Sozialetat 2025: Rekordausgaben für Renten und Grundsicherung – Einschnitte bei Inklusion und Arbeitsmarktintegration

Zusammenfassung des Haushaltsentwurfs 2025 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (Einzelplan 11)

Der Haushaltsentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) bleibt mit geplanten Ausgaben von 190,3 Milliarden Euro erneut der ausgabestärkste Posten im Bundeshaushalt 2025. Damit entfallen mehr als ein Drittel des Gesamthaushalts auf diesen Bereich. Gegenüber 2024 bedeutet dies eine Erhöhung um rund 14,63 Milliarden Euro. Die Einnahmen des Ministeriums stagnieren bei 1,83 Milliarden Euro. Die erste Lesung des Etats ist für Freitag, den 11. Juli 2025, angesetzt.

1. Rentenversicherung und Grundsicherung im Alter

Der größte Teil des Budgets entfällt traditionell auf die gesetzliche Rentenversicherung sowie die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung:

  • Gesamtansatz: 134,38 Milliarden Euro (2024: 127,3 Mrd.)
  • Leistungen an die Rentenversicherung: 122,5 Milliarden Euro (2024: 116,27 Mrd.)
  • Zuschüsse im Detail:
    • Knappschaftliche RV: 4,77 Milliarden Euro (Rückgang)
    • Allgemeine RV: 48,21 Milliarden Euro
    • RV in Ostdeutschland: 12,83 Milliarden Euro
    • Zusätzlicher Bundeszuschuss: 32,1 Milliarden Euro
    • Kindererziehungszeiten („Mütterrente“): 19,2 Milliarden Euro
    • Grundsicherung im Alter/Erwerbsminderung: 11,75 Milliarden Euro

2. Grundsicherung für Arbeitsuchende

Auch die Ausgaben im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende steigen deutlich:

  • Gesamtvolumen: 51,96 Milliarden Euro (2024: 46,81 Mrd.)
  • Bürgergeld: 29,6 Milliarden Euro (2024: 26,5 Mrd.)
  • Unterkunft/Heizung: 13 Milliarden Euro (2024: 11,6 Mrd.)
  • Eingliederung in Arbeit: 4,1 Milliarden Euro (leicht rückläufig)

3. Menschen mit Behinderungen

Die Leistungen zur Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen werden deutlich gekürzt:

  • Inklusion: 389,62 Millionen Euro (2024: 523,7 Mio.)
  • Teilhabe gemäß Bundesteilhabegesetz: 135,45 Millionen Euro (2024: 234,03 Mio.)
  • Modellprojekte in SGB II und VI: 67,88 Millionen Euro (2024: 167,04 Mio.)

Kritische Würdigung

Der Haushaltsentwurf illustriert die strukturelle Prioritätensetzung des Sozialstaats in der Alterssicherung und Grundsicherung, reflektiert aber auch eine problematische Schwerpunktverschiebung. Während die Rentenversicherung weiter massiv gestützt wird – auch im Kontext demografischer Herausforderungen –, fällt die spürbare Kürzung im Bereich der Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen negativ ins Gewicht. Auch der leicht rückläufige Ansatz für arbeitsmarktpolitische Integrationsmaßnahmen deutet auf eine gewisse Schieflage hin, die eher auf passive Transferleistungen als auf aktivierende Sozialpolitik setzt. Damit bleibt der Etat – trotz nominellen Wachstums – inhaltlich konservativ und wenig innovationsfreudig.


Im Haushaltsentwurf 2025 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (Einzelplan 11) sind die Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung von Bürgergeld-Empfängerinnen und -Empfängern sowie die Verwaltungskosten der Jobcenter (inklusive Personal, Gebäude, IT etc.) anteilig berücksichtigt – allerdings nicht detailliert im vorliegenden Überblick des Bundestagsdokumentes ausgeführt. Eine genauere Aufschlüsselung ist erfahrungsgemäß in den sogenannten Erläuterungen zum Haushaltsplan zu finden, die das BMAS oder der Haushaltsausschuss vorlegt. Dennoch lassen sich auf Grundlage bisheriger Praxis sowie bekannter Rahmendaten folgende Aussagen treffen:

1. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung (SGB II-Leistungsberechtigte)

Der Bund übernimmt für Bürgergeld-Empfänger (ehemals ALG II) pauschale Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung:

  • Diese Ausgaben werden unter dem Kapitel „Leistungen für Unterkunft, Heizung und Gesundheitsvorsorge“ subsumiert.
  • Der Beitrag zur Krankenversicherung pro Leistungsberechtigtem beträgt 2025 voraussichtlich rund 120 Euro/Monat (gesetzlich festgelegt).
  • Bei mehreren Millionen Leistungsbeziehenden ergibt das mehrere Milliarden Euro jährlich.
  • In der Vergangenheit lag der Aufwand für die Kranken- und Pflegeversicherung insgesamt bei etwa 10–11 Milliarden Euro jährlich im Rahmen der Grundsicherung.

2. Verwaltungskosten der Jobcenter

Die Verwaltungsausgaben der Jobcenter, also:

  • Personalkosten (Gehälter der Beschäftigten im Bundesdienst und kommunaler Träger)
  • Sachkosten (z. B. Miete, Energie, IT, Büromaterialien, Dienstleistungen)
  • Kosten für IT-Infrastruktur und digitale Plattformen

sind im Haushalt als „Verwaltungskosten SGB II“ gesondert verbucht. Die Mittel dafür lagen in den vergangenen Jahren bei etwa 4,5 bis 5 Milliarden Euro jährlich. Der Haushaltsentwurf 2025 nennt hierzu keine eigene Position in der zusammenfassenden Darstellung, aber historisch gesehen ist dieser Posten in etwa folgender Größenordnung zu erwarten:

  • 2024: ca. 4,6 Milliarden Euro
  • 2025 (Prognose auf Basis der Steigerung insgesamt): rund 4,8 Milliarden Euro

Ein Teil davon geht an die Bundesagentur für Arbeit, ein Teil an die Kommunen (gemeinsame Trägerschaft der Jobcenter).


Fazit

Die Ausgaben für die Krankenversicherung sowie die Verwaltungskosten der Jobcenter sind erhebliche Bestandteile des SGB II-Haushalts, werden aber im veröffentlichten Überblick lediglich implizit erwähnt. Konservativ geschätzt, fließen:

  • ca. 10–11 Milliarden Euro in die Kranken- und Pflegeversicherung
  • ca. 4,8 Milliarden Euro in die Verwaltungskosten der Jobcenter

Diese Summen sind Teil der insgesamt 51,96 Milliarden Euro, die 2025 für die Grundsicherung für Arbeitsuchende eingeplant sind. Es zeigt sich: Ein erheblicher Anteil dieser Mittel fließt nicht direkt an Bedürftige, sondern in Infrastruktur und Systemerhalt.


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