Straf- und Gewalttaten an Schulen

Die Bundesregierung hat auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zur Kriminalitätslage an Schulen geantwortet (Drucksache 21/904). Im Jahr 2024 wurden bundesweit 94.318 Straftaten mit der Tatörtlichkeit „Schule“ registriert, darunter 7.243 Fälle von Gewaltkriminalität. Dies entspricht 1,6 % aller Straftaten und 3,3 % aller Gewalttaten in Deutschland im Jahr 2024.

Zusätzlich wurden 24.292 Straftaten im Zusammenhang mit dem Ereignis „schulische Veranstaltung“ gezählt, von denen 2.606 Gewaltkriminalität betrafen. Diese machten 0,4 % aller Straftaten bzw. 1,2 % der Gewaltkriminalität im Land aus.

Die Tatörtlichkeit „Schule“ umfasst sämtliche öffentlichen und privaten Schulformen bis zur Abiturstufe, inklusive Berufsschulen sowie schulisch genutzte Flächen – nicht jedoch den Schulweg. „Schulische Veranstaltungen“ beinhalten regulären Unterricht, Klassenfahrten, außerschulischen Schulsport sowie kulturelle Schulereignisse mit externem Publikum, wie Konzerte oder Ausstellungen. Abzugrenzen sind Veranstaltungen ohne unmittelbaren schulischen Bezug, auch wenn sie auf dem Schulgelände stattfinden.

Die Zahlen belegen, dass Gewalt an Schulen ein messbares, jedoch im gesamtgesellschaftlichen Vergleich begrenztes Phänomen darstellt. Die quantitative Erfassung verdeutlicht gleichwohl die Notwendigkeit präventiver und sicherheitsfördernder Maßnahmen im schulischen Umfeld. Eine weiterführende qualitative Analyse – insbesondere zu Tatmotiven, Täterprofilen und den Auswirkungen auf das pädagogische Klima – bleibt indes aus. Die nüchterne Statistik sollte daher nicht als Ersatz für eine tiefgreifende gesellschaftliche Debatte über Wertevermittlung, Integrationsprobleme und die Rolle schulischer Institutionen verstanden werden.

Zunahme von Gewalt an Schulen – Schwerpunkt Messerangriffe

Die Zahl der Gewaltdelikte an Schulen ist in den letzten Jahren drastisch gestiegen. Während im Jahr 2019 noch 18.886 Fälle erfasst wurden, waren es 2023 bereits 27.470 Fälle – ein Anstieg um rund 45 % innerhalb von nur vier Jahren. Diese Entwicklung dokumentiert eine besorgniserregende Eskalation schulischer Gewalt und wirft grundlegende Fragen nach der Sicherheitslage im Bildungsbereich auf.

Besonders alarmierend ist dabei der sprunghafte Anstieg von Messerangriffen. Laut Bundeslagebild wurden 2024 über 29.000 Messerangriffe registriert – ein Rekordwert. Zwar bezieht sich diese Zahl auf das gesamte Bundesgebiet und alle Tatörtlichkeiten, doch zeigt sich, dass auch der Tatort Schule zunehmend davon betroffen ist: Allein an Schulen kam es im Jahr 2024 zu 743 Fällen, in denen das Phänomen „Messerangriff“ erfasst wurde – davon 208 im Bereich der Gewaltkriminalität. Bei schulischen Veranstaltungen wurden 284 Messerangriffe festgestellt, darunter 69 Gewaltdelikte.

Diese Zahlen verdeutlichen: Schulen sind nicht länger per se als geschützte Räume anzusehen. Die Zunahme an Gewalt – insbesondere bewaffneter Gewalt – stellt nicht nur eine Bedrohung für die physische Unversehrtheit von Schülern und Lehrkräften dar, sondern gefährdet auch das pädagogische Klima und die Autorität der Institution Schule selbst.

