Sozialhilfeausgaben in Deutschland 2024 um 14,8 % gestiegen

Die Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) mit der Nummer 303 vom 18. August 2025 informiert über die Entwicklung der Ausgaben für Sozialhilfe in Deutschland im Jahr 2024. Die Gesamtausgaben für Sozialhilfeleistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) stiegen im Berichtsjahr deutlich an und erreichten insgesamt 20,2 Milliarden Euro netto. Dies entspricht einer Steigerung von 14,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr (2023). Diese Zunahme ist bei allen Leistungsarten der Sozialhilfe nach SGB XII zu verzeichnen.

Aufteilung der Sozialhilfeausgaben nach SGB XII

Der größte Teil der Ausgaben entfiel mit 56,5 Prozent auf die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Diese Leistungen wurden im Jahr 2024 mit 11,4 Milliarden Euro finanziert, was einem Anstieg um 13,3 Prozent gegenüber 2023 entspricht. Diese Mittel werden vollständig durch Erstattungszahlungen des Bundes an die Länder bereitgestellt, basierend auf Daten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).

Weitere wichtige Leistungsgruppen und ihre Ausgabenentwicklung:

  • Hilfe zur Pflege: Die Nettoausgaben stiegen um 17,7 Prozent auf 5,3 Milliarden Euro.
  • Hilfe zum Lebensunterhalt: Hier wurden 1,6 Milliarden Euro ausgegeben, ein Plus von 11,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
  • Sonstige Hilfen (einschließlich Hilfen zur Gesundheit, Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen): Diese Bereiche zusammen erhielten 1,9 Milliarden Euro, was einer Steigerung um 19,4 Prozent entspricht.

Ausgaben für Eingliederungshilfe nach SGB IX

Seit dem 1. Januar 2020 wurden die Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Personen durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) aus dem SGB XII in das Neunte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) überführt. Daher werden diese Ausgaben seitdem separat erfasst.

Im Jahr 2024 betrugen die Nettoausgaben für Eingliederungshilfe 28,7 Milliarden Euro, was einer Steigerung um 12,9 Prozent gegenüber 2023 entspricht. Dies zeigt einen erheblichen und weiter wachsenden Finanzbedarf im Bereich der Teilhabe und sozialen Eingliederung von Menschen mit Behinderungen.

Methodische Hinweise

Die in der Pressemitteilung genannten Zahlen beziehen sich ausschließlich auf:

  • Sozialhilfeleistungen nach SGB XII,
  • Eingliederungshilfe nach SGB IX.

Nicht enthalten sind beispielsweise Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), also etwa Bürgergeld. Auch die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wird seit 2017 in den offiziellen Zeitreihen zur Sozialhilfe (SGB XII) nicht mehr enthalten, wird hier aber ergänzend aufgrund von BMAS-Daten genannt.

Fazit

Die Sozialhilfeausgaben in Deutschland sind im Jahr 2024 stark gestiegen – um insgesamt 14,8 Prozent – und betreffen alle Leistungsbereiche. Besonders auffällig sind die hohen Zuwächse bei der Hilfe zur Pflege und bei sonstigen Hilfen. Parallel dazu steigen auch die Ausgaben für die Eingliederungshilfe nach SGB IX deutlich (plus 12,9 %), was auf eine zunehmende Inanspruchnahme und Bedeutung dieser Leistungen hinweist. Insgesamt spiegelt die Entwicklung die steigenden sozialen und pflegerischen Herausforderungen in der Gesellschaft wider.


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