US-Gericht erklärt Google zum Monopolisten im Online-Werbemarkt

Ein Bundesgericht im US-Bundesstaat Virginia hat geurteilt, dass Google illegal Monopolmacht in der digitalen Werbung aufgebaut hat. Die Entscheidung von Richterin Leonie Brinkema stellt einen bedeutenden Erfolg für das US-Justizministerium (DoJ) dar und ist Teil eines breiter angelegten Vorstoßes gegen die Dominanz großer Tech-Konzerne. Die Konsequenzen könnten tiefgreifende Veränderungen für das Online-Werbegeschäft von Google und damit für das Internet insgesamt bedeuten.

Urteil mit Signalwirkung

Die Entscheidung betrifft insbesondere das sogenannte „Ad-Tech-Stack“ von Google – ein System zur automatisierten Vermittlung von Werbeanzeigen zwischen Webseitenbetreibern und Werbekunden, das jährlich rund 31 Milliarden US-Dollar Umsatz generiert. Die Richterin kam zu dem Schluss, dass Google seine marktbeherrschende Stellung durch die Kopplung seines Ad-Servers mit seiner Anzeigenbörse missbraucht habe. Dadurch sei es Wettbewerbern unmöglich gemacht worden, Fuß zu fassen, und sowohl Verlage als auch Konsument:innen seien geschädigt worden.

Dies ist bereits das dritte Gerichtsurteil gegen Google binnen weniger Monate: Zuvor wurde der Konzern wegen illegaler Monopolbildung im Suchmaschinengeschäft sowie im Bereich seines App-Stores verurteilt.

Gemischte Bilanz für das Justizministerium

Zwar gab das Gericht dem Justizministerium in zentralen Punkten recht, lehnte jedoch eine Klage bezüglich Googles Werbenetzwerke für Inserenten ab. Google wertete dies als Teilerfolg: Die Vizepräsidentin für Regulierungsfragen, Lee-Anne Mulholland, erklärte, man habe „die Hälfte des Falls gewonnen“ und werde gegen den Rest Berufung einlegen.

Gleichzeitig wies sie den Vorwurf zurück, Google schade dem Wettbewerb. Im Gegenteil: Die Werbetools seien „einfach, erschwinglich und effektiv“, weshalb sich viele Verlage freiwillig für die Google-Lösung entschieden hätten.

Zukünftige Konsequenzen – strukturell oder regulatorisch?

Das Urteil könnte laut Beobachtern eine Aufspaltung von Googles Werbegeschäft nach sich ziehen. Allerdings sei dies angesichts des Teilerfolgs nur eine mögliche Option. Wahrscheinlicher sei eine sogenannte Verhaltensauflage, also regulatorische Einschränkungen in der Preisgestaltung oder bei der Marktstrategie.

Laut William Kovacic, Wettbewerbsrechtsexperte an der George Washington University, hängt das Ausmaß einer möglichen Sanktion vom Umfang des festgestellten Rechtsverstoßes ab: Je gravierender das Fehlverhalten, desto umfassender dürften die Gegenmaßnahmen sein.

Politische und gesellschaftliche Reaktionen

Technologiekritiker und Medienhäuser begrüßten das Urteil. Sacha Haworth, Direktorin des Tech Oversight Project, sprach von einem „unmissverständlichen Sieg für das amerikanische Volk“ und warf Google vor, die Medienbranche systematisch erdrückt und die Verbraucher durch sogenannte „Middleman-Steuern“ geschröpft zu haben.

Auch die Senatorin Elizabeth Warren äußerte sich zustimmend: Das Urteil sei ein „wichtiger Schritt im Kampf zur Zerschlagung von Big Tech“.

Teil eines globalen Trends

Die Entscheidung reiht sich ein in eine Reihe von Maßnahmen globaler Regulierungsbehörden gegen große Technologiekonzerne wie Apple, Meta, Amazon und die Google-Mutter Alphabet. Erst kürzlich musste sich Meta-CEO Mark Zuckerberg in einem Verfahren verantworten, in dem die FTC dem Konzern vorwirft, durch Übernahmen potenzieller Wettbewerber den Wettbewerb unterdrückt zu haben.

Laut Kovacic könnte das aktuelle Urteil internationale Regulierungsbehörden ermutigen, noch energischer gegen marktbeherrschende Praktiken von Tech-Giganten vorzugehen.

Fazit:
Das Urteil ist ein Meilenstein im Bemühen der US-Regierung, die Macht großer Tech-Konzerne zu beschneiden. Auch wenn Google einen Teilsieg verbuchen kann, steht der Konzern vor langwierigen juristischen Auseinandersetzungen, die seine Marktstruktur tiefgreifend verändern könnten. Zugleich ist das Urteil ein wichtiges Signal an andere Länder und Institutionen: Der Kampf gegen digitale Monopole hat gerade erst begonnen.


Wie hilfreich war dieser Beitrag?

Klicke auf die Sterne um zu bewerten!

Durchschnittliche Bewertung 0 / 5. Anzahl Bewertungen: 0

Bisher keine Bewertungen! Sei der Erste, der diesen Beitrag bewertet.

Es tut uns leid, dass der Beitrag für dich nicht hilfreich war!

Lasse uns diesen Beitrag verbessern!

Wie können wir diesen Beitrag verbessern?

Disclaimer: Dieser Beitrag dient lediglich zu allgemeinen Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Bitte konsultieren Sie vor jeder Anlageentscheidung einen unabhängigen Finanzberater