Unterm Schutz des Rechtsstaats: Wie Folterer in Deutschland Asyl erhielten – und ihre Opfer erneut trafen

Deutschland gilt als ein Hort des Rechtsstaats, der Humanität, des Schutzes für politisch Verfolgte. Doch genau diese Errungenschaften wurden in den letzten Jahren mehrfach pervertiert – von Menschen, die nicht vor Gewalt flohen, sondern sie ausübten. Dass mutmaßliche Kriegsverbrecher, Folterer und Mitglieder repressiver Regime politisches Asyl erhielten, unbehelligt lebten und teils sogar in deutschen Krankenhäusern arbeiteten, ist mehr als ein Einzelfall. Es ist Ausdruck eines systemischen Versagens.

Der Fall Alaa M. – Symbol eines strukturellen Problems
Der syrische Arzt Alaa M., im Juni 2025 vom Frankfurter Oberlandesgericht wegen Mordes, Folter und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt, ist ein prominentes, aber bei weitem nicht singuläres Beispiel. Laut Gericht war M. Teil einer sogenannten „Beseitigungsgruppe“ in syrischen Militärkrankenhäusern. Zwischen 2011 und 2012 soll er inhaftierte Zivilisten gefoltert, neun schwer verletzt und zwei getötet haben. Nach seiner Flucht arbeitete er ab 2015 als Orthopäde in Nordhessen – mitten unter uns. Seine Enttarnung erfolgte nicht durch deutsche Behörden, sondern durch Zeugen, die ihn in einer TV-Dokumentation wiedererkannten.

Wenn Täter Asyl beantragen – und erhalten
Das Recht auf Asyl ist im Grundgesetz verankert. Doch in der Praxis wurde es zur Hintertür für Täter: Viele Geflüchtete reisen ohne Papiere ein, sei es aus nachvollziehbarer Angst – oder aus Kalkül. Die Vernichtung von Ausweisen erschwert Identitätsprüfungen, Herkunftsanalyse und Lebenslaufkontrolle. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) prüft, ob politische Verfolgung vorliegt – nicht jedoch systematisch, ob jemand selbst Verfolger war. Strafrechtlich relevante Vorwürfe bleiben oft unentdeckt, weil Kooperationsmöglichkeiten mit Herkunftsstaaten wie Syrien fehlen oder aus politischen Gründen ausgeschlossen sind.

Wer keine aktenkundige Belastung hat, gilt als schutzbedürftig – eine gefährliche Rechtslücke. Denn autoritäre Systeme wie das syrische Assad-Regime geben keine Informationen über ihre Folterknechte preis. Und selbst wenn – würden wir sie glauben?

Die Opfer schweigen – aus Angst
Die Konfrontation mit dem Peiniger in einem vermeintlich sicheren Land bedeutet für viele Geflüchtete die zweite Katastrophe. Wer gegen ehemalige Täter aussagen will, muss hohe persönliche Risiken eingehen. Der Schutz von Zeugen ist in Deutschland kaum institutionalisiert, wenn es um internationale Verbrechen geht. Und oft mangelt es schlicht an Glauben: Aussagen aus dem Exil gelten als emotional, subjektiv – im Zweifel zugunsten des mutmaßlichen Täters.

Die Angst geht so weit, dass syrische Opfer ihre Wohnungen nicht mehr verlassen, weil sie ehemaligen Geheimdienstlern oder Militärärzten auf deutschen Straßen begegnet sind. In einigen Fällen wurden Täter sogar in Exilgemeinden als honorige Männer behandelt, weil sie sich erfolgreich als „Regimegegner“ ausgaben. Die Asylpolitik hat damit unfreiwillig zur sekundären Traumatisierung beigetragen.

Ein strukturelles Problem mit politischen Ursachen
Die humanitäre Öffnung Deutschlands 2015 war ein historisch notwendiger Akt. Doch sie war flankiert von einer institutionellen Naivität: Die Vorstellung, dass alle, die fliehen, auch unschuldig seien, ignorierte die Realität autoritärer Gewaltapparate. In Syrien, Iran oder Afghanistan sind Täter und Opfer nicht durch Uniformen zu unterscheiden. Ärzte, Richter, Beamte – viele waren Teil eines Systems der Unterdrückung. Und einige haben es mit nach Europa gebracht.

Deutsche Sicherheitsbehörden sind für solche Konstellationen nicht systematisch vorbereitet. Die Verfolgung internationaler Verbrechen liegt bei wenigen spezialisierten Einheiten der Bundesanwaltschaft – mit enormem Ressourcenmangel. Das BAMF hat keinen Auftrag, Täter zu identifizieren, sondern Geflüchtete zu klassifizieren. Und die Integrationspolitik konzentrierte sich auf Teilhabe, nicht auf Vergangenheitsbewältigung.

Was jetzt geschehen muss
Der Fall Alaa M. ist ein Weckruf. Nicht, um Asylrecht zu schleifen, sondern um es zu schützen – vor Missbrauch. Die folgenden Maßnahmen sind überfällig:

  1. Einrichtung spezialisierter Täter-Screening-Teams bei BAMF und BKA, mit Kenntnis autoritärer Gewaltstrukturen und Zugriff auf Diaspora-Informationen.
  2. Systematische Herkunfts- und Rollenanalysen bei Personen ohne Ausweisdokumente, vor allem aus Risikostaaten.
  3. Bessere Kooperation mit NGOs* und Exilnetzwerken, die Täter identifizieren können – vertraulich und geschützt.
  4. Stärkung der Strafverfolgung von internationalen Verbrechen in deutschen Gerichten – mit mehr Personal, mehr politischem Rückhalt und klarerem Fokus.
  5. Schutz für Opfer und Zeugen, damit Aussagen gegen Täter nicht zur neuerlichen Gefährdung führen.