Der Befund legt nahe, dass präventive Maßnahmen, wie sie etwa im Rahmen des Programms Polizeiliche Kriminalprävention (ProPK) entwickelt wurden, bislang nicht die gewünschte Breitenwirkung entfalten konnten. Die weitgehende Abgabe der Verantwortung an die Länder und der fehlende nationale Ordnungsrahmen erschweren eine kohärente und wirkungsvolle Reaktion auf diese sicherheits- und bildungspolitische Herausforderung. Ein Umdenken auf allen staatlichen Ebenen scheint dringend geboten.

Bundestagsdrucksache 21/904 vom 15. Juli 2025: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zur Gewalt an Schulen

Die Bundesregierung hat auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zur Zunahme von Gewalt an Schulen geantwortet. Die Anfrage stützt sich auf den festgestellten Anstieg gewalttätiger Vorfälle, insbesondere Messerangriffe, sowie Polizeieinsätze an Schulen und zunehmende Übergriffe auf Lehrkräfte.

Zentrale Ergebnisse:

  1. Kriminalstatistik 2024 – Tatörtlichkeit „Schule“ und „Schulische Veranstaltung“:
    • 94.318 Straftaten wurden 2024 mit der Tatörtlichkeit „Schule“ registriert, darunter 7.243 Gewaltverbrechen (darunter Körperverletzung, Raub, Sexualdelikte bis hin zu Mord).
    • Dies entspricht 1,6 % aller erfassten Straftaten sowie 3,3 % aller Gewaltverbrechen.
    • 743 Messerangriffe fanden an Schulen statt, darunter 208 Fälle im Bereich der Gewaltkriminalität.
    • Im Bereich „Schulische Veranstaltung“ (z. B. Klassenfahrten, Schulaufführungen etc.) wurden 24.292 Straftaten erfasst, davon 2.606 Gewaltdelikte, darunter 284 Messerangriffe (davon 69 Gewalttaten).
  2. Vergleichsweise geringe Anteile:
    • Gewalt an Schulen macht somit zwar einen klar messbaren, aber im Gesamtbild vergleichsweise kleinen Teil der Kriminalität in Deutschland aus.
    • Der Anteil von Messerangriffen an Gewaltkriminalität an Schulen beträgt jedoch 2,9 %, was auf eine gewisse Brisanz dieser Deliktsform hinweist.
  3. Föderale Zuständigkeit:
    • Die Bundesregierung verweist mehrfach auf die Zuständigkeit der Länder in Schulfragen. Sie liegen damit auch in der Verantwortung für Schulschutzmaßnahmen und Sanktionierung von Tätern.
    • Detaillierte Daten zu betroffenen Schulformen oder Brennpunktschulen liegen dem Bund nicht vor.
  4. Maßnahmen gegen Schulgewalt:
    • Im Rahmen des Programms Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) wurden Materialien und Konzepte zur Gewaltprävention an Schulen entwickelt.
    • Ob und wie diese genutzt werden, entscheiden die Länder selbst.
  5. Elternverantwortung und Jugendhilfe:
    • Die Bundesregierung plant keine direkten Sanktionen gegenüber Eltern gewalttätiger Schüler.
    • Sie verweist stattdessen auf die Rolle der Kinder- und Jugendhilfe, Eltern bei Erziehungsproblemen zu unterstützen.

Kritische Würdigung:

Die Antwort der Bundesregierung dokumentiert erstmals differenzierte Zahlen zu schulbezogener Kriminalität – ein Fortschritt in der Datentransparenz. Gleichwohl zeigt sich ein wiederkehrendes Muster föderaler Ausweichantworten, das eine inhaltlich-konzeptionelle Führung auf Bundesebene vermissen lässt. Das Sicherheitsgefühl in Schulen ist damit regional unterschiedlich geprägt und reagiert eher auf lokale Notlagen denn auf nationale Strategie.

Der Verweis auf das ProPK und jugendhilferechtliche Strukturen bleibt vage und entbehrt einer Wirksamkeitsanalyse. Insbesondere bei Messerangriffen – einer Deliktsform mit hohem Eskalationspotenzial – wäre eine robustere Reaktion geboten. Der Schutz des Lehr- und Lernumfelds sollte nicht allein dem Schulträger überlassen bleiben, sondern als gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden werden, die Rechtsstaat, Familie und Zivilgesellschaft gleichermaßen fordert.


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