Rekordanstieg bei temporärem Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine in der EU

Zentrale Kennzahlen im September 2025

  • Anzahl neuer Schutzentscheidungen: 79.205 – ein Anstieg von 49,0 % gegenüber August 2025 und der höchste Wert seit August 2023.
  • Gesamtzahl von Schutzberechtigten in der EU: 4,3 Millionen.
  • Gründe für den Anstieg: Lockerung ukrainischer Ausreisebestimmungen für Männer im Alter von 18 bis 22 Jahren Ende August 2025.

Länder mit den meisten Schutzgewährungen

  • Deutschland: 1.218.100 Personen (28,3 % der Gesamtzahl)
  • Polen: 1.008.885 (23,5 %)
  • Tschechien: 389.310 (9,0 %)

Zuwächse im September 2025:

  • Polen: +12.960
  • Deutschland: +7.585
  • Tschechien: +3.455

Einzige Reduktion: Frankreich (-240 Personen)

Relative Belastung (pro 1.000 Einwohner)

  • Höchste Quoten:
    • Tschechien: 35,7
    • Polen: 27,6
    • Estland: 25,5
    • EU-Durchschnitt: 9,6

Diese Relativzahlen zeigen deutlich die ungleichmäßige Lastenverteilung. Eine politische Diskussion über gerechtere Verteilung oder Solidarmechanismen fehlt jedoch.

Soziodemografische Struktur der Schutzberechtigten

  • Ukrainische Staatsangehörigkeit: über 98,4 %
  • Erwachsene Frauen: 44,0 %
  • Minderjährige: 31,0 %
  • Erwachsene Männer: 25,1 %


  • Der Artikel basiert auf Daten zur „vorübergehenden Schutzgewährung“ gemäß dem EU-Ratsbeschluss 2022/382 vom 4. März 2022, der als Reaktion auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine verabschiedet wurde.
  • Die Maßnahme wurde am 13. Juni 2025 bis zum 4. März 2027 verlängert.

Neuregelung des Bürgergelds für ukrainische Flüchtlinge

Hauptaussage: Ab dem 1. April 2025 werden neu ankommende ukrainische Flüchtlinge in Deutschland keinen Anspruch mehr auf Bürgergeld haben. Stattdessen erhalten sie geringere Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Diese Einigung wurde nach längeren Verhandlungen zwischen der Union und der SPD erzielt.

Betroffene Personengruppe:

  • Die Regelung betrifft alle Ukrainer, die nach dem Stichtag 1. April 2025 nach Deutschland einreisen.
  • Konkret sind dies 83.640 Ukrainer, die seit dem 1. April 2025 bereits ins Land gekommen sind (Stand der Erfassung bis Ende September 2025).
  • Dies stellt eine Minderheit dar, da sich insgesamt über eine Million ukrainische Flüchtlinge in Deutschland aufhalten, von denen etwa 700.000 aktuell Bürgergeld beziehen.

Hintergründe und Gründe für die Neuregelung:

  • Anstieg der Flüchtlingszahlen: Die Zahl der Einreisen aus der Ukraine ist zuletzt wieder deutlich gestiegen. Kamen im Mai 2025 noch rund 10.800 Personen, waren es im September bereits fast 18.000.
  • Zunehmender Anteil junger Männer: Etwa die Hälfte der seit Jahresbeginn 2025 eingereisten Ukrainer (61.420) sind männlich. Dieser Anteil steigt monatlich an.
  • Gelockerte Ausreisebestimmungen in der Ukraine: Im August hob die ukrainische Regierung das Ausreiseverbot für Männer im Alter von 18 bis 21 Jahren auf, was zu einem Anstieg der Fluchtbewegungen junger Männer führte, die einer möglichen Einberufung entgehen wollen.
  • Politischer Druck und Entlastung der Sozialsysteme: Ziel der Neuregelung ist es, den Sozialetat zu entlasten und die Anreize für eine Einreise nach Deutschland zu verringern. Insbesondere die Union kritisierte, dass junge Männer direkt ins Bürgergeld einreisen.
  • Bürokratische Gründe für den Stichtag: Ein früherer oder rückwirkender Stopp des Bürgergelds wurde als zu kompliziert und bürokratisch aufwendig verworfen, um Widerstand von Kommunen und Ländern zu vermeiden.

Finanzielle Unterschiede:

  • Bürgergeld: Alleinstehende Ukrainer erhalten 563 Euro pro Monat. Zusätzlich werden die Kosten für Miete und Heizung vom Staat übernommen.
  • Asylbewerberleistungen: Die neuen Leistungen umfassen 196 Euro für den persönlichen Bedarf und 245 Euro für notwendigen Bedarf (z. B. Essen, Kleidung), was insgesamt 441 Euro pro Monat ergibt.

Offene Daten:

  • Die Bundesregierung hat aktuell keine genauen Zahlen darüber, wie viele der neu angekommenen Ukrainer tatsächlich Bürgergeld beantragt haben. Eine technische Erfassung dieser Daten ist erst seit dem 1. November 2025 möglich.

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