In der Drucksache 21/895 legt die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/702) ihre Ausgaben für Visagisten in der 20. Legislaturperiode offen. Demnach haben einzelne Bundesministerien sowie das Bundeskanzleramt im fraglichen Zeitraum teils erhebliche Summen für kosmetische Dienstleistungen aufgewendet – ein Umstand, der insbesondere im Kontext bürgerlich-konservativer Haushaltsdisziplin und dem Anspruch auf Bescheidenheit staatlicher Repräsentanten kritisch zu würdigen ist.
An der Spitze der Ausgaben steht das Auswärtige Amt mit über 20.000 Euro, gefolgt vom Bundeskanzleramt, das allein in den ersten knapp drei Monaten des Jahres 2025 bereits über 13.000 Euro aufwendete. Es fällt auf, dass diese Kosten nicht auf explizit definierte Einzelpersonen zurückgeführt werden, sondern auch Programmbeteiligte und pauschale Veranstaltungsausgaben miteinbeziehen. Dies erschwert eine transparente Prüfung der Notwendigkeit und Angemessenheit dieser Mittelverwendung.
Noch problematischer erscheint, dass im Fall des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales kosmetische und friseurspezifische Leistungen vermischt abgerechnet wurden. Die Abgrenzung zwischen persönlicher Repräsentationspflege und dienstlicher Notwendigkeit verschwimmt hier auf eine Weise, die einer parlamentarischen Kontrolle entgegenwirkt. Zudem sind Reisezuschläge und Materialkosten inkludiert, während mögliche Reisekosten nicht gesondert ausgewiesen werden.
Die Tatsache, dass alle übrigen Ministerien „Fehlanzeige“ meldeten, wirft wiederum Fragen hinsichtlich der Standards und der Gleichbehandlung innerhalb der Bundesregierung auf. Offenbar existiert keine einheitliche Leitlinie oder Kostenobergrenze zur Beauftragung solcher Dienstleistungen.
Tabelle: Ausgaben für Visagisten in der 20. Wahlperiode
Bundesministerium bzw. Kanzleramt | Ausgaben in Euro |
---|---|
Auswärtiges Amt | 20.848,80 |
Bundeskanzleramt (01.01.–25.03.2025) | 13.014,80 |
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend | 4.287,40 |
Bundesministerium des Innern und für Heimat | 3.736,80 |
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit usw. | 3.553,85 |
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen | 1.999,20 |
Bundesministerium für Arbeit und Soziales | 1.606,50* |
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz | 598,47 |
* enthält anteilig Friseurleistungen sowie Leistungen für weitere Personen bei Veranstaltungen.
Die Offenlegung dieser Zahlen legt den Finger in die Wunde eines kaum beachteten, aber symptomatischen Problems öffentlicher Ausgabenkultur: Repräsentation darf nicht zum Deckmantel für ästhetische Selbstdarstellung auf Staatskosten verkommen. Eine kritische Überprüfung der Notwendigkeit solcher Aufwendungen sowie die Etablierung transparenter Kriterien wäre dringend geboten.