Fazit:
Die Würde des Menschen ist unantastbar – sie gilt nicht nur für Täter, sondern in erster Linie für ihre Opfer. Wenn der deutsche +Rechtsstaat seiner eigenen Maxime gerecht werden will, muss er das Versprechen von Schutz mit der Pflicht zur Gerechtigkeit verbinden. Der Missbrauch des Asylsystems durch Täter wie Alaa M. ist kein Betriebsunfall. Es ist ein Systemfehler, der korrigiert werden muss – bevor er sich wiederholt.


*Die Rolle von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) in der Flüchtlingspolitik ist ambivalent: Sie sind einerseits unverzichtbar im Bereich der humanitären Hilfe, Aufklärung und Menschenrechtsarbeit. Andererseits tragen manche NGOs – gewollt oder ungewollt – zur Legitimierung eines Systems bei, das in Teilen ausgenutzt wird und staatliche Souveränität untergräbt.

1. NGOs als Schutznetz – oder als ideologisch motivierte Akteure?

In der Theorie sind NGOs Korrektivinstanzen: Sie dokumentieren Menschenrechtsverletzungen, unterstützen Opfer und klären über Täter auf. Doch in der Praxis agieren viele NGOs nicht neutral, sondern ideologisch motiviert – mit einer Tendenz zur pauschalen Schutzvermutung gegenüber Geflüchteten und einer reflexhaften Ablehnung staatlicher Sicherheitsinteressen.

Gerade im Fall Afghanistans war dies offenkundig: Zahlreiche Organisationen forderten eine sofortige und massenhafte Aufnahme afghanischer Männer nach dem Fall Kabuls – mit dem Narrativ, diese seien pauschal gefährdet. In der Realität aber kam es nicht selten vor, dass auch ehemalige Taliban-Kollaborateure, korrupte Beamte oder Gewaltakteure unter dem Deckmantel „bedroht“ galten und Schutz erhielten. NGOs haben dabei nicht selten die staatlichen Kontrollmechanismen unter Druck gesetzt oder umgangen, etwa durch gezielte Kampagnen oder Einzelfalllobbys.

2. Zwischen Hilfsbereitschaft und Verantwortungslosigkeit

Die moralische Dringlichkeit, die viele NGOs formulieren („Kein Mensch ist illegal“, „Rettung statt Abschottung“), ignoriert oft die realpolitischen Folgen: ein überfordertes Aufnahmesystem, fehlende Kontrolle und mangelnde Differenzierung zwischen Verfolgten und Verfolgern. NGOs, die sich für eine rein humanitäre Perspektive starkmachen, tragen damit indirekt auch zur Infiltration durch Täter bei – weil sie Schutz pauschalisieren und Verdachtsmomente relativieren.

3. NGOs als Informationsquellen – mit Vorsicht zu genießen

Im Kontext der Täterverfolgung wäre eine Zusammenarbeit mit NGOs grundsätzlich sinnvoll – etwa, wenn sie Informationen über mutmaßliche Täter liefern, auf Aussagen von Opfern zurückgreifen oder Kontakte zu Exilgemeinschaften vermitteln. Doch auch hier gilt: Nicht jede NGO ist gleich. Viele agieren mit hohem Verantwortungsbewusstsein, andere instrumentalisieren Opfergeschichten für politische Zwecke.

Ein Beispiel: Wenn eine NGO syrische Geflüchtete betreut, sollte sie Interesse daran haben, dass sich keine Täter unter ihnen befinden. Tut sie das nicht, sondern verweigert die Zusammenarbeit mit Ermittlungsbehörden unter dem Vorwand des Datenschutzes oder der „Solidarität“, dann macht sie sich mitschuldig an der Verschleierung von Verbrechen.

4. Was daraus folgt

Statt eine „bessere Kooperation mit NGOs“ pauschal zu fordern, muss differenziert werden:

  • Nur NGOs mit rechtsstaatlicher Grundhaltung, Erfahrung in Opferarbeit und nachweislicher Unabhängigkeit sollten in die Arbeit gegen Impunität eingebunden werden.
  • Transparenz und Verantwortlichkeit: NGOs, die im Asylbereich tätig sind, müssen offenlegen, wie sie mit Verdachtsfällen umgehen – nicht jeder Schutzsuchende darf per se als Opfer gelten.
  • Staatliche Führung statt NGO-Dominanz: Der Staat darf sich nicht in die Rolle des passiven Zulassers drängen lassen, während NGOs die Definitionsmacht über moralische Dringlichkeit beanspruchen. Die rechtsstaatliche Prüfungshoheit muss stets beim Staat verbleiben.

Fazit:
NGOs sind weder Heilige noch Feinde. Sie können Teil der Lösung sein – aber ebenso Teil des Problems, wenn sie Sicherheitsinteressen ignorieren, Täter relativieren oder das Asylsystem ideologisieren. Eine kritische, selektive Kooperation mit glaubwürdigen Partnern ist denkbar. Doch was es vor allem braucht, ist ein starker Staat, der sich nicht moralisch erpressen lässt – und ein Asylsystem, das nicht durch laute Kampagnen, sondern durch Fakten, Kontrolle und Gerechtigkeit funktioniert.


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