In den vergangenen Tagen hat US-Präsident Donald Trump einen Vorschlag Israels zur gezielten Ermordung des iranischen Obersten Führers Ajatollah Ali Khamenei entschieden zurückgewiesen. Laut zwei anonymen Mitgliedern der Trump-Regierung, die gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters sprachen, machte Trump klar, dass die USA erst dann Maßnahmen gegen die politische Führung Irans in Betracht ziehen würden, wenn ein Amerikaner durch iranische Handlungen getötet wird. „Haben die Iraner schon einen Amerikaner getötet? Nein. Solange das nicht passiert, sprechen wir nicht einmal über Angriffe auf die politische Führung“, zitierte ein hochrangiger Beamter.
Hintergrund: Israels Angriffe auf Iran
Die Zurückweisung des israelischen Plans erfolgte inmitten eskalierender Spannungen zwischen Israel und Iran. Am Freitagmorgen führte die israelische Armee (IDF) umfangreiche Luftangriffe auf iranische Ziele durch, darunter militärische Einrichtungen, Atomstandorte und Raffinerien. Diese Angriffe wurden als präventiv beschrieben, um Irans nukleare Ambitionen einzudämmen. Israelische Stellen teilten den USA mit, dass sie die Gelegenheit hatten, Khamenei direkt anzugreifen, doch Trump lehnte dies ab. Stattdessen betonte er in Gesprächen mit dem israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanyahu die Notwendigkeit diplomatischer Lösungen.
Iran reagierte noch am selben Tag mit einem Raketenangriff auf Tel Aviv und am Samstag mit einem Angriff auf die arabisch-muslimische Stadt Tamra östlich von Haifa. Diese Gegenangriffe verschärften die Lage weiter und führten zu einer intensiven Kommunikation zwischen US- und israelischen Beamten, um eine weitere Eskalation zu verhindern.
Trumps Aufruf zu Verhandlungen
In einer Reihe von Posts auf seiner Plattform Truth Social äußerte sich Trump klar zu seiner Haltung im Konflikt. Er betonte, dass er Iran wiederholt die Chance gegeben habe, ein Abkommen zu schließen, und warnte vor schweren Konsequenzen, falls Teheran dies ablehne. „Ich habe Iran Chance um Chance gegeben, ein Abkommen zu machen. Ich habe ihnen in klarsten Worten gesagt, sie sollen es ‚einfach tun‘, aber sie konnten es nicht schaffen“, schrieb er. Trump verwies auf die militärische Überlegenheit der USA und Israels und drohte mit weiteren Konsequenzen: „Einige iranische Hardliner sprachen mutig, aber sie wussten nicht, was auf sie zukommt. Sie sind jetzt alle tot, und es wird noch schlimmer!“
Der Präsident erinnerte an ein 60-Tage-Ultimatum, das er Iran vor zwei Monaten gestellt hatte, und bemerkte, dass die Frist nun abgelaufen sei. Dennoch zeigte er sich offen für weitere Verhandlungen und sprach von einer „zweiten Chance“ für Iran, ein Abkommen zu erreichen, um eine weitere Eskalation zu vermeiden.
Hoffnung auf Frieden
Am Samstag erklärte Trump, dass er den Konflikt zwischen Israel und Iran beenden wolle. In einem Telefonat mit dem russischen Präsidenten Wladimir Putin soll dieser zugestimmt haben, dass eine Deeskalation notwendig sei. „Iran und Israel sollten ein Abkommen schließen und werden ein Abkommen schließen“, schrieb Trump optimistisch auf Truth Social. Er fügte hinzu: „Wir werden bald FRIEDEN zwischen Israel und Iran haben. Viele Anrufe und Treffen finden derzeit statt.“
Fazit
Die Zurückweisung des israelischen Plans zur Ermordung Khameneis zeigt Trumps Vorzug für diplomatische Lösungen, trotz der angespannten Lage. Seine wiederholten Aufrufe an Iran, ein Abkommen zu schließen, und seine Drohungen mit militärischen Konsequenzen verdeutlichen eine zweigleisige Strategie aus Druck und Verhandlungsbereitschaft. Während die Kämpfe zwischen Israel und Iran weitergehen, bleibt die internationale Gemeinschaft in Alarmbereitschaft, in der Hoffnung, dass diplomatische Bemühungen die Region vor einem umfassenden Krieg bewahren können.
Die Ermordung eines Staatsoberhauptes ist nach Völkerrecht in der Regel nicht zulässig und verstößt gegen mehrere grundlegende Prinzipien. Hier eine kurze Analyse:
- Souveränität und Nicht-Einmischung: Nach Artikel 2(4) der UN-Charta ist die Androhung oder Anwendung von Gewalt gegen die territoriale Integrität oder politische Unabhängigkeit eines Staates verboten. Die gezielte Tötung eines Staatsoberhauptes durch einen anderen Staat wird als Eingriff in die Souveränität des betroffenen Staates betrachtet.
- Gezielte Tötungen: Gezielte Tötungen (targeted killings) sind völkerrechtlich nur unter engen Bedingungen zulässig, etwa im Rahmen eines bewaffneten Konflikts und unter Einhaltung des humanitären Völkerrechts. Dies erfordert, dass die Zielperson ein legitimes militärisches Ziel darstellt und die Tötung verhältnismäßig und notwendig ist. Ein Staatsoberhaupt ist jedoch in der Regel keine Kombattantin und genießt besonderen Schutz, da es eine zivile Funktion ausübt.
- Menschenrecht auf Leben: Nach internationalem Menschenrecht, wie in Artikel 6 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR), ist das Recht auf Leben geschützt. Eine willkürliche Tötung, auch eines Staatsoberhauptes, wäre ein Verstoß gegen dieses Recht, es sei denn, sie ist durch zwingende Umstände (z. B. unmittelbare Bedrohung) gerechtfertigt.
- Spezifische Regelungen: Es gibt keine explizite völkerrechtliche Norm, die die Ermordung von Staatsoberhäuptern ausdrücklich verbietet, aber die Haager Landkriegsordnung und die Genfer Konventionen schützen Personen, die nicht aktiv an Feindseligkeiten teilnehmen. Zudem verbietet das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen Angriffe auf Personen, die diplomatischen Schutz genießen, was in Analogie auf Staatsoberhäupter anwendbar sein kann.
- Ausnahmen: In Ausnahmefällen, etwa bei unmittelbarer Bedrohung durch einen Staat oder dessen Führung (z. B. im Kontext von Selbstverteidigung gemäß Artikel 51 der UN-Charta), könnte eine gezielte Tötung völkerrechtlich diskutiert werden. Dies erfordert jedoch eine klare, unmittelbare Gefahr und die Einhaltung von Verhältnismäßigkeit und Notwendigkeit.
Fazit: Die Ermordung eines Staatsoberhauptes ist nach Völkerrecht in den meisten Fällen illegal, da sie gegen die Prinzipien der Souveränität, des Menschenrechts auf Leben und des humanitären Völkerrechts verstößt. Nur unter sehr engen Bedingungen, wie in einem bewaffneten Konflikt oder bei unmittelbarer Bedrohung, könnte sie gerechtfertigt werden, was eine Einzelfallprüfung erfordert. Im Kontext des Berichts über Trumps Ablehnung eines israelischen Plans zur Ermordung von Ajatollah Khamenei wäre ein solcher Akt völkerrechtlich höchst problematisch gewesen, insbesondere ohne Beweise für eine unmittelbare Bedrohung durch Khamenei selbst.