr: Über die Ausstattung der Bundeswehr wird weiterhin berichtet, da dies Teil des Haushaltsplans und der parlamentarischen Debatte ist.
  • Grund der reduzierten Kommunikation: Es ist ein „Gebot der militärischen Klugheit“ nicht jede Entscheidung zu kommunizieren, da dies „taktische Nachteile bringt für die Ukraine“. Es gehe darum, der Ukraine zu einer „glaubwürdigen Abschreckungskraft zu verhelfen“.
  • Taurus-Exportklauseln: Details zu Endverbleibsklauseln beim Taurus, insbesondere bezüglich der Turbine aus den USA, können vom Ministerium nicht beantwortet werden und müssen geprüft werden. Grundsätzlich sind Waffenexporte vertraglich geregelt.
  1. Lage in Gaza:
  • Humanitäre Hilfe: Die Bundesregierung ist „zutiefst besorgt“ über die Lage in Gaza. Es gab „sehr intensiven Kontakt“ des Außenministers mit seinem israelischen Amtskollegen. Die Entscheidung des israelischen Sicherheitskabinetts, wieder humanitäre Hilfe zuzulassen, wird begrüßt und als „guter und richtiger erster Schritt“ bezeichnet. Die klare Erwartung ist, dass dies „verstätigt wird“.
  • Geiseln und Waffenstillstand: Ziel ist es, die „restlichen Geiseln frei bekommen“. Es wird über laufende Verhandlungen in Doha gesprochen, und „alle Parteien aufgerufen die sie jetzt ernsthaft und mit großer Dringlichkeit zu führen um zu einem dauerhaften Waffenstillstand in Gaza zu kommen“.
  • Benötigte Hilfsgüter: Vor Beginn der Militärkampagne gingen etwa 500 LKW pro Tag nach Gaza. Da fast 2 Millionen Menschen dort leben und leiden, muss „sehr schnell sehr viel humanitäre Hilfe“ reinkommen.
  • Netanjahus Äußerungen: Die Äußerungen von Netanjahu zu den Gründen für die Hilfslieferungen werden nicht kommentiert.
  • Militärische Kontrolle des Gazastreifens: Die Bundesregierung lehnt eine „dauerhafte Besatzung“ des Gazastreifens ab, da dieser Teil der palästinensischen Gebiete ist und zu einer Zweistaatenlösung gehört. Israel hat das Recht, sich zu verteidigen und im Rahmen des humanitären Völkerrechts vorzugehen, aber nicht, dauerhaft zu besetzen.
  1. Koalitionsausschuss:
  • Zusammensetzung: Die Zusammensetzung des Koalitionsausschusses muss von den Parteien beantwortet werden, nicht von der Bundesregierung, da Mitglieder aus Regierung und Parteien teilnehmen.
  1. Gasspeicherumlage:
  • Zieldatum Ausgleich Bilanzierungskonto: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie kann derzeit keine Auskunft zur Gasspeicherumlage und dem Zieldatum für den Ausgleich des Bilanzierungskontos geben und muss nachliefern.
  1. Einstufung Atomenergie in EU:
  • Bericht der Financial Times: Zu Berichten, dass die neue Bundesregierung die Einstufung der Atomenergie als nachhaltig in Europa befürwortet und die Ministerin einen Brief mit 12 Regierungen unterstützt, kann das Ministerium keine Auskunft geben und muss nachliefern.
  1. Untersuchungsausschuss zur Russlandpolitik:
  • Forderung nach Untersuchungsausschuss: Die Bundesregierung kommentiert Äußerungen aus dem parlamentarischen Raum nicht. Sollte der Bundestag einen Untersuchungsausschuss einsetzen, wird sich die Bundesregierung „konstruktiv daran beteiligen“.
  • Verkauf von Gasspeichern an Gazprom: Zum Verkauf von Gasspeichern an Gazprom im Jahr 2015 wird kein Kommentar abgegeben.
  1. Deutsch-britisches Freundschafts- und Partnerschaftsabkommen:
  • Planung: Ein britisch-deutsches Freundschafts- und Partnerschaftsabkommen ist „weiter in der Planung“ und Gespräche laufen. Ein Abschlussdatum kann noch nicht genannt werden.

Fazit:

Die Regierungspressekonferenz zeigte, dass die Bundesregierung weiterhin stark auf internationale Kooperation setzt, insbesondere im Rahmen der G7 und der EU. Die Unterstützung der Ukraine bleibt ein zentrales Anliegen, wobei die Diskussion um die Nutzung eingefrorener russischer Vermögenswerte an Fahrt gewinnt. Die Sanktionspolitik wird als wirksam eingeschätzt und kontinuierlich fortentwickelt. Im Inland stehen die Themen Migration, insbesondere die Effektivität und Notwendigkeit der Grenzkontrollen, sowie die Stärkung der Verteidigungsfähigkeit im Vordergrund. Die Kommunikation über Waffenlieferungen wird aus strategischen Gründen angepasst. Die humanitäre Lage in Gaza wird mit Sorge betrachtet, wobei die Bundesregierung die Wiederaufnahme von Hilfslieferungen begrüßt, aber eine dauerhafte Besatzung ablehnt.


Wie hilfreich war dieser Beitrag?

Klicke auf die Sterne um zu bewerten!

Durchschnittliche Bewertung 0 / 5. Anzahl Bewertungen: 0

Bisher keine Bewertungen! Sei der Erste, der diesen Beitrag bewertet.

Es tut uns leid, dass der Beitrag für dich nicht hilfreich war!

Lasse uns diesen Beitrag verbessern!

Wie können wir diesen Beitrag verbessern?

Disclaimer: Dieser Beitrag dient lediglich zu allgemeinen Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Bitte konsultieren Sie vor jeder Anlageentscheidung einen unabhängigen Finanzberater