Täter-Opfer-Verhältnisse bei Straftaten von Deutschen und Zuwanderern im Jahr 2024

Die vorliegende Drucksache 21/1619 des Deutschen Bundestages vom 11. September 2025 enthält die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Brandner, Martin Hess, Sascha Lensing und der Fraktion der AfD (Drucksache 21/1001). Gegenstand der Anfrage ist die Entwicklung der Täter-Opfer-Verhältnisse bei Straftaten zwischen deutschen Staatsangehörigen und Zuwanderern im Jahr 2024, insbesondere bezogen auf verschiedene Deliktsbereiche des Strafgesetzbuches (StGB). Die Daten wurden durch das Bundeskriminalamt (BKA) in einer Sonderauswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) bereitgestellt.

Allgemeine Hinweise zur Datenerhebung

Bevor auf die einzelnen Fragen eingegangen wird, macht die Bundesregierung wichtige methodische Bemerkungen:

  1. Tatverdächtiger statt Verurteilter: In der PKS wird der Begriff „Tatverdächtiger“ verwendet, basierend auf dem Erkenntnisstand der Polizei am Ende der Ermittlungen. Dies kann von gerichtlichen Urteilen abweichen.
  2. Zählung der Opfer: Die Zahl der Opfer entspricht der Häufigkeit des „Opferwerdens“. Eine Person, die mehrfach Opfer wird, wird entsprechend oft gezählt.
  3. Definition von „Zuwanderer“: Als Zuwanderer gelten Personen, die mit einem der folgenden Aufenthaltsgründe erfasst wurden:
  • Asylbewerber
  • Schutz- und asylberechtigte Personen, Kontingentflüchtlinge
  • Geduldete
  • Personen mit unerlaubtem Aufenthalt

Eine ausführliche Anlage zur Auswertung ist online verfügbar, aber nicht gedruckt im Dokument enthalten.

Zusammenfassung der Antworten nach Deliktsbereichen

1. Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (§§ 174–184l StGB)

Deutsche als Opfer, Täter: Zuwanderer

  • Versuchte Fälle: 177 deutsche Opfer
  • Vollendete Fälle: 4.122 deutsche Opfer
  • Häufigste Herkunftsländer der tatverdächtigen Zuwanderer:
  • Syrien (versucht: 52, vollendet: 866)
  • Afghanistan (versucht: 34, vollendet: 599)
  • Irak (versucht: 14, vollendet: 223)

Zuwanderer als Opfer, Täter: Deutsche

  • Versuchte Fälle: 13 Opfer insgesamt
  • Ukraine (6), Afghanistan (3), Syrien (2)
  • Vollendete Fälle: 296 Opfer insgesamt
  • Syrien (73), Ukraine (54), Afghanistan (36)

2. Straftaten gegen das Leben (§§ 211–222 StGB)

Deutsche als Opfer, Täter: Zuwanderer

  • Versuchte Fälle: 105 deutsche Opfer
  • Vollendete Fälle: 14 deutsche Opfer (Mord, Totschlag etc.)
  • Häufigste Herkunftsländer der tatverdächtigen Zuwanderer:
  • Syrien (versucht: 50, vollendet: 7)
  • Afghanistan (versucht: 12, vollendet: 0)
  • Irak (versucht: 9, vollendet: 4)

Weitere Staatsangehörigkeiten bei vollendeten Taten: Marokko, Tunesien (je 2), sowie zwei ungeklärte Fälle.

Zuwanderer als Opfer, Täter: Deutsche

  • Versuchte Fälle: 37 Opfer insgesamt
  • Syrien (9), Türkei (8), Afghanistan (4)
  • Vollendete Fälle: 14 Opfer
  • Ukraine (5), Syrien (2), und jeweils ein Opfer aus Armenien, Indien, Iran, Libanon, Nigeria, Peru, Türkei

3. Körperverletzungsdelikte (§§ 223–231 StGB)

Deutsche als Opfer, Täter: Zuwanderer

  • Versuchte Fälle: 2.709 Opfer
  • Vollendete Fälle: 19.252 Opfer
  • Häufigste Herkunftsländer der tatverdächtigen Zuwanderer:
  • Syrien (versucht: 493, vollendet: 4.663)
  • Afghanistan (versucht: 206, vollendet: 1.718)
  • Ukraine (versucht: 143, vollendet: 1.242)

Zuwanderer als Opfer, Täter: Deutsche

  • Versuchte Fälle: 709 Opfer insgesamt
  • Syrien (216), Ukraine (76), Afghanistan (72)
  • Vollendete Fälle: 8.961 Opfer
  • Syrien (2.674), Ukraine (1.081), Afghanistan (1.031)

4. Straftaten gegen die persönliche Freiheit (§§ 232–241a StGB)

Deutsche als Opfer, Täter: Zuwanderer

  • Versuchte Fälle: 155 Opfer
  • Vollendete Fälle: 10.828 Opfer
  • Häufigste Herkunftsländer der tatverdächtigen Zuwanderer:
  • Syrien (versucht: 42, vollendet: 2.181)
  • Afghanistan (versucht: 20, vollendet: 839)
  • Irak (versucht: 11, vollendet: 548)

