Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zum US-Angriff auf Venezuela.
1. Hintergrund der Anfrage
Die Anfrage der Fraktion Die Linke bezieht sich auf einen militärischen Angriff der USA auf Venezuela Anfang Januar 2026 („Operation Absolute Resolve“) und die Entführung des venezolanischen Präsidenten Nicolás Maduro. Laut Darstellung der Fragesteller:
- US-Militär griff venezolanisches Territorium und Schiffe an.
- Mehr als 200 Menschen sollen getötet worden sein.
- Die USA verlegten u. a. den Flugzeugträger USS Gerald R. Ford und etwa 15 000 Soldaten in die Karibik.
- Ziel sei möglicherweise ein Regimewechsel und Kontrolle über venezolanische Ölressourcen gewesen.
- Ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages bezeichnete den Angriff als völkerrechtswidrig.
Die Anfrage zielt darauf ab zu klären, wie die Bundesregierung den Angriff bewertet und welche politischen Konsequenzen sie daraus zieht.
2. Position der Bundesregierung zum Angriff
Keine direkte rechtliche Bewertung
Die Bundesregierung vermeidet eine klare juristische Einordnung des US-Angriffs:
- Sie kommentiert Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste grundsätzlich nicht.
- Sie verweist stattdessen allgemein auf die Prinzipien der UN-Charta (Souveränität und territoriale Integrität).
- Deutschland unterstützt eine EU-Erklärung vom 4. Januar 2026, die zur Einhaltung des Völkerrechts aufruft.
Eine ausdrückliche Aussage, dass der Angriff völkerrechtswidrig war, erfolgt nicht.
3. Diplomatische Reaktionen gegenüber den USA
Die Bundesregierung erklärt:
- Die Lage in Venezuela sei regelmäßig Thema in Gesprächen mit den USA gewesen.
- Inhalte dieser Gespräche seien vertraulich.
- Der Dialog mit der US-Regierung werde fortgesetzt.
Konkrete Maßnahmen oder diplomatische Initiativen werden nicht genannt.
4. Humanitäre Hilfe für Venezuela
Deutschland beteiligt sich an humanitären Hilfsprogrammen:
Bilaterale Hilfe
- 2025: 4,29 Mio. €
- 2026: bereits über 5,3 Mio. € zugesagt
Multilaterale Beiträge
- UN-Nothilfefonds (CERF)
- EU-Hilfsprogramme (EU-weit 52 Mio. € für Venezuela)
- Unterstützung von Organisationen wie:
- UNICEF
- World Food Programme
- Start Network
Deutschland trägt über verschiedene Programme indirekt zu Hilfsmaßnahmen bei.
5. Auswirkungen auf venezolanische Geflüchtete in Deutschland
Die Bundesregierung erklärt:
- Asylentscheidungen erfolgen immer im Einzelfall.
- Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge beobachtet die Lage kontinuierlich.
- Schutzstatus kann sein:
- Asyl
- Flüchtlingsstatus
- subsidiärer Schutz
- Abschiebungsverbot.
6. Haltung zu internationalen Maßnahmen
UN-Resolution
Deutschland plant keine Initiative für eine Resolution der UN-Generalversammlung, die den Angriff verurteilt.
Sanktionen gegen US-Verantwortliche
- Keine Erkenntnisse über konkrete Verantwortliche.
- Keine Diskussion über Sanktionen in der EU.
Untersuchung möglicher Kriegsverbrechen
Es existiert bereits eine UN-Fact-Finding-Mission zu Menschenrechtsverletzungen in Venezuela, deren Mandat bis 2026 verlängert wurde.
7. Rüstungsexporte Deutschlands in die USA (2025)
Gesamtwert der Genehmigungen:
- 681,5 Mio. €
davon:
- 217,4 Mio. € Kriegswaffen
- 464,1 Mio. € sonstige Rüstungsgüter
Beispiele genehmigter Kriegswaffen (Auszug):
| Kategorie | Stückzahl |
|---|---|
| Lenkflugkörper | 48 |
| Maschinenpistolen | 99 |
| Vollautomatische Gewehre | 483 |
| Granatwerfer | 42 |
| Waffenrohre | 162 |
Weitere Exportgüter umfassen u. a.:
- Bomben und Flugkörper
- militärische Luftfahrttechnik
- militärische Elektronik
- militärische Software und Technologie.
8. Einsatz deutscher Waffen im Venezuela-Konflikt
Die Bundesregierung erklärt:
- Keine Erkenntnisse, ob aus Deutschland exportierte Waffen beim Angriff auf Venezuela eingesetzt wurden.
9. Haltung zur politischen Lage in Venezuela
Deutschland setzt sich laut Regierung ein für:
- Freilassung politischer Gefangener
- freie und faire Wahlen
- Dialog zwischen Regierung und Opposition
Dies geschieht auf:
- bilateraler Ebene
- EU-Ebene
- Ebene der Vereinten Nationen.
10. Kritische Einordnung der Antwort der Bundesregierung
Auffällige Punkte
- Ausweichende rechtliche Bewertung
- Trotz eines Gutachtens des Bundestages vermeidet die Regierung eine klare Aussage zur Völkerrechtswidrigkeit.
- Begrenzte politische Konsequenzen
- Keine Sanktionen
- keine UN-Initiative
- keine konkreten diplomatischen Maßnahmen.
- Fortgesetzte Rüstungsexporte
- Deutschland genehmigte gleichzeitig umfangreiche Waffenexporte in die USA.
- Trennung von Venezuela-Politik
- Kritik an Menschenrechtsverletzungen der venezolanischen Regierung bleibt bestehen, unabhängig vom US-Angriff.
Quelle: 21/4732