Umsatzsteuer-Senkung für Gastronomie: Bundesregierung hält trotz Kritik an 7-Prozent-Plan fest

Kurzfassung der Bundestagsdrucksache 21/1161

Titel: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Rolle der Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter in Bezug auf die geplante Senkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie“
Datum: 06.08.2025
Fraktion: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

1. Kern der Anfrage

Die Grünen wollten wissen,

  • welche wissenschaftlichen Studien die geplante Senkung der Umsatzsteuer für Speisen von 19 % auf 7 % (ab 1.1.2026) tragen,
  • welche Rolle Interessenvertreter (DEHOGA, große Ketten, CDU/CSU-Spenden) dabei spielen,
  • warum gerade die Gastronomie profitiert und ob Verbraucher*innen entlastet werden,
  • wie Interessenkonflikte vermieden und Transparenz gesichert wird.

2. Wichtigste Antworten der Bundesregierung

FrageKurzantwort der BundesregierungKritik der Grünen / Kontext
1 a/bKeine konkrete wissenschaftliche Studie wird genannt; man „rezipiert die Debatte“ und erwartet wirtschaftliche Unterstützung – Details fehlen.Antwort bleibt vage; keine Evidenz geliefert.
2Eine Senkung passe systematisch in die Liste der ermäßigten Sätze (§ 12 UStG).Formal korrekt, aber keine inhaltliche Begründung.
3Die befristete Senkung 2020–2023 wurde im 29. Subventionsbericht erfasst; die geplante dauerhafte Senkung wird erst im 30. Bericht (Sept 2025) auftauchen.Indirektes Eingeständnis: Es ist eine Subvention.
4Gastronomie sei Teil eines breiten Entlastungspakets (Koalitionsvertrag).Keine spezifische Branchenbegründung.
5Keine weiteren Branchen mit USt-Senkung geplant.Fokus liegt einseitig auf Gastronomie.
6–9Keine Verwendungsauflagen für die Steuerersparnis; Unternehmen entscheiden selbst.Keine Garantie für Verbraucherpreis-Senkung.
10–12Gesprächsliste (siehe unten) wurde erstellt; Bayern-Kontakte zu Markus Söder gelten als Landessache, nicht Bund.Teilweise Ausweichantwort.
13Kritik von Foodwatch („Großketten profitieren“) wird nicht geteilt – keine Begründung.Foodwatch hatte z. B. McDonald’s-Vorteil von 140 Mio € errechnet.
14 a–dKeine Daten zu Top-5-Systemgastronomie (2024) wegen statistischer Geheimhaltung; gesunde Ernährung sei individuelle Sache.Keine Transparenz über Großprofiteure.
15Corona-USt-Senkung wurde nur teilweise (ca. 70 % im LEH) an Kunden weitergegeben – mehr Daten fehlen.Unklar, ob dies bei Gastronomie anders wäre.
16–17Gewährleistung von Ausgewogenheit über ordentliches Gesetzgebungsverfahren, Anhörungen, Transparenzregeln und Korruptionsprävention in den Ministerien.Klingt abstrakt – konkrete Mechanismen bleiben offen.
18Plan wird festgehalten, Umsetzungszeitpunkt folgt „zu gegebener Zeit“.Kein konkretes Datum.
19–20Keine grundsätzliche USt-Reform, weil Koalitionsvertrag nur die Gastronomie-Senkung vorsieht.Keine strukturelle Lösung für „Wunsch nach einheitlichem System“.

3. Dokumentierte Kontakte Bundesregierung ↔ Gastronomie (Auswahl)

DatumBundesregierungGastronomie-Vertreter*inThema
02.06.2025Parl. Staatssekretärin Gitta ConnemannIngrid Hartges (DEHOGA-Bund)Tourismusgipfel, USt-Senkung
27.05.–02.07.Staatsminister Dr. Michael Meister (4x)Ingrid Hartges (per E-Mail)USt-Senkung, FAQ-Papier
09.07.2025Koordinator Dr. Christoph PloßRobert Mangold (DEHOGA Hessen)Koalitionsvorhaben, Bettensteuer

4. Offene Kritikpunkte der Grünen (unbeantwortet oder unzureichend)

  • Fehlende Evidenz: Keine belastbare Studie zur Wirkung der Senkung vorgelegt.
  • Interessensnähe: 500 000 €-Spende an CDU und enge personelle Verflechtungen (z. B. frühere DEHOGA-Chefs in CDU-Positionen) werden nicht adressiert.
  • Großkettenvorteil: Keine Daten zu Profiteuren wie McDonald’s, Burger King o. Ä.
  • Verbraucherentlastung: Keine Mechanismen, dass Ersparnis an Gäste weitergegeben wird.
  • Finanzierungsfrage: Offen, wie entgangene Einnahmen (Bund/Länder/Kommunen) kompensiert werden.

5. Fazit in einem Satz

Die Bundesregierung hält trotz mangelnder wissenschaftlicher Evidenz, offener Finanzierungsfragen und Vorwürfen ungleicher Verteilung an der Umsatzsteuer-Senkung für die Gastronomie fest – begründet sie aber fast ausschließlich mit dem Koalitionsvertrag und verweist auf das Standard-Gesetzgebungsverfahren zur Sicherung von Transparenz und Ausgewogenheit.


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