Zuwanderer als Opfer, Täter: Deutsche

  • Versuchte Fälle: 53 Opfer insgesamt
  • Syrien (16), Ukraine (7), Irak (5)
  • Vollendete Fälle: 2.611 Opfer
  • Syrien (789), Ukraine (345), Afghanistan (245)

5. Raub und Erpressung (§§ 249–256 StGB)

Deutsche als Opfer, Täter: Zuwanderer

  • Versuchte Fälle: 703 Opfer
  • Vollendete Fälle: 3.352 Opfer
  • Häufigste Herkunftsländer der tatverdächtigen Zuwanderer:
  • Syrien (versucht: 202, vollendet: 747)
  • Algerien (vollendet: 283)
  • Marokko (versucht: 49, vollendet: 270)

Zuwanderer als Opfer, Täter: Deutsche

  • Versuchte Fälle: 85 Opfer insgesamt
  • Syrien (25), Ukraine (19), Afghanistan (12)
  • Vollendete Fälle: 279 Opfer
  • Syrien (71), Ukraine (45), Afghanistan (40)

6. Gemeingefährliche Straftaten (§§ 306–323c StGB)

Fragen 11 und 12 werden gemeinsam beantwortet.

Die Bundesregierung erklärt, dass keine Opferdaten für gemeingefährliche Straftaten wie Brandstiftung oder Sprengstoffdelikte erhoben werden. In der PKS werden Opfermerkmale nur bei Delikten gegen höchstpersönliche Rechtsgüter (Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit, sexuelle Selbstbestimmung) erfasst. Da es sich bei den §§ 306–323c StGB um strafbare Handlungen handelt, die primär die öffentliche Sicherheit betreffen, fehlen systembedingt Angaben zu Opfern.

Schlussfolgernde Beobachtungen

  1. Häufigste Tatverdächtigen-Herkunft: Bei allen analysierten Deliktsbereichen fallen Syrien, Afghanistan und die Ukraine als häufigste Herkunftsländer unter den tatverdächtigen Zuwanderern auf. Syrien steht dabei in fast allen Kategorien an erster Stelle.
  2. Asymmetrie in den Fallzahlen: Die Zahl deutscher Opfer, bei denen mindestens ein Zuwanderer tatverdächtig ist, ist deutlich höher als die Zahl von Zuwanderern, die Opfer eines deutschen Tatverdächtigen wurden – besonders bei Körperverletzung, Raub und Straftaten gegen die persönliche Freiheit.
  3. Gravierende Unterschiede bei schweren Delikten: Bei Mord und Totschlag sind zwar die absoluten Zahlen gering (14 vollendete Fälle mit deutschem Opfer und Zuwanderer-Täter), jedoch zeigen die Daten eine klare Verteilung der Verdächtigen-Herkünfte.
  4. Ukraine als Opfergruppe: Besonders auffällig ist die hohe Zahl ukrainischer Opfer bei Körperverletzungen und Raub, wenn deutsche Täter vermutet werden. Auch bei versuchten Sexualdelikten ist die Ukraine führend unter den Opferstaaten.
  5. Methodische Einschränkung: Die PKS-Daten erfassen Verdächtige, nicht Verurteilte. Daher ist bei der Interpretation Vorsicht geboten, da die Zahlen kein rechtskräftiges Schuldverhältnis abbilden.

Fazit

Die Antwort der Bundesregierung liefert detaillierte statistische Einblicke in die Täter-Opfer-Verhältnisse im Jahr 2024, wobei deutliche Muster hinsichtlich der Herkunft von Tatverdächtigen erkennbar sind. Syrische und afghanische Staatsangehörige tauchen in vielen Deliktsbereichen überdurchschnittlich häufig als Verdächtige auf, während Ukrainerinnen und Ukrainer oft als Opfer deutscher Täter registriert werden. Die Daten unterstreichen die Bedeutung differenzierter Betrachtungen bei der Analyse von Kriminalität und Migration, ohne automatisch Rückschlüsse auf Schuld oder allgemeine Tendenzen zuzulassen.

Die fehlenden Opferdaten bei gemeingefährlichen Straftaten verdeutlichen zudem Grenzen der PKS, da hier keine personalisierten Opferangaben erfasst werden.

🔍 Täter-Opfer-Verhältnisse nach Deliktsbereichen

DeliktsbereichDeutsche Opfer durch ZuwandererZuwanderer als Opfer durch DeutscheHäufigste Herkunftsländer der Tatverdächtigen
Sexuelle Selbstbestimmung (§§ 174–184l StGB)4.299 (davon 177 versucht)309 (davon 13 versucht)Syrien, Afghanistan, Irak
Straftaten gegen das Leben (§§ 211–222 StGB)119 (davon 105 versucht)51 (davon 37 versucht)Syrien, Irak, Marokko
Körperverletzung (§§ 223–231 StGB)21.961 (davon 2.709 versucht)13.801 (davon 709 versucht)Syrien, Afghanistan, Ukraine
Persönliche Freiheit (§§ 232–241a StGB)10.983 (davon 155 versucht)3.383 (davon 53 versucht)Syrien, Afghanistan, Irak
Raub und Erpressung (§§ 249–256 StGB)4.055 (davon 703 versucht)448 (davon 85 versucht)Syrien, Marokko, Algerien
Gemeingefährliche Straftaten (§§ 306–323c StGB)Keine Opferdaten verfügbarKeine Opferdaten verfügbar

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