Verfassungsstreit um Sondersitzungen: Linksfraktion und AfD ziehen vor das Bundesverfassungsgericht

Am heutigen 10. März 2025 ist ein politischer Streit um die Kompetenzen des alten Bundestags vor dem Bundesverfassungsgericht eskaliert. Sowohl die Linksfraktion als auch die AfD haben jeweils Eilanträge eingereicht, um geplante Sondersitzungen des alten Bundestags zu verhindern. Diese Sitzungen, angesetzt für den 13. und 18. März, sollen weitreichende Grundgesetzänderungen ermöglichen – ein Vorhaben, das beide Fraktionen als verfassungswidrig und als Angriff auf die Rechte des neuen Parlaments ansehen.

Der Eilantrag der Linksfraktion

Die Linksfraktion hat heute einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gestellt. Ziel ist es, die Sondersitzungen zu stoppen, in denen CDU/CSU und SPD noch vor der Konstituierung des neuen Bundestags am 14. März umfangreiche Änderungen am Grundgesetz durchsetzen wollen. Konkret geht es um eine Lockerung der Schuldenbremse zugunsten von Verteidigungsausgaben sowie die Schaffung eines Sondervermögens von bis zu 500 Milliarden Euro für Infrastrukturprojekte, finanziert durch neue Schulden.

Die Linke argumentiert, dass der alte Bundestag nicht mehr legitimiert sei, derart weitreichende Entscheidungen zu treffen. Solche Beschlüsse würden die Mitwirkungsrechte der neu gewählten Abgeordneten verletzen und eine „politische Entmündigung“ des neuen Parlaments darstellen. Das Bundesverfassungsgericht hat den Eingang des Antrags bestätigt und wird in den kommenden Tagen entscheiden – eine dringliche Prüfung ist angesichts der geplanten Sitzungstermine unerlässlich.

Die Klage der AfD

Parallel dazu hat die AfD ebenfalls rechtliche Schritte eingeleitet. Mehrere AfD-Abgeordnete – insgesamt fünf, davon drei aus dem alten und zwei aus dem neuen Bundestag – haben am 10. März einen Eilantrag sowie eine Organklage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Zusätzlich hat der AfD-Abgeordnete Christian Wirth eine eigene Klage initiiert, der sich vier weitere Parteikollegen angeschlossen haben.

Die AfD sieht in der Einberufung der Sondersitzungen eine klare Verletzung von Organisations- und Mitwirkungsrechten. Die Fraktion argumentiert, dass die Bundestagspräsidentin verpflichtet sei, den neuen Bundestag einzuberufen, insbesondere da der Bundespräsident den alten Bundestag bereits aufgelöst habe. Die geplanten Sitzungen des alten Gremiums halten sie für verfassungswidrig und fordern eine sofortige Intervention des Gerichts. Auch hier hat das Bundesverfassungsgericht den Eingang der Anträge bestätigt und wird zeitnah entscheiden.

Hintergrund und politische Brisanz

Die geplanten Grundgesetzänderungen sind hoch umstritten. CDU/CSU und SPD rechtfertigen ihr Vorhaben mit der Dringlichkeit von Investitionen in Verteidigung und Infrastruktur. Kritiker aus Linken und AfD werfen den beiden großen Fraktionen jedoch vor, die Übergangsphase nach der Bundestagswahl zu nutzen, um Fakten zu schaffen, bevor das neue Parlament seine Arbeit aufnehmen kann. Die Schuldenbremse und ihre mögliche Lockerung sind seit Jahren ein politisches Streitthema – die aktuelle Situation verschärft diesen Konflikt zusätzlich.

Ausblick

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird mit Spannung erwartet, da sie nicht nur die geplanten Sondersitzungen, sondern auch die künftige Auslegung parlamentarischer Kompetenzen in Übergangszeiten beeinflussen könnte. Bis zur Urteilsverkündung bleibt die politische Lage angespannt. Die Termine am 13. und 18. März rücken näher, und sowohl die Linksfraktion als auch die AfD hoffen auf eine schnelle Klärung, um ihre jeweiligen Positionen durchzusetzen.

Fazit

Der Streit um die Sondersitzungen zeigt einmal mehr, wie tief die Gräben in der deutschen Politik sind. Während CDU/CSU und SPD auf rasches Handeln drängen, sehen Linke und AfD die demokratische Legitimation des neuen Bundestags in Gefahr. Das Bundesverfassungsgericht steht nun vor der Aufgabe, zwischen politischer Dringlichkeit und verfassungsrechtlichen Prinzipien abzuwägen – eine Entscheidung, die weitreichende Folgen haben könnte.


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