Die Einführung des „Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität“ (SVIK) markiert einen zentralen Baustein der jüngsten deutschen Fiskalpolitik. Mit einem Volumen von insgesamt 500 Milliarden Euro soll es die Investitionstätigkeit des Staates deutlich ausweiten und damit langfristig Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Transformation der Wirtschaft stärken. Erste empirische Auswertungen werfen jedoch grundlegende Zweifel auf, ob dieses Ziel bislang erreicht wird.
Im Jahr 2025 wurden zusätzliche Schulden in Höhe von rund 24,3 Milliarden Euro über das SVIK aufgenommen. Gleichzeitig stiegen die tatsächlichen öffentlichen Investitionen lediglich um etwa 1,3 Milliarden Euro gegenüber dem Vorjahr. Daraus ergibt sich eine Differenz von rund 23 Milliarden Euro, die nicht in zusätzliche Investitionen geflossen ist. In relativen Größen entspricht dies einer Zweckentfremdungsquote von etwa 95 Prozent.
Der zentrale Befund lautet damit: Die zusätzliche Verschuldung hat bislang kaum zu einer Erhöhung der realen Investitionstätigkeit geführt. Vielmehr deutet vieles darauf hin, dass das Sondervermögen in erheblichem Umfang bestehende Ausgaben ersetzt hat, anstatt neue Investitionen zu ermöglichen.
Ein wesentlicher Mechanismus hinter diesem Ergebnis ist die Umschichtung von Ausgaben zwischen verschiedenen Haushaltsebenen. Investitionsposten, die zuvor im regulären Bundeshaushalt veranschlagt waren, wurden teilweise in das kreditfinanzierte Sondervermögen verlagert. Dadurch konnten im Kernhaushalt Mittel frei werden, die für andere – potenziell konsumtive – Zwecke genutzt wurden. Formal steigen die Investitionsausgaben im Sondervermögen, real bleibt das Gesamtvolumen jedoch weitgehend unverändert.
Diese Entwicklung verweist auf ein strukturelles Problem der fiskalischen Konstruktion. Das Kriterium der „Zusätzlichkeit“, das sicherstellen soll, dass neue Schulden auch zu zusätzlichen Investitionen führen, basiert auf Planwerten und ist nur begrenzt überprüfbar. Zudem fehlen wirksame Sanktionsmechanismen für den Fall, dass die angestrebten Investitionsquoten im Haushaltsvollzug unterschritten werden.
Hinzu kommen operative Faktoren, die die Investitionstätigkeit kurzfristig gebremst haben könnten. Dazu zählen Verzögerungen beim Start des Sondervermögens, administrative Einschränkungen im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung sowie Kapazitätsengpässe in investitionsrelevanten Sektoren wie dem Bauwesen. Diese Aspekte erklären jedoch vor allem die Differenz zwischen geplanten und realisierten Investitionen, nicht jedoch die grundlegende Frage der fehlenden Zusätzlichkeit.
Die Ergebnisse für das Jahr 2025 sind daher ambivalent zu bewerten. Einerseits handelt es sich um eine frühe Phase eines langfristig angelegten Programms, sodass Anlaufprobleme nicht überraschend sind. Andererseits legt die Größenordnung der festgestellten Effekte nahe, dass es sich nicht nur um temporäre Verzögerungen handelt, sondern um systematische Verschiebungen innerhalb der Haushaltsstruktur.
Für die kommenden Jahre wird entscheidend sein, ob die Investitionsausgaben im Kernhaushalt wieder ansteigen und damit tatsächlich zusätzliche Mittel in die öffentliche Infrastruktur fließen. Ohne eine solche Entwicklung besteht das Risiko, dass die erhöhte Verschuldung nicht zu einem entsprechenden Aufbau des öffentlichen Kapitalstocks führt.
Aus wirtschaftspolitischer Perspektive steht damit die Glaubwürdigkeit des Instruments im Zentrum der Debatte. Das Ziel, durch kreditfinanzierte Investitionen langfristige Wachstumsimpulse zu setzen, bleibt grundsätzlich plausibel. Seine Wirksamkeit hängt jedoch entscheidend davon ab, ob es gelingt, die zusätzliche Verschuldung tatsächlich in zusätzliche, produktive Investitionen zu überführen.
Quelle: ifo