Rückabwicklung des Cannabisgesetzes: Versprechen und Realität

Das Cannabisgesetz (CanG), am 23. Februar 2024 vom Bundestag beschlossen und am 1. April 2024 in Kraft getreten, hat den kontrollierten Umgang mit Cannabis in Deutschland legalisiert. Es erlaubt Erwachsenen den Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis im öffentlichen Raum, bis zu 50 Gramm zu Hause und den Eigenanbau von bis zu drei Pflanzen. Seit dem 1. Juli 2024 sind nicht-gewerbliche Anbauvereinigungen erlaubt. Cannabis wurde aus dem Betäubungsmittelgesetz gestrichen, bleibt aber für Minderjährige verboten, mit strengen Auflagen zum Jugendschutz und Werbeverboten.

Friedrich Merz und das Versprechen der Rückabwicklung

Friedrich Merz hatte wiederholt angekündigt, das Cannabisgesetz im Falle einer Regierungsübernahme rückgängig zu machen. Im Vorfeld der Bundestagswahl 2024 und in öffentlichen Auftritten, etwa im TV-Duell, betonte er: „Wir wollen das wieder korrigieren.“ Die CDU sieht die Legalisierung als „schweren Fehler“ und will diese korrigieren, um insbesondere Jugendliche zu schützen und den Schwarzmarkt nicht zu fördern.

Realisierbarkeit einer Rückabwicklung

Eine vollständige Rückabwicklung des Cannabisgesetzes ist rechtlich und praktisch schwierig. Ex-Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach betonte, dass eine erneute Kriminalisierung schwer zu begründen wäre, da dies eine neue wissenschaftliche und gesellschaftliche Rechtfertigung erfordern würde. Verfassungsrechtliche Prinzipien wie Vertrauensschutz und Rechtssicherheit erschweren einen vollständigen Rückbau, da Konsumenten und Anbauvereinigungen bereits auf die Legalisierung vertrauen. Juristen halten es für wahrscheinlicher, dass eine CDU-geführte Regierung die Regelungen verschärft, etwa durch strengere Vorgaben für Anbauvereinigungen oder reduzierte Eigenanbaumengen.

Politisches Versprechen oder Wahlbetrug?

Die rechtlichen und praktischen Hürden waren bereits vor Verabschiedung des Gesetzes bekannt und öffentlich diskutiert. Merz’ Ankündigung war ein zentrales Wahlversprechen, um die CDU-Wählerschaft zu mobilisieren, kein rechtlich bindendes Commitment. Ob dies als „Wahlbetrug“ zu werten ist, hängt von der Perspektive ab: Politische Versprechen sind oft von Mehrheiten und Koalitionsverhandlungen abhängig. Merz war sich der Schwierigkeiten bewusst, nutzte das Versprechen aber als politisches Signal.

Fazit

Friedrich Merz hat klar versprochen, das Cannabisgesetz rückgängig zu machen, sollte die CDU die Regierung übernehmen. Eine vollständige Rückabwicklung ist jedoch rechtlich und praktisch komplex und könnte sich eher auf Verschärfungen beschränken. Das Versprechen war ein politisches Manöver, kein Betrug, doch die Umsetzung bleibt unsicher und hängt von politischen Mehrheiten ab.


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