Reiseausweise für Flüchtlinge

Das Dokument Drucksache 21/1614 des Deutschen Bundestages ist die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Brandner, Martin Hess, Sascha Lensing und der Fraktion der AfD (Drucksache 21/1401) zum Thema „Reiseausweise* für Flüchtlinge“. Der Berichtsstand ist der 30. Juni 2025. Ziel der Anfrage war es, aktuelle Daten zur Ausstellung von Reiseausweisen für Flüchtlinge in Deutschland bereitzustellen, um frühere Informationen zu ergänzen.

Zusammenfassung der Antwort

1. Gesamtanzahl ausgestellter Reiseausweise für Flüchtlinge (Stand: 30. Juni 2025)

  • Zum Stichtag 30. Juni 2025 waren im Ausländerzentralregister (AZR) insgesamt 737.237 Reiseausweise für Flüchtlinge erfasst, die zwischen 2011 und 2025 ausgestellt wurden.
  • Die Daten für das Jahr 2010 liegen nicht mehr vor, da sie aufgrund gesetzlicher Löschfristen nicht mehr verfügbar sind.
  • Die Angaben für das Jahr 2025 sind vorläufig und unvollständig, da Nacherfassungen noch nicht abgeschlossen sind und daher nur eingeschränkt belastbar sind.

Wichtiger Hinweis: Im AZR wird pro Person nur ein einziger Reiseausweis gespeichert – meist der zuletzt ausgestellte. Daher spiegelt die Zahl keine Gesamtanzahl aller jemals ausgestellten Dokumente wider, sondern repräsentiert lediglich die aktuell registrierten Gültigen oder kürzlich Ersetzten.

2. Ausstellung nach Staatsangehörigkeit (2011–2025)

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Ausstellung nach Herkunftsstaaten:

StaatsangehörigkeitGesamt (2011–2025)
Syrien311.919
Irak96.057
Afghanistan85.429
Eritrea51.809
Iran40.123
Türkei38.338
Ungeklärt24.722
Somalia21.309
Staatenlos9.431
Pakistan6.987
Russische Föderation6.885
Nigeria4.445
Äthiopien3.987
Guinea3.709
Sri Lanka2.506
Übrige Staaten29.581

Hinweis: Syrische Staatsangehörige machen mit über 42 % der Gesamtausstellungen den größten Anteil aus.

Jahresverlauf der Ausstellungen (2011–2025)

Die Zahl der jährlich ausgestellten Reiseausweise stieg stark an, besonders ab 2015:

JahrAnzahl
20112
20126
201312
201453
20153.185
201610.149
20178.836
20189.059
201919.699
202022.469
202124.618
2022132.323
2023192.388
2024200.290
2025*114.148

* Stand: bis 30. Juni 2025 (prognostiziert ca. 228.000 im Gesamtjahr)

Auffälligkeit: Ein massiver Anstieg ist ab 2022 zu verzeichnen, was auf verstärkte Asylverfahren und Integrationsschritte hindeutet.

3. Ausstellung nach Bundesländern (2011–2025)

Die Verteilung der ausgestellten Reiseausweise auf die Bundesländer zeigt deutliche regionale Schwerpunkte:

BundeslandGesamt (2011–2025)
Nordrhein-Westfalen214.143
Niedersachsen82.303
Hessen75.978
Baden-Württemberg76.852
Bayern73.018
Schleswig-Holstein25.474
Rheinland-Pfalz31.841
Sachsen22.797
Berlin34.949
Brandenburg12.791
Sachsen-Anhalt16.025
Thüringen13.190
Hamburg23.117
Mecklenburg-Vorpommern8.275
Saarland18.507
Bremen7.977

Hinweis: Nordrhein-Westfalen hat mit weitem Abstand die meisten Reiseausweise ausgestellt – etwa ein Drittel aller dokumentierten Fälle.

4. Aktuell gültige Reiseausweise (Stand: 31. Juli 2025)

Zum Stichtag 31. Juli 2025 waren im AZR 573.644 gültige Reiseausweise für Flüchtlinge registriert. Die folgende Aufschlüsselung zeigt, bis wann diese gültig sind:

GültigkeitsendeAnzahl
202568.883
2026194.783
2027196.094
2028107.197
202962
2030666
2031754
203275
Länger als 20325.130
Gesamt573.644

Beobachtung: Der Großteil der gültigen Ausweise läuft zwischen 2026 und 2028 ab. Eine kleine Zahl ist langfristig (bis 2032 oder darüber hinaus) gültig, was auf besondere rechtliche Statuslagen (z. B. geduldete Personen mit längerer Aufenthaltsdauer) hindeuten könnte.

Fazit und Interpretation

  • Die Zahl der ausgestellten Reiseausweise für Flüchtlinge ist seit 2015 kontinuierlich gestiegen und erreichte ihren bisherigen Höhepunkt in den Jahren 2023 und 2024.
  • Die syrische Staatsangehörigkeit dominiert deutlich bei den Ausstellungen, gefolgt von Irak, Afghanistan und Eritrea – dies entspricht den Hauptherkunftsländern der Flüchtlingsbewegungen der letzten Jahre.
  • Nordrhein-Westfalen, Hessen, Niedersachsen und Baden-Württemberg sind die Bundesländer mit den höchsten Ausstellungszahlen, was auf dortige Schwerpunkte bei der Asylverfahrensabwicklung und Wohnsitzzuweisung hindeutet.
  • Die Daten beruhen auf dem Ausländerzentralregister, wobei nur je ein Dokument pro Person erfasst wird. Mehrfachausstellungen (z. B. bei Verlust oder Ablauf) werden daher nicht vollständig erfasst.

*Reiseausweise für Flüchtlinge – auch bekannt als „Blauer Pass“

Ein Reiseausweis für Flüchtlinge ist ein offizielles Reisedokument, das in Deutschland an anerkannte Flüchtlinge ausgestellt wird. Er ersetzt den regulären Reisepass des Herkunftslandes und ermöglicht internationale Reisen unter bestimmten Bedingungen.

Rechtsgrundlage und Zweck

  • Artikel 28 der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) bildet die rechtliche Basis.
  • Der Ausweis wird ausgestellt, weil es für Flüchtlinge unzumutbar oder gefährlich sein kann, sich einen Pass vom Herkunftsstaat zu besorgen.
  • Er dient als Passersatz, insbesondere für Reisen außerhalb Deutschlands.

Wer bekommt ihn?

  • Personen mit anerkanntem Flüchtlingsstatus nach § 3 Abs. 1 AsylG oder Art. 16a GG.
  • Auch Asylberechtigte können ihn erhalten.
  • Voraussetzung: Aufenthaltstitel und Schutzstatus in Deutschland.

Wohin darf man reisen?

  • In alle Länder, die die GFK oder das Protokoll von 1967 unterzeichnet haben.
  • Visumspflicht besteht in vielen Fällen trotzdem.
  • Reisen ins Herkunftsland sind verboten, da dies den Schutzstatus gefährden kann. (???Warum reisen sie dann nach Afghanistan und Syrien, wo sie angeblich mit dem Tod bedroht sind????)

Gültigkeit und Verlängerung

  • In der Regel 1 bis 3 Jahre gültig.
  • Nicht verlängerbar, sondern muss neu beantragt werden.
  • Ausnahme: Vorläufiger Reiseausweis (max. 1 Jahr, ohne Chip), der kann verlängert werden.

Unterschied zum „Grauen Pass“

DokumentFür wen?Zweck
Blauer PassAnerkannte FlüchtlingeErsatz für Heimatpass
Grauer PassStaatenlose PersonenEbenfalls Passersatz

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