Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Rüstungsexporte nach Israel“ (Drucksache 21/843, Stand: 10. Juli 2025)
Die Bundesregierung beantwortet eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zu den deutschen Rüstungsexporten nach Israel, insbesondere im Kontext des Gaza-Krieges nach dem Hamas-Angriff vom 7. Oktober 2023. Die Antwort gibt Aufschluss über genehmigte Ausfuhren, deren Umfang, Rechtsgrundlagen sowie die Haltung der Bundesregierung zu Transparenz und staatswohlbedingter Geheimhaltung.
Kernaussagen und Zahlen:
- Keine Genehmigungen wurden zwischen dem 18. und 31. Dezember 2024 für Ausfuhren nach Israel erteilt.
- Von Januar 2024 bis Juni 2025 wurden Einzelgenehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern im Gesamtwert von 250,58 Mio. Euro nach Israel bewilligt.
- Diese betrafen 20 verschiedene Ausfuhrlistenpositionen, darunter u. a. A0001 (Handfeuerwaffen), A0004 (Flugkörper), A0006 (gepanzerte Fahrzeuge), A0010 (Luftfahrzeuge) und A0022 (militärische Technologie).
- Kriegswaffengenehmigungen für Israel im Jahr 2024 und bis Juni 2025 werden aus früheren Antworten zitiert, jedoch nicht detailliert aufgeschlüsselt – mit Verweis auf das Staatswohl.
- Sammelausfuhrgenehmigungen bezogen sich regelmäßig auf Gemeinschaftsprogramme mit mehreren Ländern. Die genaue Höhe des auf Israel entfallenden Anteils lässt sich laut Bundesregierung nicht beziffern. In mindestens drei Fällen war Israel 2025 ausdrücklich beteiligt (z. B. in Programmen mit einem Volumen von 200 und 300 Mio. Euro).
- Dual-Use-Güter (zivile und militärisch nutzbare Güter) wurden ebenfalls nach Israel geliefert – etwa mit Genehmigungen im April, Juli und Dezember 2024 (Volumen: insgesamt ca. 50 Mio. Euro).
- Ein Handels- und Vermittlungsgeschäft wurde mit Bezug auf Israel genehmigt (Position A0009 – militärische Schiffe).
Politische und rechtliche Bewertung:
Die Bundesregierung verweist wiederholt auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2014, das ihr erlaubt, aus Gründen des Staatswohls Informationen zu verweigern, sofern dadurch außenpolitische Interessen beeinträchtigt werden könnten. Dies gilt u. a. für die detaillierte Aufschlüsselung von Einzelgenehmigungen, Art und Stückzahl der gelieferten Güter sowie deren etwaige Verwendung durch israelische Streitkräfte im Gazastreifen.
Zudem wird betont, dass nur über positiv abgeschlossene Genehmigungsentscheidungen berichtet werde – abgelehnte Anträge oder laufende Verfahren bleiben unbeantwortet. Auch mögliche Einsätze deutscher Rüstungsgüter im Gaza-Krieg werden nicht kommentiert, weder bestätigt noch ausgeschlossen.
Kritischer Befund:
Der Bericht legt nahe, dass Deutschland nach wie vor ein bedeutender Rüstungslieferant Israels ist, wobei ein erheblicher Teil der Lieferungen in den Zeitraum nach Beginn des Gaza-Kriegs fällt. Die rechtliche Argumentation zur Geheimhaltung wirkt konsistent, wirft jedoch Fragen hinsichtlich demokratischer Transparenz und parlamentarischer Kontrolle auf – insbesondere angesichts der zunehmenden zivilgesellschaftlichen und internationalen Kritik an Israels Kriegsführung und möglicher Völkerrechtsverstöße.
Die Antwort verdeutlicht das Spannungsfeld zwischen außenpolitischem Pragmatismus, sicherheitspolitischer Bündnistreue und menschenrechtlichen Prinzipien – ein klassisches Dilemma deutscher Rüstungsexportpolitik.