Das Dokument Drucksache 21/1614 des Deutschen Bundestages ist die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Brandner, Martin Hess, Sascha Lensing und der Fraktion der AfD (Drucksache 21/1401) zum Thema „Reiseausweise* für Flüchtlinge“. Der Berichtsstand ist der 30. Juni 2025. Ziel der Anfrage war es, aktuelle Daten zur Ausstellung von Reiseausweisen für Flüchtlinge in Deutschland bereitzustellen, um frühere Informationen zu ergänzen.
Zusammenfassung der Antwort
1. Gesamtanzahl ausgestellter Reiseausweise für Flüchtlinge (Stand: 30. Juni 2025)
- Zum Stichtag 30. Juni 2025 waren im Ausländerzentralregister (AZR) insgesamt 737.237 Reiseausweise für Flüchtlinge erfasst, die zwischen 2011 und 2025 ausgestellt wurden.
- Die Daten für das Jahr 2010 liegen nicht mehr vor, da sie aufgrund gesetzlicher Löschfristen nicht mehr verfügbar sind.
- Die Angaben für das Jahr 2025 sind vorläufig und unvollständig, da Nacherfassungen noch nicht abgeschlossen sind und daher nur eingeschränkt belastbar sind.
Wichtiger Hinweis: Im AZR wird pro Person nur ein einziger Reiseausweis gespeichert – meist der zuletzt ausgestellte. Daher spiegelt die Zahl keine Gesamtanzahl aller jemals ausgestellten Dokumente wider, sondern repräsentiert lediglich die aktuell registrierten Gültigen oder kürzlich Ersetzten.
2. Ausstellung nach Staatsangehörigkeit (2011–2025)
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Ausstellung nach Herkunftsstaaten:
Staatsangehörigkeit | Gesamt (2011–2025) |
---|---|
Syrien | 311.919 |
Irak | 96.057 |
Afghanistan | 85.429 |
Eritrea | 51.809 |
Iran | 40.123 |
Türkei | 38.338 |
Ungeklärt | 24.722 |
Somalia | 21.309 |
Staatenlos | 9.431 |
Pakistan | 6.987 |
Russische Föderation | 6.885 |
Nigeria | 4.445 |
Äthiopien | 3.987 |
Guinea | 3.709 |
Sri Lanka | 2.506 |
Übrige Staaten | 29.581 |
Hinweis: Syrische Staatsangehörige machen mit über 42 % der Gesamtausstellungen den größten Anteil aus.
Jahresverlauf der Ausstellungen (2011–2025)
Die Zahl der jährlich ausgestellten Reiseausweise stieg stark an, besonders ab 2015:
Jahr | Anzahl |
---|---|
2011 | 2 |
2012 | 6 |
2013 | 12 |
2014 | 53 |
2015 | 3.185 |
2016 | 10.149 |
2017 | 8.836 |
2018 | 9.059 |
2019 | 19.699 |
2020 | 22.469 |
2021 | 24.618 |
2022 | 132.323 |
2023 | 192.388 |
2024 | 200.290 |
2025* | 114.148 |
* Stand: bis 30. Juni 2025 (prognostiziert ca. 228.000 im Gesamtjahr)
Auffälligkeit: Ein massiver Anstieg ist ab 2022 zu verzeichnen, was auf verstärkte Asylverfahren und Integrationsschritte hindeutet.
3. Ausstellung nach Bundesländern (2011–2025)
Die Verteilung der ausgestellten Reiseausweise auf die Bundesländer zeigt deutliche regionale Schwerpunkte:
Bundesland | Gesamt (2011–2025) |
---|---|
Nordrhein-Westfalen | 214.143 |
Niedersachsen | 82.303 |
Hessen | 75.978 |
Baden-Württemberg | 76.852 |
Bayern | 73.018 |
Schleswig-Holstein | 25.474 |
Rheinland-Pfalz | 31.841 |
Sachsen | 22.797 |
Berlin | 34.949 |
Brandenburg | 12.791 |
Sachsen-Anhalt | 16.025 |
Thüringen | 13.190 |
Hamburg | 23.117 |
Mecklenburg-Vorpommern | 8.275 |
Saarland | 18.507 |
Bremen | 7.977 |
Hinweis: Nordrhein-Westfalen hat mit weitem Abstand die meisten Reiseausweise ausgestellt – etwa ein Drittel aller dokumentierten Fälle.
