Staat trägt Kosten für Baerbocks UN-Präsidentschaft – Keine Pensionsansprüche, aber Übergangsgeld

Die Präsidentin der UN-Generalversammlung wird nicht von den Vereinten Nationen bezahlt – stattdessen trägt das Herkunftsland die Kosten. Die Bundesregierung hat für Annalena Baerbock einen Dienstvertrag nach beamtenrechtlichen Vorgaben abgeschlossen. Ihre Vergütung entspricht der Besoldungsstufe B9. Pensionsansprüche für das UN-Amt bestehen nicht; nach dem Ende der Amtszeit lebt jedoch ihr Anspruch auf Übergangsgeld als Ex-Bundesministerin wieder auf.

Die Bundestagsdrucksache 21/841 vom 10. Juli 2025 enthält die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zu den staatlichen Ausgaben im Zusammenhang mit der einjährigen Amtszeit von Annalena Baerbock als Präsidentin der UN-Generalversammlung.

Zentrale Inhalte und Zusammenfassung:

  1. Hintergrund der Anfrage:
    Die Fragesteller kritisieren, dass Annalena Baerbock – ehemalige Bundesaußenministerin – nach ihrer Wahl zur Präsidentin der UN-Generalversammlung (Juni 2025 bis Juni 2026) von der Bundesrepublik Deutschland weiterhin finanziert wird. Konkret wird auf die Höhe der Besoldung (B9, rund 13.000 Euro brutto monatlich) sowie auf weitere potenzielle Leistungen wie Auslandszuschläge, Mietzuschüsse, Umzugskosten und Kosten für Haushaltshilfen verwiesen.
  2. Rechtslage und Praxis laut Bundesregierung:
    Die Bundesregierung betont, dass es übliche internationale Praxis sei, dass das Herkunftsland der Präsidentin bzw. des Präsidenten der UN-Generalversammlung die entstehenden Kosten trage. Die Bundesrepublik habe sich bereits vor zehn Jahren dazu entschlossen, für diese Position innerhalb der westlichen Regionalgruppe (WEOG) eine Kandidatur zu unterstützen.
  3. Kostentransparenz:
    Auf die Frage nach den Gesamtausgaben verweist die Bundesregierung auf frühere Antworten (insbesondere Bundestagsdrucksache 21/469), macht jedoch keine konkreten Angaben zu monatlichen oder jährlichen Gesamtkosten. Eine vollständige Bezifferung erfolgt nicht.
  4. Personalressourcen:
    Für die Amtszeit stellt das Auswärtige Amt drei Mitarbeitende der Besoldungsstufen A13 bis A15 ab. Die personelle Ausstattung sei noch im Aufbau, erste Vorbereitungen seien bereits getroffen.
  5. Zusätzliche Leistungen:
    • Auslandszuschläge und Mietzuschüsse: Die Bundesregierung verweist hier lediglich auf frühere Antworten und bleibt erneut konkrete Summen schuldig.
    • Umzugskosten: Ein Umzug sei noch nicht erfolgt.
    • Haushaltshilfe: Dafür werden keine Kosten übernommen.
    • Übergangsgeld: Der Anspruch auf Übergangsgeld gemäß § 14 Bundesministergesetz lebt nach dem Ausscheiden aus dem UN-Amt wieder auf.
    • Pensionsansprüche: Für das UN-Amt selbst entstehen keine Pensionsansprüche oder sonstige Ruhestandsbezüge.

Kritische Würdigung:

Die Antwort der Bundesregierung bleibt in weiten Teilen vage und verweist mehrfach auf bereits gegebene Antworten, ohne transparente und detaillierte Auskünfte zu den finanziellen Aufwendungen zu geben. Dies widerspricht dem berechtigten Interesse des Parlaments an haushaltspolitischer Kontrolle und öffentlicher Rechenschaftspflicht. Besonders brisant ist der Umstand, dass eine ehemalige Ministerin für ein internationales Amt, das grundsätzlich dem Multilateralismus verpflichtet ist, nicht nur auf deutsches Steuergeld angewiesen ist, sondern dieses auch in einem Maße beansprucht, das offenbar bewusst nicht vollständig beziffert wird.

Die politische Entscheidung, diese Rolle finanziell zu unterfüttern, mag aus Sicht der Bundesregierung als Beitrag zur multilateralen Weltordnung interpretiert werden. Sie steht jedoch zugleich in einem Spannungsverhältnis zur haushaltsrechtlichen Transparenz und zum Grundsatz der Sparsamkeit im öffentlichen Dienst. Auch erscheint die Doppelfunktion – ehemalige Spitzenpolitikerin mit deutschem Übergangsgeldbezug und gleichzeitig UN-Funktionsträgerin auf deutsche Rechnung – zumindest ethisch diskussionswürdig.

Insgesamt wirft das Dokument Fragen zur Trennschärfe zwischen nationalem Interesse, internationalem Engagement und persönlicher Versorgung von Ex-Ministern auf – Fragen, denen sich der Bundestag im Sinne demokratischer Kontrolle stärker widmen sollte.


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