4. Aktuell gültige Reiseausweise (Stand: 31. Juli 2025)
Zum Stichtag 31. Juli 2025 waren im AZR 573.644 gültige Reiseausweise für Flüchtlinge registriert. Die folgende Aufschlüsselung zeigt, bis wann diese gültig sind:
Gültigkeitsende | Anzahl |
---|---|
2025 | 68.883 |
2026 | 194.783 |
2027 | 196.094 |
2028 | 107.197 |
2029 | 62 |
2030 | 666 |
2031 | 754 |
2032 | 75 |
Länger als 2032 | 5.130 |
Gesamt | 573.644 |
Beobachtung: Der Großteil der gültigen Ausweise läuft zwischen 2026 und 2028 ab. Eine kleine Zahl ist langfristig (bis 2032 oder darüber hinaus) gültig, was auf besondere rechtliche Statuslagen (z. B. geduldete Personen mit längerer Aufenthaltsdauer) hindeuten könnte.
Fazit und Interpretation
- Die Zahl der ausgestellten Reiseausweise für Flüchtlinge ist seit 2015 kontinuierlich gestiegen und erreichte ihren bisherigen Höhepunkt in den Jahren 2023 und 2024.
- Die syrische Staatsangehörigkeit dominiert deutlich bei den Ausstellungen, gefolgt von Irak, Afghanistan und Eritrea – dies entspricht den Hauptherkunftsländern der Flüchtlingsbewegungen der letzten Jahre.
- Nordrhein-Westfalen, Hessen, Niedersachsen und Baden-Württemberg sind die Bundesländer mit den höchsten Ausstellungszahlen, was auf dortige Schwerpunkte bei der Asylverfahrensabwicklung und Wohnsitzzuweisung hindeutet.
- Die Daten beruhen auf dem Ausländerzentralregister, wobei nur je ein Dokument pro Person erfasst wird. Mehrfachausstellungen (z. B. bei Verlust oder Ablauf) werden daher nicht vollständig erfasst.
*Reiseausweise für Flüchtlinge – auch bekannt als „Blauer Pass“
Ein Reiseausweis für Flüchtlinge ist ein offizielles Reisedokument, das in Deutschland an anerkannte Flüchtlinge ausgestellt wird. Er ersetzt den regulären Reisepass des Herkunftslandes und ermöglicht internationale Reisen unter bestimmten Bedingungen.
Rechtsgrundlage und Zweck
- Artikel 28 der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) bildet die rechtliche Basis.
- Der Ausweis wird ausgestellt, weil es für Flüchtlinge unzumutbar oder gefährlich sein kann, sich einen Pass vom Herkunftsstaat zu besorgen.
- Er dient als Passersatz, insbesondere für Reisen außerhalb Deutschlands.
Wer bekommt ihn?
- Personen mit anerkanntem Flüchtlingsstatus nach § 3 Abs. 1 AsylG oder Art. 16a GG.
- Auch Asylberechtigte können ihn erhalten.
- Voraussetzung: Aufenthaltstitel und Schutzstatus in Deutschland.
Wohin darf man reisen?
- In alle Länder, die die GFK oder das Protokoll von 1967 unterzeichnet haben.
- Visumspflicht besteht in vielen Fällen trotzdem.
- Reisen ins Herkunftsland sind verboten, da dies den Schutzstatus gefährden kann. (???Warum reisen sie dann nach Afghanistan und Syrien, wo sie angeblich mit dem Tod bedroht sind????)
Gültigkeit und Verlängerung
- In der Regel 1 bis 3 Jahre gültig.
- Nicht verlängerbar, sondern muss neu beantragt werden.
- Ausnahme: Vorläufiger Reiseausweis (max. 1 Jahr, ohne Chip), der kann verlängert werden.
Unterschied zum „Grauen Pass“
Dokument | Für wen? | Zweck |
---|---|---|
Blauer Pass | Anerkannte Flüchtlinge | Ersatz für Heimatpass |
Grauer Pass | Staatenlose Personen | Ebenfalls Passersatz |